Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: 9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen. 9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen. 9.5 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen. 9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren. 9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor. 9.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist. 9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 9.11 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu. 9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften für Mängel 8.1 Ansprüche des LN gegen den LG wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Im Gegenzug tritt der von uns gelieferten Ware nur gemäß LG sämtliche Ansprüche und Rechte bei Mängeln gegen die Lieferfirma aus dem Kaufvertrag über das Leasingobjekt an den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde LN ab. Soweit der LN Ansprüche gegen die Lieferfirma oder einen Dritten aus eigenem Recht hat (z.B. aufgrund eines Beratungsfehlers der Lieferfirma), ist der LN verpflichtet, vorrangig seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllenAnsprüche aus eigenem Recht durchzusetzen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt8.2 Soweit Ansprüche und Rechte an den LN gemäß Ziffer I.8.1 abgetreten sind, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügenverpflichtet sich dieser, die gegenüber Außendienstmitarbeitern diese Ansprüche und Rechte im eigenen Namen mit der Maßgabe geltend zu machen, dass beim Rücktritt vom Kaufvertrag oder Transporteuren bei Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) etwaige Zahlungen der Lieferfirma oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darDritter direkt an den LG zu leisten sind.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn 8.3 Die (gerichtliche) Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen berechtigt den LN nicht zur Einstellung der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung Zahlung der Leasingraten. Erhält der LN im Wege der Nacherfüllung ein anderes Leasingobjekt, verpflichtet sich der LN, mit der Lieferfirma zu geben, es sei dennvereinbaren, dass dies dem Kunden unzumutbar istdiese das Eigentum am anderen Leasingobjekt unmittelbar auf den LG überträgt. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht Die Besitzverschaffung erfolgt durch unmittelbare Lieferung an den LN; er wird den LG über die Lieferung des anderen Leasingobjekts unverzüglich nach, so kann der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassenschriftlich informieren.
9.5 Wird 8.4 Hat der Mangel trotz Beachtung LN gegenüber der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn Lieferfirma wegen eines Mangels den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages im Wege des Schadensersatzes statt der Fertigung festgestelltLeistung verlangt und wird das Recht zum Rücktritt oder zur Rückabwicklung von der Lieferfirma bestritten, kann der Kunde Nacherfüllung (LN die Zahlung der Leasingraten erst einstellen, wenn er Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen die Lieferfirma nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangenMaßgabe von Ziffer I.8.2 erhoben hat.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet8.5 Der LN kann vom LG Rückabwicklung des Leasingvertrages erst dann verlangen, wenn er die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewährenstreitige Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen die Lieferfirma erfolgreich durchgesetzt hat.
9.7 Ein Anspruch 8.6 Verlangt der LN von der Lieferfirma Minderung und wird das Recht zur Minderung von der Lieferfirma bestritten, kann der LN die Leasingraten erst mindern, wenn er Klage auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung Minderung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, gegen die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zuLieferfirma erhoben hat.
9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
9.11 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 7.1 Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 7.2 Mängelrügen sind nur zulässig, solange sich die Ware noch in den Versandbehältern befindet und die Möglichkeit sofortiger Nachprüfung durch uns gegeben ist. Mängelrügen können nur dann anerkannt werden, wenn der Käufer uns ein mengenmäßig ausreichendes, unvermischtes Muster der beanstandeten Ware in einem geeigneten Probengefäß zur Prüfung zur Verfügung stellt.
7.3 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 7.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können Xxxxxx wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten sowie die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Aufwendungen tragen wir nach Maßgabe von Ziffer 8.
9.5 7.5 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 7.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.
9.6 7.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
9.7 7.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 7.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 7.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, Montage natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- 7.10 Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung kann nur nach Maßgabe von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper und GesundheitZiffer 8 verlangt werden.
9.11 7.11 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Samples: General Terms and Conditions
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften für 43.1 Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die Serversoftware während der Laufzeit dieses Vertrages die vereinbarte Beschaffenheit gemäß diesem Vertrag einschließlich der Anlagen aufweist, insbesondere die in Anlage SLA (Service Level Agreement) zugesagte Verfügbarkeit eingehalten wird.
43.2 Für eine Unterschreitung der zugesagten Verfügbarkeit gelten ausschließlich die Regelungen dieser Ziffer 43.2. Im Fall einer Unterschreitung der zugesagten Verfügbarkeit ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung um die in Ziffer 2 der Anlage SLA (Service Level Agreement) genannten Prozentsätze zu mindern.
43.3 Für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllenvertragsgegenständlichen Leistungen, die nicht eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit betreffen („sonstige Mängel“), haftet die Auftragnehmerin nach Maßgabe der Ziffern 43.4 bis 43.8.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware 43.4 Die Auftragnehmerin ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen.
9.5 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht sonstige Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben und nach Zugang einer Mängelrüge zu beseitigen. Grundsätzlich sind nur reproduzierbare Mängel beseitigbar. Die Gewährleistung bei Mängeln der Software Dritter, die die Auftragnehmerin zur Nutzung durch den Auftraggeber lizenziert hat, ist ausgeschlossen, sofern eine Mangelbeseitigung nicht durch die Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates und Service Packs oder durch Service Calls erbracht werden kann.
43.5 Wird ein Mangel aus Gründen, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbundendie Auftragnehmerin zu vertreten hat, unzumutbar oder aus auch innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgreich beseitigt, kann der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der
43.6 Der Auftraggeber wird bei der Beseitigung von sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen istMängeln unentgeltlich mitwirken und insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zuzur Verfügung stellen, die die Auftragnehmerin zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.
9.8 43.7 Der Kunde hat uns Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle Mängel der Software sowie jegliche bei Beanstandungen deren Nutzung auftretende Störungen unverzüglich Gelegenheit wie in Ziffer 3 der Anlage SLA beschrieben zu einer Überprüfung melden. Sofern durch eine fehlende oder verspätete Mitwirkungsleistung des Auftraggebers die Erfüllung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns Leistungspflichten für die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten Auftragnehmerin unmöglich geworden ist, wird die Auftragnehmerin von ihrer Pflicht zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vorLeistung frei.
9.9 Ansprüche 43.8 Ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag über die laufende Nutzung der Software wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen istist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
9.11 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Samples: Rahmenvertrag
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften für Mängel 5.1 Ansprüche des LN gegen den LG wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Im Gegenzug tritt der von uns gelieferten Ware nur gemäß LG sämtliche Ansprüche und Rechte bei Mängeln gegen die Lieferfirma aus dem Kaufvertrag über das Leasingobjekt an den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde LN ab. Soweit der LN Ansprüche gegen die Lieferfirma oder einen Dritten aus eigenem Recht hat (z.B. aufgrund eines Beratungsfehlers der Lieferfirma), ist der LN verpflichtet, vorrangig seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllenAnsprüche aus eigenem Recht durchzusetzen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt5.2 Soweit Ansprüche und Rechte an den LN gemäß Ziffer 5.1 abgetreten sind, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügenverpflichtet sich dieser, die gegenüber Außendienstmitarbeitern diese Ansprüche und Rechte im eigenen Namen mit der Maßgabe geltend zu machen, dass beim Rücktritt vom Kaufvertrag oder Transporteuren bei Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) etwaige Zahlungen der Lieferfirma oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darDritter direkt an den LG zu leisten sind.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn 5.3 Die (gerichtliche) Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen berechtigt den LN nicht zur Einstellung der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung Zahlung der Leasingraten. Erhält der LN im Wege der Nacherfüllung ein anderes Leasingobjekt, verpflichtet sich der LN, mit der Lieferfirma zu geben, es sei dennvereinbaren, dass dies dem Kunden unzumutbar istdiese das Eigentum am anderen Leasingobjekt unmittelbar auf den LG überträgt. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht Die Besitzverschaffung erfolgt durch unmittelbare Lieferung an den LN; er wird den LG über die Lieferung des anderen Leasingobjekts unverzüglich nach, so kann der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassenschriftlich informieren.
9.5 Wird 5.4 Hat der Mangel trotz Beachtung LN gegenüber der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn Lieferfirma wegen eines Mangels den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages im Wege des Schadensersatzes statt der Fertigung festgestelltLeistung verlangt und wird das Recht zum Rücktritt oder zur Rückabwicklung von der Lieferfirma bestritten, kann der Kunde Nacherfüllung (LN die Zahlung der Leasingraten erst einstellen, wenn er Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen die Lieferfirma nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangenXxxxxxx von Ziffer 5.2 erhoben hat.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet5.5 Der LN kann vom LG Rückabwicklung des Leasingvertrages erst dann verlangen, wenn er die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewährenstreitige Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen die Lieferfirma erfolgreich durchgesetzt hat.
9.7 Ein Anspruch 5.6 Verlangt der LN von der Lieferfirma Minderung und wird das Recht zur Minderung von der Lieferfirma bestritten, kann der LN die Leasingraten erst mindern, wenn er Klage auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung Minderung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, gegen die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zuLieferfirma erhoben hat.
9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
9.11 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Samples: Leasing Agreement
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften 19.1 Die Auftragnehmerin übernimmt für Mängel die Software die Gewährleistung wegen Mängeln nach Maßgabe der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllenBestimmungen dieser Ziffer 19.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt19.2 Die Beschaffenheit der Software ergibt sich ausschließlich und abschließend aus der Programmbeschreibung auf der Internetpräsenz der Auftragnehmerin unter xxxxx://xxxx- xxxxx.xx/ Die Auftragnehmerin übernimmt für die Software keine Beschaffenheits, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern Haltbarkeits- oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu gebensonstige Garantie, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassenAuftragnehmerin hat im Einzelvertrag ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie übernommen.
9.5 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt19.3 Ein Mangel, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtetfür den die Auftragnehmerin haftet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel liegt nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf der Verwendung von Hardware und Umgebungssoftware beruht, die Verletzung von Bedienungs-den auf der Internetpräsenz der Auftragnehmerin (xxxx://xxxxxxxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxx_xxxxxxxxxxxx.xxxx) beschriebenen Systemanforderungen nicht genügen. Mängelrechte bestehen ebenfalls nicht für einen Mangel, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand der auf eine Programmänderung zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz , die nicht von der Auftragnehmerin vorgenommen, veranlasst oder genehmigt worden ist. Sofern der Auftraggeber die Installation der Software selbst durchführt, bestehen auch bei dabei oder anschließend installationsbedingt auftretenden Fehlern keine Rechte wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart istMängeln. Dies gilt nicht, wenn sofern der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei Fehler auf einem fehlerhaften Installationshinweis der Verletzung von Leben, Körper und GesundheitAuftragnehmerin beruht.
9.11 Für Produkte19.4 Die Auftragnehmerin wird Sach- und Rechtsmängel nach rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge durch den Auftraggeber beheben. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Mangel nach eigener Xxxx durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu beheben. Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt, die wir vereinbarungsgemäß Mängelbeseitigung durch Auslieferung neuer Programmpakete (Patches, Updates) zu erbringen, die die vom Auftraggeber mitgeteilten Fehler nicht als Neuware liefernmehr beinhalten. Der Auftraggeber installiert solche Programmpakete selbst, stehen dem Kunden sofern dies zumutbar ist. Ist dies nicht der Fall, führt die vorgenannten Ansprüche Auftragnehmerin die Installation über einen Fernzugriff durch. Dann gewährt der Auftraggeber der Auftragnehmerin den dafür erforderlichen Fernzugang zu der Installationsumgebung der Software. Die Auftragnehmerin ist zudem berechtigt, die Nacherfüllung beim Auftraggeber vor Ort zu erbringen. Soweit es für den Auftraggeber zumutbar ist, kann die Auftragnehmerin zum Zweck der Nachbesserung bis zur endgültigen Beseitigung eines Mangels eine Umgehungslösung bereitstellen. Bei Vorliegen eines Rechtsmangels wird die Auftragnehmerin nach ihrer Xxxx eine rechtlich mangelfreie Nutzungsmöglichkeit der Software gestalten oder die Software dergestalt ändern, dass die Rechte Dritter nicht zumehr verletzt werden.
9.12 Wird uns 19.5 Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens vier (4) Wochen fehl, kann der Auftraggeber eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbeständeangemessene Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggfEin Rücktrittsrecht besteht nicht.
19.6 Im Falle einer Neulieferung ist die Auftragnehmerin auch zur Lieferung einer neuen Programmversion mit gleichwertigem Funktionsumfang berechtigt, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber unzumutbar, etwa im Fall des Erfordernisses eines anderen Betriebssystems oder leistungsfähigerer Hardware. angepasst um Folgefehler auszuschließenEine Einarbeitung des Auftraggebers in eine gegebenenfalls geänderte Programmstruktur oder Anwenderführung begründet grundsätzlich keine Unzumutbarkeit.
19.7 Sofern der Auftragnehmer die Installation im Auftrag des Auftraggebers gemäß Einzelvertrag vornimmt, verjähren die Gewährleistungsrechte in einem (1) Jahr ab vollständiger Installation der Software durch die Auftragnehmerin. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess Andernfalls verjähren die Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln in einem (8D1) nur intern abbilden und nicht detailliert übermittelnJahr ab dem Download der Software durch den Auftraggeber. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels gilt die gesetzliche Gewährleistung.
19.8 Für den Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln gilt Ziffer 7.
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Samples: Rahmenvertrag
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften 11.1 Der Auftragnehmer übernimmt für Mängel der die von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß ihm zu erfüllen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannter- bringenden Leistungen keine Beschaffenheits-, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern Halt- barkeits- oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu gebensonstige Garantie, es sei denn, er hat im Einzelfall eine als solche bezeichnete Garantie aus- drücklich und schriftlich erklärt.
11.2 Bei mehreren Einzelverträgen ist der Auftraggeber nicht dazu berechtigt, bei Vorliegen einer mängelbe- hafteten Leistung ohne jeden weiteren konkreten An- haltspunkt davon auszugehen, dass dies dem Kunden unzumutbar auch die weiteren Leistungen mängelbehaftet sind. Insoweit besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, Nacherfül- lungstätigkeiten hinsichtlich der Einzelverträge zu ent- falten, bei denen ein Mangel nicht aufgetreten ist. Können wir dies Es besteht für den Auftragnehmer auch keine Verpflich- tung, diesbezügliche Kosten Dritter zu übernehmen, sofern für den Auftragnehmer nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann die Möglichkeit der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassenNacherfüllung bei einem konkreten Mangel gegeben war.
9.5 Wird 11.3 Sofern in dieser Ziffer 11 nichts Abweichendes verein- bart ist, richten sich die Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Werkvertrag. Insbesondere stehen dem Auf- traggeber hinsichtlich solcher Mängel, die er bei Ab- nahme kannte, keine Ansprüche zu. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich seine Ansprüche wegen dieser Mängel bei der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangenAbnahme schriftlich vorbehalten hat.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 11.4 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nichtsind außerdem ausge- schlossen bei (i) nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, wenn (ii) nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Fehler auf Brauchbarkeit, (iii) natürlicher Abnutzung, und (iv) Schäden, die Verletzung von Bedienungs-nach dem Gefahr- übergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Be- handlung, Wartungs- und Einbauvorschriftenübermäßiger Beanspruchung, ungeeignete Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unsachgemäße Verwendung aufgrund anderer durch den Auftraggeber oder LagerungDritte verursachten Ein- flüsse entstehen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen istdie nach dem Vertrag nicht vorgese- hen sind.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist11.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ab- nahme. Dies gilt nicht, sofern der Auftragnehmer nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 12 unbeschränkt haftet.
11.6 Für die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer gilt Folgendes:
11.6.1 Sofern sich aus der Art des Mangels oder den sonsti- gen Umständen nichts anderes ergibt, gilt die Nacher- füllung frühestens nach dem zweiten erfolglosen Ver- such seitens des Auftragnehmers als fehlgeschlagen.
11.6.2 Nur im Falle, dass (i) der Auftragnehmer die Nacherfül- lung ernsthaft und endgültig verweigert, (ii) die Nach- erfüllung fehlschlägt, oder (iv) eine angemessene, sei- tens des Auftraggebers gesetzte Frist zur Nacherfül- lung nicht eingehalten wurde, ist der Auftraggeber be- rechtigt den Kaufpreis entsprechend zu mindern. Vor- behaltlich der Bestimmungen der Ziffer 12 kann der Auftraggeber darüber hinaus Schadensersatz verlan- gen.
11.6.3 Die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer stellt kein Anerkenntnis dar.
11.6.4 Für die Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und / oder Material- kosten, die dadurch entstehen, dass der Gegenstand an einen anderen Ort als den Abnahmeort gebracht worden ist, hat der Auftragnehmer nicht zu tragen, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem für den Auftragnehmer erkennbaren bestimmungsgemäßen Gebrauch.
11.7 Das Recht des Auftraggebers zur Selbstvornahme und zum Rücktritt ist ausgeschlossen.
11.8 Die redi-Group arbeitet mit dem Ziel, eine hohe Pro- zessstabilität zu erreichen und somit eine Lieferung von 100 % geprüften i. O.-Teilen zu gewährleisten. Hierbei gilt es die arbeitsphysiologischen Grenzen der Mitarbeiter und die statistisch erwiesenen und realistischen Möglichkeiten von n. i. O. Schlupftei- len zu berücksichtigen. Hierbei gilt die Leistung der redi-Group als mangelfrei, wenn der Mangel vorsätzlich Durchschlupf von n. i. O.-Teilen bei 0,3 % (in Anlehnung an VDA Band 16) oder grob fahrlässig verursacht wurde und/einer geringeren Quote liegt. Bei Langzeitprojekten oder bei Stückpreiskalkulation sind ppm-Vereinbarungen für den Durchschlupf vor Auf- tragsbeginn schriftlich zu definieren. Sind keine ppm- Vereinbarungen schriftlich vereinbart, gilt die o. g. all- gemeine Regelung. Der Auftraggeber ist dazu ver- pflichtet, etwaige Reklamationen unverzüglich schrift- lich gegenüber der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheitredi-Group anzuzeigen.
9.11 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Samples: General Terms and Conditions
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 10.1 Der Liefer- und Leistungsgegenstände haben zum Zeitpunkt der Lieferung ausschließlich die mit dem Kunden ausdrück- lich vereinbarten Leistungsmerkmale einzuhalten. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung besteht nicht. Wir haften für gemäß Ziff. 9 gerügte Mängel der von uns gelieferten geliefer- ten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 10.2 Bei Lieferungen Lieferung mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung Nachbesserung oder Nachlieferung zur Ersatzlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann ist und nur soweit der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassennachweist, dass der Mangel bereits bei Gefahr- übergang vorlag.
9.5 10.3 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 9 erst nach Beginn der Fertigung oder Inbetriebnahme festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch ErsatzlieferungErsatzliefe- rung) verlangenverlangen soweit der Kunde nachweist, dass der Man- gel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 10.4 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit Gele- genheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch un- xxxxx Xxxxxx und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellenstel- len. TAVSCH kann vom Kunden die aus einem unberechtig- ten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (ins- besondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Xxxx auf Verlangen zurück zu gewähren. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schä- den oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch TAVSCH ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zu- stimmung von TAVSCH nachzubessern oder dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.
10.5 Vorbehältlich abweichender Vereinbarungen liegt der Erfül- lungsort der Nacherfüllung am Lieferort.
10.6 Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung, d.h. dass TAVSCH eine TAVSCH zur Nacherfüllung gesetzte ange- messene Frist verstreichen lässt, eine zweimalige Nachbes- serung oder eine einmalige Ersatzlieferung vorgenommen hat und dem gerügten Mangel dadurch nicht abgeholfen wurde, sowie für den Fall, dass TAVSCH eine erforderliche Nach- besserung oder Ersatzlieferung unberechtigt verweigert, un- gebührlich verzögert oder wenn dem Kunden aus sonstigen Gründen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, oder TAVSCH die Nacherfüllung zu Recht wegen Unverhältnismä- ßigkeit verweigert (vgl. Ziffer 10.8), kann der Kunde anstelle von Nachbesserung oder Ersatzlieferung grundsätzlich die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe der Wandelung und der Minderung geltend machen, sowie Schadensersatz, letz- tere jedoch im Rahmen von Ziffer 11. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vorjedoch kein Wandelungsrecht zu.
9.9 10.7 Im Übrigen ist TAVSCH nicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnis- mäßigen Kosten möglich ist. Jede Form der Nacherfüllung kann von TAVSCH verweigert werden, wenn sowohl die vo- raussichtlichen Kosten der Nachbesserung als auch diejeni- gen der Nachlieferung den Kaufpreis des vertraglich geschul- deten Liefergegenstands um 100% übersteigen.
10.8 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nichtnicht bei nur unerhebli- cher Abweichung der Ware von der vereinbarten Beschaffen- heit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbar- keit sowie, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-Bedie- nungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, Montage natürlichen Verschleiß Ver- schleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe Ein- griffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- . Ansprüche und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit Kosten des Kunden, welche im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann Rahmen der Besteller nur verlangenNacherfül- lung, Rückabwicklung und/oder Ersatzansprüchen in Ansatz gebracht werden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit dies vertraglich vereinbart diese dadurch entstanden sind, dass die von uns gelieferte Ware nach Gefahrübergang an einen anderen Ort als den verein- barten Erfüllungsort verbracht worden ist. Dies gilt nicht, wenn so- weit die Verbringung der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper Ware deren bestimmungsgemäßem Gebrauch entspricht und Gesundheitdieser uns bekannt ist.
9.11 10.9 Für ProdukteWare, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden wird unbeschadet anderer Ansprüche die vorgenannten Ansprüche nicht zuverschul- densunabhängige Mängelhaftung, d.h. der Anspruch auf Er- satzlieferung, Nachbesserung, Wandelung oder Minderung ausgeschlossen.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände 10.10 Schadenersatz und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) Aufwendungsersatz kann nur intern abbilden und nicht detailliert übermittelnnach Maßgabe von Ziffer 11 verlangt werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften für Mängel 5.1 Soweit der von uns gelieferten Ware nur gemäß Gegenstand innerhalb der Verjährungsfrist einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so hat der Käufer nach unserer Xxxx Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die hierzu notwendigen Aufwendungen wie Lohn-, Material-, Transport- und Wegekosten tragen wir, soweit die Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllenSitz des Käufers gebracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann 5.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen bei einer unerheblichen Abweichung von uns anerkanntder vereinbarten Beschaffenheit oder unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Kaufgegenstands.
5.3 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach Gefahrübergang, wenn sie soweit wir unsere Pflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder den Mangel arglistig verschwiegen haben und soweit nicht wegen des Rückgriffsanspruchs gem. § 479 I BGB eine längere Verjährungsfrist zwingend ist.
5.4 Der Käufer hat den Kaufgegenstand unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, Mängel sind innerhalb von achtTagen nach Kenntnis schriftlich mitgeteilt wurden. Rügenzu rügen (E 377 HGB).
5.5 Für gebrauchte Kaufgegenstände ist die Mängelhaftung ausgeschlossen, soweit wir unsere Pflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder Mängel arglistig verschwiegen haben.
5.6 Soweit der Mangel durch ein wesentliches Fremderzeugnis entstanden ist, sind wir berechtigt, unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Mängel, Haftungsansprüche und -recht zu beschränken, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn gegen den Lieferanten der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu gebenFremderzeugnisse zustehen, es sei denn, dass dies die Befriedigung aus dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen abgetretenen Anspruch oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen.
9.5 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar Recht fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen istnicht durchgesetzt werden kann. Bei nur geringfügigen Mängeln steht In diesem Fall stehen dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht wieder die Rechte aus Ziff. 5.1. und 5.2. zu.
9.8 Der Kunde hat 5.7 Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung bestehen nur insoweit, als der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden Käufer mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln seinem Abnehmer keine über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheitgesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
9.11 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften für Mängel 5.1. Ansprüche des LN gegen den LG wegen Sach- und Rechtsmängeln sind aus- geschlossen. Im Gegenzug tritt der von uns gelieferten Ware nur gemäß LG sämtliche Ansprüche und Rechte bei Mängeln gegen die Lieferfirma aus dem Kaufvertrag über das Leasingobjekt an den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde LN ab. Soweit der LN Ansprüche gegen die Lieferfirma oder einen Dritten aus eigenem Recht hat (z. B. aufgrund eines Beratungsfehlers der Liefer- firma), ist der LN verpflichtet, vorrangig seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllenAnsprüche aus eigenem Recht durchzusetzen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt5.2. Soweit Ansprüche und Rechte an den LN gemäß Ziffer 5.1 abgetreten sind, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügenverpflichtet sich dieser, die gegenüber Außendienstmitarbeitern diese Ansprüche und Rechte im eigenen Namen mit der Maßgabe geltend zu machen, dass beim Rücktritt vom Kaufvertrag oder Transporteuren bei Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) etwaige Zahlungen der Liefer- firma oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darDritter direkt an den LG zu leisten sind.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn 5.3. Die (gerichtliche) Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen berechtigt den LN nicht zur Einstellung der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung Zahlung der Leasingraten. Erhält der LN im Wege der Nacherfüllung ein anderes Leasingobjekt, verpflichtet sich der LN, mit der Lieferfirma zu geben, es sei dennvereinbaren, dass dies dem Kunden unzumutbar istdiese das Eigentum am anderen Lea- singobjekt unmittelbar auf den LG überträgt. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht Die Besitzverschaffung erfolgt durch unmittelbare Lieferung an den LN; er wird den LG über die Lieferung des anderen Leasingobjekts unverzüglich nach, so kann der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassenschriftlich informieren.
9.5 Wird 5.4. Hat der Mangel trotz Beachtung LN gegenüber der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn Lieferfirma wegen eines Mangels den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Wege des Schadensersatzes statt der Fertigung festgestelltLeistung verlangt und wird das Recht zum Rück- tritt oder zur Rückabwicklung von der Lieferfirma bestritten, kann der Kunde Nacherfüllung (LN die Zahlung der Leasingraten erst einstellen, wenn er Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gegen die Lieferfirma nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangenMaßgabe von Ziffer 5.2 erhoben hat.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet5.5. Der LN kann vom LG Rückabwicklung des Leasingvertrags erst dann verlangen, wenn er die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewährenstreitige Rückabwicklung des Kaufvertrags gegen die Lieferfirma erfolgreich durchgesetzt hat.
9.7 Ein Anspruch 5.6. Verlangt der LN von der Lieferfirma Minderung und wird das Recht zur Minde- rung von der Lieferfirma bestritten, kann der LN die Leasingraten erst mindern, wenn er Klage auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung Minderung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, gegen die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zuLieferfirma erhoben hat.
9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
9.11 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Samples: It Services Leasingvertrag
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften 37.1 Die Auftragnehmerin übernimmt für Mängel die Software die Gewährleistung wegen Mängeln nach Maßgabe der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllenBestimmungen dieser Ziffer 37.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt37.2 Die Beschaffenheit der Software ergibt sich ausschließlich und abschließend aus der Programmbeschreibung auf der Internetpräsenz der Auftragnehmerin unter xxxxx://xxxx- xxxxx.xx/. Die Auftragnehmerin übernimmt für die Software keine Beschaffenheits, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern Haltbarkeits- oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu gebensonstige Garantie, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassenAuftragnehmerin hat im Einzelvertrag ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie übernommen.
9.5 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt37.3 Ein Mangel, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.
9.6 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtetfür den die Auftragnehmerin haftet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel liegt nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf der Verwendung von Hardware und Umgebungssoftware beruht, die Verletzung von Bedienungs-den auf der Internetpräsenz der Auftragnehmerin (xxxx://xxxxxxxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxx_xxxxxxxxxxxx.xxxx) beschriebenen Systemanforderungen nicht genügen. Mängelrechte bestehen ebenfalls nicht für einen Mangeln, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand der auf eine Programmänderung zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz , die nicht von der Auftragnehmerin vorgenommen, veranlasst oder genehmigt worden ist. Sofern der Auftraggeber die Installation der Software selbst durchführt, bestehen auch bei dabei oder anschließend installationsbedingt auftretenden Fehlern keine Rechte wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart istMängeln. Dies gilt nicht, wenn sofern der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei Fehler auf einem fehlerhaften Installationshinweis der Verletzung von Leben, Körper und GesundheitAuftragnehmerin beruht.
9.11 Für Produkte37.4 Die Auftragnehmerin wird Sach- und Rechtsmängel nach rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge durch den Auftraggeber beheben. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Mangel nach eigener Xxxx durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu beheben. Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt, die wir vereinbarungsgemäß Mängelbeseitigung durch Auslieferung neuer Programmpakete (Patches, Updates) zu erbringen, die die vom Auftraggeber mitgeteilten Fehler nicht als Neuware liefernmehr beinhalten. Der Auftraggeber installiert solche Programmpakete selbst, stehen dem Kunden sofern dies zumutbar ist. Ist dies nicht der Fall, führt die vorgenannten Ansprüche Auftragnehmerin die Installation über einen Fernzugriff durch. Dann gewährt der Auftraggeber der Auftragnehmerin den dafür erforderlichen Fernzugang zu der Installationsumgebung der Software. Die Auftragnehmerin ist zudem berechtigt, die Nacherfüllung beim Auftraggeber vor Ort zu erbringen. Soweit es für den Auftraggeber zumutbar ist, kann die Auftragnehmerin zum Zweck der Nachbesserung bis zur endgültigen Beseitigung eines Mangels eine Umgehungslösung bereitstellen. Bei Vorliegen eines Rechtsmangels wird die Auftragnehmerin nach ihrer Xxxx eine rechtlich mangelfreie Nutzungsmöglichkeit der Software gestalten oder die Software dergestalt ändern, dass die Rechte Dritter nicht zumehr verletzt werden.
9.12 37.5 Wird uns ein Mangel aus Gründen, die die Auftragnehmerin zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgreich beseitigt, kann der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallende monatliche Vergütung beschränkt.
37.6 Im Falle einer Neulieferung ist die Auftragnehmerin auch zur Lieferung einer neuen Programmversion mit gleichwertigem Funktionsumfang berechtigt, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber unzumutbar, etwa im Fall des Erfordernisses eines anderen Betriebssystems oder leistungsfähigerer Hardware. Eine Einarbeitung des Auftraggebers in eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbeständegegebenenfalls geänderte Programmstruktur oder Anwenderführung begründet grundsätzlich keine Unzumutbarkeit.
37.7 Ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag über die laufende Nutzung der Software wegen Mängeln ist ausgeschlossen. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermittelnDas Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Rahmenvertrag
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 7.1 Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 7.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 7.3 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können Xxxxxx wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten sowie die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Aufwendungen tragen wir nach Maßgabe von Ziffer 8.
9.5 7.4 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 7.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Kund e Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.
9.6 7.5 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
9.7 7.6 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages Vertrags oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb inne rhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 7.7 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 7.8 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß Vers chleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- 7.9 Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung kann nur nach Maßgabe von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper und GesundheitZiffer 8 verlangt werden.
9.11 7.10 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 7.1 Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 7.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377 HGB ff UGB ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Ware bzw. das Werk ist nach der Ablieferung bzw. Übergabe unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung bzw. Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 3 Tage nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich erhoben, so gilt die Ware bzw. das Werk als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ebenso erlöschen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, wenn die vom Mangel betroffenen Teile vom Kunden bzw. einem Dritten verändert wurden.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 7.3 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können Xxxxxx wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten sowie die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Aufwendungen tragen wir nach Maßgabe von Ziffer 8.
9.5 7.4 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 7.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.
9.6 7.5 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewährenzurück zu gewähren.
9.7 7.6 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 7.7 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 7.8 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, Montage natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- 7.9 Schadensersatz und Aufwendungsersatz kann nur nach Maßgabe von Ziffer 8 verlangt werden.
7.10 Bei Ansprüchen wegen Mängeln über der gelieferten Produkte beträgt die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart istProdukte. Dies gilt nichtnicht für Produkte, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheitdie wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern.
9.11 7.11 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 10.1 Wir haften für gemäß Ziff. 9 dieser AGB gerügte Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden nachfolgen- den Bestimmungen:
9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 10.2 Bei Lieferungen Lieferung mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung Fer- tigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann ist und nur soweit der Kunde die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassennachweist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
9.5 10.3 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 Zif- fer 9 und § 377 HGB erst nach Beginn der Fertigung oder In- betriebnahme festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangenverlangen soweit der Kunde nach- weist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
9.6 10.4 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gele- genheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu ge- ben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf unse- ren Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. TAVSDE kann vom Kunden die aus einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbe- sondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtetver- pflichtet, die mangelhafte Sache Ware auf Verlangen zurückzugewährenzurück zu ge- währen. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch TAVSDE ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TAVSDE nachzubessern oder dafür Ersatz der angemes- senen Kosten zu verlangen.
9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben10.5 Der Erfüllungsort der Nacherfüllung liegt am Lieferort. Dies gilt nicht, wenn TAVSDE die Nachbesserung als Nacherfüllung wählt und der Mangel nachzubessernde Liefergegenstand nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben zu TAVSDE transportiert werden kann.
10.6 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis nur insoweit zu, die soweit dies im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbundensteht und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10.7 Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung, unzumutbar d.h. dass TAVSDE eine TAVSDE zur Nacherfüllung gesetzte ange- messene Frist verstreichen lässt, eine zweimalige Nachbes- serung oder eine einmalige Ersatzlieferung vorgenommen hat und dem gerügten Mangel dadurch nicht abgeholfen wurde, sowie für den Fall, dass TAVSDE eine erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigt verwei- gert, ungebührlich verzögert oder wenn dem Kunden aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, sowie wenn die Voraussetzungen der §§ 281 Abs.2 oder 323 Abs. 2 BGB vorliegen, oder TAVSDE die Nacherfüllung zu Recht wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert (vgl. Zif- fer 10.8 AGB), kann der Kunde anstelle von Nachbesserung oder Nachlieferung grundsätzlich die gesetzlich vorgesehe- nen Rechtsbehelfe des Rücktritts und der Minderung gel- tend machen, sowie Schadensersatz oder Aufwendungser- satzansprüche, letztere jedoch im Rahmen von Ziff. 11 AGB. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung 10.8 Im Übrigen ist TAVSDE nicht zur Nachbesserung oder Er- satzlieferung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnis- mäßigen Kosten möglich ist. Jede Form der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns Nacherfüllung kann von TAVSDE verweigert werden, wenn sowohl die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere vo- raussichtlichen Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung der Nachbesserung als auch dieje- nigen der Nachlieferung den Kaufpreis des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vorvertraglich ge- schuldeten Liefergegenstands um 100% übersteigen.
9.9 10.9 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nichtnicht bei nur unerhebli- cher Abweichung der Ware von der vereinbarten Beschaffen- heit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbar- keit sowie, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-Bedie- nungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, Montage natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- . Ansprüche und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit Kosten des Kunden, welche im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann Rahmen der Besteller nur verlangenNacherfüllung, Rückab- wicklung und/oder Ersatzansprüchen in Ansatz gebracht wer- den, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Material- kosten, sind ausgeschlossen, soweit dies vertraglich vereinbart diese dadurch entstanden sind, dass die von uns gelieferte Ware nach Gefahrübergang an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist. Dies gilt nicht, wenn soweit die Verbringung der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper Ware deren bestimmungsgemäßem Gebrauch entspricht und Gesundheitdie- ser uns bekannt ist.
9.11 10.10 Für ProdukteWare, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden wird unbeschadet anderer Ansprüche die vorgenannten Ansprüche nicht zuverschul- densunabhängige Mängelhaftung, d.h. der Anspruch auf Nachlieferung, Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung ausgeschlossen.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände 10.11 Schadenersatz und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) Aufwendungsersatz kann nur intern abbilden und nicht detailliert übermittelnnach Maß- gabe von Xxxxxx 11 verlangt werden.
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Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 7.1 Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß gemäss den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 7.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß gemäss Artikel 201 Abs. 1ff OR ordnungsgemäss zu erfüllener- füllen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 7.3 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können Xxxxxx wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten sowie die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Auf- wendungen tragen wir nach Massgabe von Ziffer 8.
9.5 7.4 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß gemäss Ziffer 9.2 7.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch oderdurch Ersatzlieferung) verlangen.
9.6 7.5 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewährenzurück zu gewähren.
9.7 7.6 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen unverhältnismässigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 7.7 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand Überprü- fungsaufwand vor.
9.9 7.8 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und EinbauvorschriftenEinbau- vorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße unsachgemässe Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, Montage natürlichen Verschleiß Verschleiss oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- 7.9 Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung kann nur nach Massgabe von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper und GesundheitZiffer 8 verlangt werden.
9.11 7.10 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß vereinbarungsgemäss nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 7.1 Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:.
9.2 7.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen, d.h. die Ware unverzüglich zu untersuchen und uns Mängel unverzüglich anzuzeigen, und, falls ein Mangel sich später im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zeigt, uns diesen Mangel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 7.3 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können Xxxxxx wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten sowie die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Aufwendungen tragen wir nach Maßgabe von Ziffer 8.
9.5 7.4 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 7.2 erst nach Beginn der Fertigung oder Inbetriebnahme festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, soweit dies im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9.6 7.5 Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nacherfüllung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache Xxxx auf Verlangen zurückzugewährenzurück zu gewähren.
9.7 7.6 Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 7.7 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; , insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 7.8 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nichtnicht bei nur unerheblicher Abweichung der Ware von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, sowie wenn der Fehler Mangel auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte Lagerung zurückzuführen ist. Dies gilt auch bei fehlerhafter oder nachlässige nachlässiger Behandlung oder Montage, natürlichen üblichem Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe vorgenommenen Eingriffen in den Liefergegenstand zurückzuführen istLiefergegenstand.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit 7.9 Kosten im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus Rahmen der Nacherfüllung, Rückabwicklung oder Schadensabwicklung, insbesondere Ein- und Ausbaukosten, Test-, Validierungs-, Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, kann der Besteller nur verlangenKunde nicht geltend machen: (i) soweit diese dadurch entstanden sind, soweit dies vertraglich vereinbart dass die von uns gelieferte Ware nach Gefahrübergang an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, oder (ii) dem Kunden bei Entstehung der Kosten, d.h. im Regelfall bei Lieferung, spätestens jedoch bei Einbau, der Verarbeitung oder Veränderung der Ware der Mangel bekannt oder erkennbar war. Dies gilt nicht, wenn soweit die Verbringung der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper Ware deren bestimmungsgemäßem Gebrauch entspricht und Gesundheitdieser uns bekannt ist.
9.11 7.10 Schadensersatz und Aufwendungsersatz können nur nach Maßgabe von Ziffer 8 verlangt werden.
7.11 Für ProdukteWare, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften (1) Der Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Gleiches gilt für Mängel Garantien. Die Angaben der Verkäuferin zum Liefer- und Leistungsgegenstand in ihren Unterlagen, Zeichnungen, Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen oder Richtwerte dar, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Geringfügige, unerhebliche Abweichungen gegenüber diesen Dokumenten oder früher gelieferten Waren gelten nicht als Mängel.
(2) Der Käufer hat selbst zu prüfen, ob die bei der Verkäuferin bestellte Ware sich für die von uns gelieferten ihm beabsichtigten Verwendungszwecke eignet. Die nicht geeignete Ware stellt nur gemäß dann einen Mangel dar, wenn die Verkäuferin dem Käufer die Eignung schriftlich bestätigt hat. fax 02771/307-25 xxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx Allgemeine Geschäftsbedingungen
(3) Die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar.
(4) Werden Montage, Einbau, Vertriebs- oder Wartungsanweisungen der Verkäuferin nicht befolgt, Änderungen an den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, bestehen Mängelansprüche nur dann, wenn der Käufer den Nachweis erbringt, dass der Mangel nicht hierdurch verursacht worden ist, sondern bereits bei Gefahrenübergang vorlag. Die Verkäuferin haftet dafür, dass ihre Produkte frei von Fabrikations- und Rügeobliegenheiten gemäß Materialmängeln sind und im übrigen die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß zu erfüllennachgekommen ist.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt(5) Wurde die Ware noch nicht an einen Endverbraucher geliefert, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdenverpflichten begründete und ordnungsgemäß gerügte Mängel die Verkäuferin nach ihrer Xxxx die Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen oder den Liefergegenstand oder Teile davon neu zu liefern. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern Schlagen Nachlieferungen oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach-besserungen fehl, so kann der Kunde Käufer nur Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht jedoch nur, soweit der Mangel nicht unerheblich ist. Das Recht des Kunden, Schadensersatz geltend zu machen, richtet sich nach Abschnitt IX.
(6) Wurde die Ware auf unsere Gefahr zurückschickenbereits an einen Endverbraucher geliefert, ist der Kunde grundsätzlich nur berechtigt, jene Mängelansprüche gegenüber der Verkäuferin geltend zu machen, die sein Abnehmer ihm gegenüber geltend gemacht hat. In dringenden Fällen kann Das gilt nicht, soweit die Ware aufgrund mit der Verkäuferin nicht abgestimmten Kulanzregelungen zurückgenommen wurde. Darüber hinaus ist der Kunde der Verkäuferin gegenüber zum Rücktritt nicht berechtigt, wenn er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Ware deswegen zurücknehmen musste, weil er seiner Pflicht zur Nacherfüllung nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere weil er eine ihm gesetzte Frist zur Nacherfüllung schuldhaft fruchtlos hat verstreichen lassen. Zum Ersatz der Aufwendungen gem. § 439 Abs. 2 BGB ist die Verkäuferin nur verpflichtet, soweit der Kunde sie vorher unverzüglich schriftlich von dem Nacherfüllungsverlangen seines Abnehmers in Kenntnis gesetzt, ihr die beabsichtigte Art der Nacherfüllung sowie die ungefähren damit verbundenen Kosten ausführen lassenmitgeteilt und die Verkäuferin nicht unverzüglich widersprochen hat. Der Kunde ist gehalten, Vorschlägen der Verkäuferin, die eine günstigere Variante der Nacherfüllung betreffen, Folge zu leisten.
9.5 Wird (7) Verletzt die Verkäuferin nicht leistungsbezogene Pflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestelltLeistung über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus nur dann zu, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangenwenn er die Verkäuferin vorher schriftlich abgemahnt hat und die Pflichtverletzung dennoch nicht unterlassen worden ist.
9.6 (8) Im Falle der Ersatzlieferung Mängelbeseitigung ist der Kunde die Verkäuferin verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern und soweit sie nicht darauf beruhen, dass die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewährenKaufsache fax 02771/307-25 xxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx Allgemeine Geschäftsbedingungen nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wird. Die Mängelbeseitigung erfolgt grundsätzlich am Erfüllungsort, es sei denn es wird etwas Gegenteiliges vereinbart.
9.7 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 (9) Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Ablieferung der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann der Besteller nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart istSache beim Kunden. Dies Das gilt nicht, wenn der Mangel soweit die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper herbeigeführt wurde. Im übrigen bleiben §§ 444 und Gesundheit479 BGB unberührt.
9.11 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ansprüche wegen Mängeln. 9.1 Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
9.2 7.1 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung, sofern keine anderen gesetzlichen Verjährungsfristen zum Tragen kommen.
7.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.
9.3 Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
9.4 7.3 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren Aus-sortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können Xxxxxx wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten sowie die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Aufwendungen tragen wir nach Maßgabe von Ziffer 8.
9.5 7.4 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 9.2 7.2 erst nach Beginn der Fertigung oder Inbetriebnahme festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, soweit dies im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9.6 7.5 Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nach- erfüllung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache Xxxx auf Verlangen zurückzugewährenzurück zu gewähren.
9.7 7.6 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen an-zusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.8 7.7 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten bean- standeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
9.9 7.8 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nichtnicht bei nur unerheblicher Abweichung der Ware von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand Liefergegen- stand zurückzuführen ist.
9.10 Schadens- . Ansprüche und Aufwendungsersatz wegen Mängeln über die Erstattung von Aus- und Einbaukosten und damit Kosten des Kunden, welche im Zusammenhang stehenden Transportkosten hinaus kann Rahmen der Besteller nur verlangenNacherfüllung, Rückabwicklung und/oder Ersatzansprüchen in Ansatz gebracht werden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit dies vertraglich vereinbart diese dadurch entstanden sind, dass die von uns gelieferte Ware nach Gefahrübergang an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist. Dies gilt nicht, wenn soweit die Verbringung der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder bei der Verletzung von Leben, Körper Ware deren bestimmungsgemäßem Gebrauch entspricht und Gesundheitdieser uns bekannt ist.
9.11 7.9 Schadenersatz und Aufwendungsersatz kann nur nach Maßgabe von Ziffer 8 verlangt werden.
7.10 Für ProdukteWare, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
9.12 Wird uns eine berechtigte Beanstandung übermittelt prüfen wir unsere Lagerbestände und Umlaufbestände. Gleichzeitig werden unser Prüfpläne und Fertigungsmethoden geprüft und ggf. angepasst um Folgefehler auszuschließen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Reklamationswerten unter 3000,-- € diesen Prozess (8D) nur intern abbilden und nicht detailliert übermitteln.
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