Anlässlich einer Betriebsfeier genutzte Räumlichkeiten. Die Gesellschaft deckt Schäden, die ein Versicherter an Räumlichkeiten im Großherzogtum Luxemburg sowie an deren Inhalt verursacht, die er anlässlich einer Betriebsfeier nutzt. Ihre Entschädigung ist jedoch je Schadensfall auf 000.000€ ohne Anwendung der Proportionalitätsregel begrenzt.
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