Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs Musterklauseln

Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs. Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärzt- liches Zeugnis nachgewiesenen Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer arbeitsunfähig war, nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sofern die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich angezeigt wird. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer zu dem ursprünglich vorgesehenen Tag oder, falls die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, unverzüglich nach Wie- dererlangung der Arbeitsfähigkeit die Arbeit wieder aufnehmen.