Angebotsstruktur Musterklauseln

Angebotsstruktur vorgehaltene Leistungen ab dem Leistungen für Betreuung u. Unterkunft in einer sozialpäd. betr. Wohnform Einrichtungen für Mutter/Vater und Kind Leistungen zur Unterstützung bei notwendiger Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen zur Erfüllung der Schulpflicht Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in anderen teilstationären Einrichtungen * soweit nicht der Antrag auf Festsetzung eines Leistungsentgeltes gem. § 78 b SGB VIII (RVI) Verwendung findet „Belegungstage“ § 35 a (1) SGB VIII § 32 SGB VIII § 21 S. 2 SGB VIII § 19 SGB VIII § 13 (3) SGB VIII Lebensmittel € med. Bedarf € Wasser, Energie, Brennstoffe € Wirtschaftsbedarf € Kfz-Kosten € Betreuungsbedarf € Familienheimfahrten € Verwaltungsbedarf € Sonstige € oder vereinbarte Sachkostenpauschale € Summe Aufwandsarten Kalkulierter Aufwand p.a. Abschreibungen (Substanzerhaltung) € Wartung € Mietaufwendungen/Pacht € Zinsen/Erbpacht € Steuern und Abgaben € Versicherungen € Sonstige € Summe Pädagogischer Dienst € Leitung/Beratung/Verwaltung € Wirtschaftsdienst € Sonstiger Personalaufwand € Gesamtsumme Personalaufwand € Summe Personalkosten €Summe Sachaufwendungen € Zwischensumme Kosten € ./. Zuwendungen/Förderungen/Entgelte € Gesamt € BerechnungstageHieraus resultierender Entgeltsatz je Belegungstag € Anlagen: ❑ Entwurf Leistungsvereinbarung ❑ Entwurf Qualitätsentwicklungsvereinbarung Für die Richtigkeit: Stempel und Unterschrift der Einrichtung
Angebotsstruktur. Der Untersuchung wird in Absprache mit DB Netz und BEG die folgende Angebotsstruktur zugrunde gelegt: S-Bahn (S4) 25/35min 2020 Regionalverkehr (RE 90) 2h 2020 Fernverkehr (IC 61) 2h 2020 Güterverkehr 2h BVWP 2030 Für die S-Bahn wurden die Fahrlagen laut Jahresfahrplan 2020 der S4 Nürnberg-Dombühl zugrunde gelegt. In Ergänzung hierzu verkehrt der RE 90 im 2-Stunden-Takt. Im Fernverkehr wird der Korridor aktuell von Intercity-Zügen der Relation Nürnberg – Stuttgart – Karlsruhe im 2-Stunden-Takt befahren mit Halten in Nürnberg, Ansbach und Crailsheim. Für den Gü- terverkehr wurde das laut Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 geplante Mengengerüst unterstellt. Zusätzliche Umleiterverkehre zwischen Stuttgart und Ansbach (und Nürnberg) werden nicht berücksichtigt. Um die Gleisbelegung in den Bahnhöfen abzubilden wurden zusätzlich die folgenden Fahr- pläne hinterlegt: - Fahrplan Tauberbahn lt. Jahresfahrplan 2020 - Aktueller Sachstand zur Reaktivierung Dombühl – Wilburgstetten und zugehörige Schriftwechsel mit BEG1 - Übriger Verkehr aus aktuellem Jahresfahrplan 2020, soweit keine anderen Daten vor- lagen
Angebotsstruktur 

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  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.

  • Angebote 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.