Angebote und Preise Musterklauseln

Angebote und Preise. 2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt mangels schriftlichen Vertrages erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die Leistung durch den Anbieter ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande. 2.2 Der Kunde vergütet, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, die Leistungen durch ein im Servicevertrag ggf. nebst Leistungsschein festgelegtes laufendes jährliches Serviceentgelt zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Beim Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird die Vergütung zeitanteilig in Rechnung gestellt. 2.3 Die Zahlung der Vergütung ist auf eines der im Servicevertrag oder auf der Rechnung des Anbieters bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist. Der Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 2.4 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden, kann der Anbieter den mit dem Kunden bestehenden Vertrag kündigen. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.5 Der Kunde kann soweit im Rahmen des Servicevertrages Verkäufe erbracht werden, wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten, soweit ihm tatsächlich Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln zustehen. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 6.3.2 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Der Kunde kann im Übrigen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegenden Vertrag beruht,...
Angebote und Preise. 2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt mangels schriftlichen Vertrages erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die Leistung durch den Anbieter, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande. 2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Dienstvertrages ggf. nebst Leistungsschein. Die darin genannten Preise sind verbindlich. 2.3 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %.
Angebote und Preise. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Wir behalten uns vor, sie den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand anzupassen. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungs- ziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Besondere Leistungen bedingen einem Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands begleichen die Rechnungen per Banküberweisung oder Euroscheck in EUR. Bankspesen gehen zu Las- ten des Auftraggebers. Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt maximal 53 Anschläge inklusive Leerzeichen. Längere Zeilen werden entsprechend in Zeilen von maximal 53 Anschlägen umgerechnet. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Zeilen- preis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Beglaubigungen, Adaptionen von fremd- sprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv not- wendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist der Übersetzer berechtigt, sein Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.
Angebote und Preise. 2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt mangels schriftlichen Vertrages erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die Leistung durch den Anbieter, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit der Lieferung bzw. mit Beginn der Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande. 2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrages ggf. nebst Leistungsschein. Die darin genannten Preise sind verbindlich. 2.3 Verpackung Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. 2.4 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19
Angebote und Preise. 2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt mangels schriftlichen Vertrages erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die Leistung durch den Anbieter, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit der Lieferung bzw. mit Beginn der Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande. 2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrages ggf. nebst Leistungsschein. Die darin genannten Preise sind verbindlich. 2.3 Verpackung Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. 2.4 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (gültige Sätze: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx).
Angebote und Preise. Mangels Abweichung durch schriftliche Vereinbarung gelten alle Angebote als freibleibend. Sämtliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Preise verstehen sich in EURO, Lieferbedingung FCA (INCOTERMS 2010), Verpackung, Lager, Transport und Versicherung werden zu Selbstkosten gesondert berechnet. Für seemäßige Verpackung tritt ein Aufschlag ein. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Mangels Festpreisvereinbarung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise gemäß jeweiliger Preisliste. Alle Preise gelten ohne Mehrwertsteuer. Der am Tag der Lieferung gültige Steuersatz wird getrennt ausgewiesen und berechnet.
Angebote und Preise. Alle Preise verstehen sich netto, für Lieferungen ab Werk Müllheim, zuzüglich schweizerische Mehrwertsteuer. Transportkosten, Fahrzeugüberführung, Verpackung, Leistungen und Lieferungen, die von uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, wie insbesondere Chassis-Abänderungen, Vorführung der Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugkontrolle, Treibstoffbezüge etc., werden separat in Rechnung gestellt, zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist fettgedruckt. Für die einzelnen Bestellungen richtet sich dieser jeweils nach den aktuellen Preisen der DHOLLANDIA- VERTRETUNG AG zum Zeitpunkt der Bestellung des Kaufgegenstandes. Wir behalten uns vor, die Preise der Marktlage anzupassen. Die Gültigkeitsdauer der schriftlichen Angebote ist befristet auf 3 Monate. Austauschteile werden ohne Rücksendung innert Monatsfrist zum Neupreis verrechnet.
Angebote und Preise a. Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. b. Die Preise richten sich nach Stundenanzahl und gewähltem Tarif. Die aktuell gültigen Preise sind online unter xxxxxxxxx.xxx/xxxxxx einsehbar oder können per E-Mail unter xxxxxx@xxxxxxxxx.xxx angefragt werden. c. Die bei der Buchung angegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Herangezogen wird die beim Buchungszeitpunkt gültige Preisliste. Der Auftragnehmer behält sich Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler vor. Der Auftragnehmer wird dem Kunden im Fall von Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern während des Buchungsvorganges ein Gegenangebot ausstellen. d. Der Kunde erkennt an, dass die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots des Auftragnehmers kostenpflichtig ist. e. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an unternehmerische Kunden (B2B) mit Firmensitz in Österreich, Deutschland oder der Schweiz sowie Konsumenten (B2C) mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, Deutschland oder der Schweiz. x. Xxxxxx mit Sitz außerhalb Österreichs sind für die korrekte Abführung der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an die Finanzbehörde ihres Landes selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer verrechnet an unternehmerische Kunden außerhalb Österreichs im Sinne des Reverse Charge Verfahrens ausschließlich netto, ohne Mehrwertsteuer.
Angebote und Preise. 2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens TELCAT zustande. 2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Angebotes / Leistungsscheines. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Der Kunde vergütet die Serviceleistungen durch eine im Vertrag / Leistungsschein festgelegte laufende jährliche Pauschale. Die Vergütung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird von TELCAT dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraumes in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Beim Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird die Vergütung der Serviceleistungen zeitanteilig in Rechnung gestellt. 2.3 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „netto“ zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. 2.4 TELCAT behält sich vor, die Vergütung der Serviceleistungen höchstens einmal im Jahr zur Anpassung an interne oder durch Dritte bedingte Kostensteigerungen (§ 315 BGB) zu erhöhen. Sobald sich die jährliche Vergütung der Serviceleistungen um mehr als 10% erhöht, ist der Kunde berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Die Anpassung tritt drei Monate nach der Neufestsetzung in Kraft. 2.5 TELCAT kann eine über die in Ziffer 2.2 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit: 2.6 Verbrauchsteile, die Erneuerung von Batterien, Akkumulatoren und Speichermedien (z. B. Festplatten, CF-Karten etc.) und die Reparatur von Mobiltelefonen DECT, GSM, UMTS sind von der Pauschalvergütung nicht erfasst. Dies gilt auch für Ersatzteile, soweit sie nicht unter eine Gewährleistungsverpflichtung der TELCAT fallen.
Angebote und Preise. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder-senkungen (der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand-und Versandnebenkosten) kommt. Probelieferungen gelten als Durchschnittsmuster. Diese sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aus- sehen der Ware. Sie können naturgemäß nicht alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struk- tur und Gefüge der Ware in sich vereinigen. Demzufolge sind sie nicht verbindlich. Verkaufsabschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung. Die Preise verstehen sich rein netto ab Lieferwerk oder Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatz- steuer. Nachträglich vereinbarte Änderungen des Auftrages berechtigen uns zur Berechnung des dadurch ent- stehenden Preises zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für den Transport und für das Abladen sind vom Kunden zu tragen. Erfolgt die Lieferung frei/frei Lager, bedeutet dies Anlieferung ohne Abladen. Eine befahrbare Anfuhrstraße ist Voraussetzung der Baustelle bei An- lieferung. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen, wobei eine befestigte Fläche zum Aufbau des Kranes und für das Abstellen der Ware vorhanden sein muss. Der Kunde hat die Voraussetzungen zu schaffen.