Angestellte mit Berufsausbildung. T 2 Abgeschlossene technische Ausbildung. Die erforderlichen Kenntnisse können auch durch eine dieser entsprechenden Fachschulausbildung oder eine dem gleich zu bewertende praktische Tätigkeit erworben sein. Angestellte mit einfachen technischen Tätigkeiten. Erste*x Xxxxxx*in **) Erste*r Expedient*in Ladner*in der*die einen Ladenbetrieb führt. **) wie Lohntarifschema Anlage 1, Sonderlohngruppe 5 b T 2 a Tätigkeitsmerkmale Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach T 2, die in ihrem Arbeitsgebiet über umfangreiche Sachkenntnisse verfügen und besondere Leistungen erbringen. Ladner*in mit besonderen Sachkenntnissen und besonderen Leistungen, Xxxxxx*in im heißen Laden mit Maschinenbedienung, Detachieren und Bügeln, Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit an Mangeln und Pressen in der An- nahme, Expedition und Fuhrpark. Direktricen. T 3 a) abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Fachschule für Techni- ker*innen, b) abgeschlossene Ausbildung und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung, c) bei technischen Angestellten ohne abgeschlossene Ausbildung genügt eine mindestens 5-jährige Berufsausübung als qualifizierte*r ange- lernte*r Arbeiter*in nach vollendetem 18. Lebensjahr und das Vorliegen der Fähigkeiten der dauernden Tätigkeit eines Angestellten der höheren Gruppen. Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und entsprechender Verantwortung. Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit und Weisungsbefugnis in Betriebs- abteilungen, Werkstätten und Einrichtungen wie Sortierraum, Einrichtungsabtei- lung, Näherei, Reinigung, Wäscherei, Fuhrpark und Werkstatt. T 4 a) bestandene einschlägige Meister*innen-Prüfung vor Handwerks- oder In- dustrie- und Handelskammer, b) abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Fachschule für Techni- ker*innen, c) abgeschlossene Ausbildung und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung, d) bei technischen Angestellten ohne abgeschlossene Ausbildung genügt eine mindestens 5-jährige Berufsausübung als qualifizierte*r ange- lernte*r Arbeiter*in nach vollendetem 18. Lebensjahr und das Vorliegen der Fähigkeiten der dauernden Tätigkeit einer*s Angestellten der höheren Gruppen. Angestellte, die schwierigere Aufgaben selbständig und unter entsprechender Verantwortung erledigen und nur allgemeine Anweisungen erhalten. Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit und Weisungsbefugnis wie Wasch- meister*in, Reinigungsmeister*in, Handwerksmeister*in, Einsatzleiter*in im Fuhrpark, Disposition im Fuhrpark. T 5 a) Abschluss einer Fachhochschule, b) Textiltechniker*in mit großer Berufserfahrung und besonderen Kenntnis- sen, c) abgeschlossene Ausbildung und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung sowie besondere Kenntnisse. Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche umfangreiche Spezialkenntnisse und praktische Erfahrung erfordert. Ingenieure*innen und Techniker*innen, die den*die Betriebsleiter*in oder lei- tende*n Betriebsingenieur*in vertreten, Ingenieure*in und Techniker*in, die selbständig Betriebsabteilungen leiten, Entwicklungsingenieure*in für schwierige Aufgaben, Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs, Angestellte, die mit projektbezogenen Aufgaben betraut sind, Angestellte, die mit Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs be- traut sind, Fuhrparkleiter*in (größerer Fuhrpark). I 1959,60 2009,60 II 1971,93 2021,93 III 1988,43 2038,43 IV 2119,79 2169,79 V 2265,30 2315,30 VI 2385,51 2435,51 VII 1. 2587,98 2639,74 VII 2. 2699,78 2753,77 VII 3. 2798,92 2854,89 VII 4. 2904,37 2962,46 Sonderlohngruppen: ab 01.03.2021 ab 01.08.2022 1. 1943,15 1993,15 2. 2029,58 2079,58 3. 2592,21 2644,05 4.a 2587,98 2639,74 5.b 2094,42 2144,42
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Lohn Und Gehaltstarifvertrag
Angestellte mit Berufsausbildung. T 2 Abgeschlossene technische Ausbildung. Die erforderlichen Kenntnisse können auch durch eine dieser entsprechenden Fachschulausbildung oder eine dem gleich zu bewertende praktische Tätigkeit erworben sein. Angestellte mit einfachen technischen Tätigkeiten. Erste*x Xxxxxx*in **) Erste*r Expedient*in Ladner*in der*die einen Ladenbetrieb führt. **) wie Lohntarifschema Anlage 1, Sonderlohngruppe 5 b T 2 a Tätigkeitsmerkmale Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach T 2, die in ihrem Arbeitsgebiet über umfangreiche Sachkenntnisse verfügen und besondere Leistungen erbringen. Ladner*in mit besonderen Sachkenntnissen und besonderen Leistungen, Xxxxxx*in im heißen Laden mit Maschinenbedienung, Detachieren und Bügeln, Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit an Mangeln und Pressen in der An- nahme, Expedition und Fuhrpark. Direktricen. T 3
a) abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Fachschule für Techni- ker*innen,
b) abgeschlossene Ausbildung und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung,
c) bei technischen Angestellten ohne abgeschlossene Ausbildung genügt eine mindestens 5-jährige Berufsausübung als qualifizierte*r ange- lernte*r Arbeiter*in nach vollendetem 18. Lebensjahr und das Vorliegen der Fähigkeiten der dauernden Tätigkeit eines Angestellten der höheren Gruppen. Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und entsprechender Verantwortung. Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit und Weisungsbefugnis in Betriebs- abteilungen, Werkstätten und Einrichtungen wie Sortierraum, Einrichtungsabtei- lung, Näherei, Reinigung, Wäscherei, Fuhrpark und Werkstatt. T 4
a) bestandene einschlägige Meister*innen-Prüfung vor Handwerks- oder In- dustrie- und Handelskammer,
b) abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Fachschule für Techni- ker*innen,
c) abgeschlossene Ausbildung und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung,
d) bei technischen Angestellten ohne abgeschlossene Ausbildung genügt eine mindestens 5-jährige Berufsausübung als qualifizierte*r ange- lernte*r Arbeiter*in nach vollendetem 18. Lebensjahr und das Vorliegen der Fähigkeiten der dauernden Tätigkeit einer*s Angestellten der höheren Gruppen. Angestellte, die schwierigere Aufgaben selbständig und unter entsprechender Verantwortung erledigen und nur allgemeine Anweisungen erhalten. Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit und Weisungsbefugnis wie Wasch- meister*in, Reinigungsmeister*in, Handwerksmeister*in, Einsatzleiter*in im Fuhrpark, Disposition im Fuhrpark. T 5
a) Abschluss einer Fachhochschule,
b) Textiltechniker*in mit großer Berufserfahrung und besonderen Kenntnis- sen,
c) abgeschlossene Ausbildung und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung sowie besondere Kenntnisse. Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche umfangreiche Spezialkenntnisse und praktische Erfahrung erfordert. Ingenieure*innen und Techniker*innen, die den*die Betriebsleiter*in oder lei- tende*n Betriebsingenieur*in vertreten, Ingenieure*in und Techniker*in, die selbständig selbständige Betriebsabteilungen leiten, Entwicklungsingenieure*in für schwierige Aufgaben, Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs, Angestellte, die mit projektbezogenen Aufgaben betraut sind, Angestellte, die mit Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs be- traut sind, Fuhrparkleiter*in (größerer Fuhrpark). I 1959,60 2009,60 1881,48 1941,48 II 1971,93 2021,93 1896,32 1956,32 III 1988,43 2038,43 1908,63 1968,63 IV 2119,79 2169,79 1 1992,72 2052,72 IV 2 2009,81 2069,81 IV 3, 4, 5 2027,08 2087,08 V 2265,30 2315,30 VI 2385,51 2435,51
VII 1. 2587,98 2639,74
VII 2. 2699,78 2753,77
VII 3. 2798,92 2854,89
VII 4. 2904,37 2962,46 Sonderlohngruppen: ab 01.03.2021 ab 01.08.2022
1. 1943,15 1993,15
2. 2029,58 2079,58
3. 2592,21 2644,05
4.a 2587,98 2639,74
5.b 2094,42 2144,421 2134,94 2194,94
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag
Angestellte mit Berufsausbildung. T 2 Abgeschlossene technische Ausbildung. Die erforderlichen Kenntnisse können auch durch eine dieser entsprechenden Fachschulausbildung oder eine dem gleich zu bewertende praktische Tätigkeit erworben sein. Angestellte mit einfachen technischen Tätigkeiten. Erste*x Xxxxxx*in **) Erste*r Expedient*in Ladner*in der*die einen Ladenbetrieb führt. **) wie Lohntarifschema Anlage 1, Sonderlohngruppe 5 b T 2 a Tätigkeitsmerkmale Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach T 2, die in ihrem Arbeitsgebiet über umfangreiche Sachkenntnisse verfügen und besondere Leistungen erbringen. Ladner*in mit besonderen Sachkenntnissen und besonderen Leistungen, Xxxxxx*in im heißen Laden mit Maschinenbedienung, Detachieren und Bügeln, Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit an Mangeln und Pressen in der An- nahme, Expedition und Fuhrpark. Direktricen. T 3
a) abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Fachschule für Techni- ker*innenTechniker,
b) abgeschlossene Ausbildung Lehre und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung,
c) bei technischen Angestellten ohne abgeschlossene Ausbildung Lehre genügt eine mindestens 5-jährige Berufsausübung als qualifizierte*r ange- lernte*r Arbeiter*in qualifizierte(r) angelernte(r) Arbeiter/in nach vollendetem 18. Lebensjahr und das Vorliegen der Fähigkeiten der dauernden Tätigkeit eines Angestellten der höheren Gruppen. Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und entsprechender Verantwortung. Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit und Weisungsbefugnis in Betriebs- abteilungenBetriebsabteilungen, Werkstätten und Einrichtungen wie Sortierraum, Einrichtungsabtei- lungEinrichtungsabteilung, Näherei, Reinigung, Wäscherei, Fuhrpark und Werkstatt. T 4.
a) bestandene einschlägige Meister*innen-Prüfung Meister(innen)-Prüfung vor Handwerks- oder In- dustrie- Industrie- und Handelskammer,
b) abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Fachschule für Techni- ker*innenTechniker(innen),
c) abgeschlossene Ausbildung Lehre und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung,
d) bei technischen Angestellten ohne abgeschlossene Ausbildung Lehre genügt eine mindestens 5-jährige Berufsausübung als qualifizierte*r ange- lernte*r Arbeiter*in qualifizierte(r) angelernte(r) Arbeiter(in) nach vollendetem 18. Lebensjahr und das Vorliegen der Fähigkeiten der dauernden Tätigkeit einer*s einer(s) Angestellten der höheren Gruppen. Angestellte, die schwierigere Aufgaben selbständig und unter entsprechender Verantwortung erledigen und nur allgemeine Anweisungen erhalten. Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit und Weisungsbefugnis wie Wasch- meister*inWaschmeister(in), Reinigungsmeister*inReinigungsmeister(in), Handwerksmeister*inHandwerksmeister(in), Einsatzleiter*in Einsatzleiter(in) im Fuhrpark, Disposition im Fuhrpark. T 5.
a) Abschluss einer Fachhochschule,
b) Textiltechniker*in Textiltechniker(in) mit großer Berufserfahrung und besonderen Kenntnis- senKenntnissen,
c) abgeschlossene Ausbildung Lehre und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung sowie besondere Kenntnisse. Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche umfangreiche Spezialkenntnisse und praktische Erfahrung erfordert. Ingenieure*innen Ingenieure(innen) und Techniker*innenTechniker(innen), die den*die Betriebsleiter*in den/die Betriebsleiter(in) oder lei- tende*n Betriebsingenieur*in leitende(n) Betriebsingenieur(in) vertreten, Ingenieure*in Ingenieure(in) und Techniker*inTechniker(in), die selbständig selbständige Betriebsabteilungen leiten, Entwicklungsingenieure*in Entwicklungsingenieure(in) für schwierige Aufgaben, Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs, Angestellte, die mit projektbezogenen Aufgaben betraut sind, Angestellte, die mit Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs be- traut betraut sind, Fuhrparkleiter*in Fuhrparkleiter(in) (größerer Fuhrpark). Anla g e 4 Lohn- und Gehaltsta f e l sowie Ausbildungsvergütungen (Beträge in Euro) I 1959,60 2009,60 1765,86 1821,48 II 1971,93 2021,93 1780,34 1836,32 III 1988,43 2038,43 1792,17 1848,63 IV 2119,79 2169,79 1 1872,48 1932,72 IV 2 1889,57 1949,81 IV 3, 4, 5 1906,84 1967,08 V 2265,30 2315,30 VI 2385,51 2435,51
VII 1. 2587,98 2639,74
VII 2. 2699,78 2753,77
VII 3. 2798,92 2854,89
VII 4. 2904,37 2962,46 Sonderlohngruppen: ab 01.03.2021 ab 01.08.2022
1. 1943,15 1993,15
2. 2029,58 2079,58
3. 2592,21 2644,05
4.a 2587,98 2639,74
5.b 2094,42 2144,421 2010,57 2074,94
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Samples: Tarifvertrag
Angestellte mit Berufsausbildung. T 2 Abgeschlossene technische Ausbildung. Die erforderlichen Kenntnisse können auch durch eine dieser entsprechenden Fachschulausbildung oder eine dem gleich zu bewertende praktische Tätigkeit erworben sein. Angestellte mit einfachen technischen Tätigkeiten. Erste*x Xxxxxx*in **) Erste*r Expedient*in Ladner*in der*die einen Ladenbetrieb führt. **) wie Lohntarifschema Anlage 1, Sonderlohngruppe 5 b T 2 a Tätigkeitsmerkmale Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach T 2, die in ihrem Arbeitsgebiet über umfangreiche Sachkenntnisse verfügen und besondere Leistungen erbringen. Ladner*in mit besonderen Sachkenntnissen und besonderen Leistungen, Xxxxxx*in im heißen Laden mit Maschinenbedienung, Detachieren und Bügeln, Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit an Mangeln und Pressen in der An- nahme, Expedition und Fuhrpark. Direktricen. T 3
a) abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Fachschule für Techni- ker*innenTechniker,
b) abgeschlossene Ausbildung Lehre und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung,
c) bei technischen Angestellten ohne abgeschlossene Ausbildung Lehre genügt eine mindestens 5-jährige Berufsausübung als qualifizierte*r ange- lernte*r Arbeiter*in qualifizierte(r) angelernte(r) Arbeiter/in nach vollendetem 18. Lebensjahr und das Vorliegen der Fähigkeiten der dauernden Tätigkeit eines Angestellten der höheren Gruppen. Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und entsprechender Verantwortung. Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit und Weisungsbefugnis in Betriebs- abteilungenBetriebsabteilungen, Werkstätten und Einrichtungen wie Sortierraum, Einrichtungsabtei- lungEinrichtungsabteilung, Näherei, Reinigung, Wäscherei, Fuhrpark und Werkstatt. T 4.
ad) bestandene einschlägige Meister*innen-Prüfung Meister(innen)-Prüfung vor Handwerks- oder In- dustrie- Industrie- und Handelskammer,
be) abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Fachschule für Techni- ker*innenTechniker(innen),
cf) abgeschlossene Ausbildung Lehre und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung,
dg) bei technischen Angestellten ohne abgeschlossene Ausbildung Lehre genügt eine mindestens 5-jährige Berufsausübung als qualifizierte*r ange- lernte*r Arbeiter*in qualifizierte(r) angelernte(r) Arbeiter(in) nach vollendetem 18. Lebensjahr und das Vorliegen der Fähigkeiten der dauernden Tätigkeit einer*s einer(s) Angestellten der höheren Gruppen. Angestellte, die schwierigere Aufgaben selbständig und unter entsprechender Verantwortung erledigen und nur allgemeine Anweisungen erhalten. Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit und Weisungsbefugnis wie Wasch- meister*inWaschmeister(in), Reinigungsmeister*inReinigungsmeister(in), Handwerksmeister*inHandwerksmeister(in), Einsatzleiter*in Einsatzleiter(in) im Fuhrpark, Disposition im Fuhrpark. T 5.
a) Abschluss einer Fachhochschule,
b) Textiltechniker*in Textiltechniker(in) mit großer Berufserfahrung und besonderen Kenntnis- senKenntnissen,
c) abgeschlossene Ausbildung Lehre und durch mehrjährige praktische Tätigkeit vertiefte Berufserfahrung sowie besondere Kenntnisse. Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche umfangreiche Spezialkenntnisse und praktische Erfahrung erfordert. Ingenieure*innen Ingenieure(innen) und Techniker*innenTechniker(innen), die den*die Betriebsleiter*in den/die Betriebsleiter(in) oder lei- tende*n Betriebsingenieur*in leitende(n) Betriebsingenieur(in) vertreten, Ingenieure*in Ingenieure(in) und Techniker*inTechniker(in), die selbständig selbständige Betriebsabteilungen leiten, Entwicklungsingenieure*in Entwicklungsingenieure(in) für schwierige Aufgaben, Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs, Angestellte, die mit projektbezogenen Aufgaben betraut sind, Angestellte, die mit Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs be- traut betraut sind, Fuhrparkleiter*in Fuhrparkleiter(in) (größerer Fuhrpark). Anla g e 4 Lohn- und Gehaltsta f e l sowie Ausbildungsvergütungen (Beträge in Euro) I 1959,60 2009,60 1853,98 1909,60 II 1971,93 2021,93 1865,95 1921,93 III 1988,43 2038,43 1881,97 1938,43 IV 2119,79 2169,79 2007,85 2068,09 V 2265,30 2315,30 2145,68 2210,05 VI 2385,51 2435,512259,54 2327,33
VII 1. 2587,98 2639,742451,32 2524,86
VII 2. 2699,78 2753,772557,21 2633,93
VII 3. 2798,92 2854,892651,12 2730,65
VII 4. 2904,37 2962,46 Sonderlohngruppen: ab 01.03.2021 ab 01.08.20222751,00 2833,53
1. 1943,15 1993,151838,01 1893,15
2. 2029,58 2079,581921,92 1979,58
3. 2592,21 2644,05
2455,33 2528,99 4.a 2587,98 2639,74
5.b 2094,42 2144,422451,32 2524,86 4.b 2557,21 2633,93
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