Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.
Teilnichtigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schuldverschreibungsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Schuldverschreibungsbedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Schuldverschreibungsbedingungen gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten. Dies gilt im Falle von Regelungslücken entsprechend.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.
1. Ansprechpartner
2. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg: (s. unter anderem Kommunikationsrichtlinie)
3. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS)
4. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format:
5. Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit
Teilnichtigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem technischen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Analoges gilt auch für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages durch eine rechtskräftige Entscheidung einer Regulierungsbehörde für ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar befunden werden. Diesfalls werden die Vertragspartner diese Bestimmung einvernehmlich binnen angemessener Frist ersetzen, soweit diese nicht durch rechtskräftige Entscheidung, Verordnung oder Gesetz näher bestimmt ist.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang:
1. Ansprechpartner (siehe Kontaktdatenblatt) Sind im beigefügten Kommunikationsdatenblatt benannt.
2. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg: (s. unter anderem Kommunikationsrichtlinie) - Kommunikationsprotokoll: SMTP - Kommunikationsadresse: xxxxxxx-xxxx@xxx-xxxxxx.xx - Kommunikationsidentifikation: erfolgt über die fortgeschrittene Signatur der E-Mail (überprüfbar anhand der öffentlichen Schlüssel der SWL-Marktkommunikationsadressen) - Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie: 10 MB
3. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS) - Verschlüsselungsverfahren: SMIME
4. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format: - INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - Dateinamenskonvention (gemäß der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version des Dokuments „EDI@Energy Allgemeine Festlegungen“ - Codepflegende Stellen sind: - UN für EDIFACT-Syntax - GS1 für ILN-Nummer - DVGW-Codenummer - Netzbetreiber für Marktlokations-ID - BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern)
5. Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. ……………………………………………… (Ort, Datum) (Ort, Datum) ………………………………………………… . ……………………………………………… Unterschrift Unterschrift ………………………………………………… . ……………………………………………… Unternehmen Unternehmen
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Ludwigsfelde, Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift ENRO Ludwigsfelde Netz GmbH Netznutzer / Lieferant Unternehmen Unternehmen Technischer Anhang:
1. Ansprechpartner: - Siehe Kommunikationsdatenblatt vom Lieferantenrahmenvertrag
2. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg: (siehe unter anderem Kommunikationsrichtlinie) - Kommunikationsprotokoll (z. B. SMTP, FTP, http, HTTPS) - Kommunikationsadresse (z. B. xxxxxxx@xxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx) - Kommunikationsidentifikation (z. B. Username, Signatur, Absenderadresse) Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie: - Kompressionsart mit Version (G ZIP) - ggf. Multivolume oder Containerarchive
3. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS): - Verschlüsselungsverfahren (SMIME, AS2) - Verschlüsselungsparameter
4. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format: INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) - Codepflegende Stellen sind: - UN für EDIFACT-Syntax - GS1 für ILN-Nummer - DVGW-Codenummer - Netzbetreiber für Zählpunkte - BDEW für alle anderen (z. B.: Rechnungstypen, Artikelnummern)
5. Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Si- cherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strom- markt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen.
Teilnichtigkeit. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags, eines seiner Anhänge oder Bestandteile nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall sollen nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahekommen, wie rechtlich möglich.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: (Der technische Anhang ist wie der Vertrag selbst als Muster zu verstehen und muss individuell auf die Umstände der jeweiligen Vertragspartner angepasst werden. Sollten bestimmte Einzelheiten bereits im Lieferantenrahmenvertrag geregelt sein (wie z.B. Ansprechpartner), können solche Punkte im technischen Anhang auch vollständig entfallen.)