Angebote und Preise Musterklauseln

Angebote und Preise. 2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt mangels schriftlichen Vertrages erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die Leistung durch den Anbieter, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit der Lieferung bzw. mit Beginn der Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.
Angebote und Preise. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Wir behalten uns vor, sie den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand anzupassen. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- ziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist der Übersetzer berechtigt, sein Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.
Angebote und Preise. 2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens der SPIE TELBA GmbH zustande. Erfolgt die Leistung durch die SPIE TELBA GmbH, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
Angebote und Preise. 2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens TELCAT zustande.
Angebote und Preise. Mangels Abweichung durch schriftliche Vereinbarung gelten alle Angebote als freibleibend. Sämtliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Preise verstehen sich in EURO, Lieferbedingung FCA (INCOTERMS 2010), Verpackung, Lager, Transport und Versicherung werden zu Selbstkosten gesondert berechnet. Für seemäßige Verpackung tritt ein Aufschlag ein. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Mangels Festpreisvereinbarung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise gemäß jeweiliger Preisliste. Alle Preise gelten ohne Mehrwertsteuer. Der am Tag der Lieferung gültige Steuersatz wird getrennt ausgewiesen und berechnet.
Angebote und Preise. 2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens B&M zustande. Erfolgt die Leistung durch B&M, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit der Lieferung bzw. mit Beginn der Ausführung der Lieferung und Leistung zustande.
Angebote und Preise. 1. Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Angebote und Preise. Alle Preise verstehen sich netto, für Lieferungen ab Werk Müllheim, zuzüglich schweizerische Mehrwertsteuer. Transportkosten, Fahrzeugüberführung, Verpackung, Leistungen und Lieferungen, die von uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, wie insbesondere Chassis-Abänderungen, Vorführung der Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugkontrolle, Treibstoffbezüge etc., werden separat in Rechnung gestellt, zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist fettgedruckt. Für die einzelnen Bestellungen richtet sich dieser jeweils nach den aktuellen Preisen der DHO zum Zeitpunkt der Bestellung des Kaufgegenstands. Wir behalten uns vor, die Preise der Marktlage anzupassen. Die Gültigkeitsdauer der schriftlichen Angebote ist auf 3 Monate befristet. Austauschteile werden ohne Rücksendung innert Monatsfrist zum Neupreis verrechnet. Modellwechsel, Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Angebote und Preise. Alle Angebote und Preise sind freibleibend und können den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise verstehen sich in EURO als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Lieferungen ins Ausland entfällt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Angebote und Preise. Angebote und Preise sind stets freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatz- steuer. Liefer- und Versandkosten sowie sonstige Kosten fallen grundsätzlich nicht an.