Teilnichtigkeit Musterklauseln

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.
Teilnichtigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schuldverschreibungsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Schuldverschreibungsbedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Schuldverschreibungsbedingungen gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten. Dies gilt im Falle von Regelungslücken entsprechend.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. 1. Ansprechpartner 2. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg: (s. unter anderem Kommunikationsrichtlinie) 3. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS) 4. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format: 5. Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. ……………………………………………… (Ort, Datum) (Ort, Datum) ………………………………………………… . ……………………………………………… Unterschrift Unterschrift ………………………………………………… . ……………………………………………… Unternehmen Unternehmen
Teilnichtigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem technischen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Analoges gilt auch für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages durch eine rechtskräftige Entscheidung einer Regulierungsbehörde für ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar befunden werden. Diesfalls werden die Vertragspartner diese Bestimmung einvernehmlich binnen angemessener Frist ersetzen, soweit diese nicht durch rechtskräftige Entscheidung, Verordnung oder Gesetz näher bestimmt ist.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: 1. Ansprechpartner (siehe Kontaktdatenblatt) Sind im beigefügten Kommunikationsdatenblatt benannt. 2. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg: (s. unter anderem Kommunikationsrichtlinie) - Kommunikationsprotokoll: SMTP - Kommunikationsadresse: ▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ - Kommunikationsidentifikation: erfolgt über die fortgeschrittene Signatur der E-Mail (überprüfbar anhand der öffentlichen Schlüssel der SWL-Marktkommunikationsadressen) - Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie: 10 MB 3. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS) - Verschlüsselungsverfahren: SMIME 4. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format: - INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter ▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ - REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter ▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ - Dateinamenskonvention (gemäß der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version des Dokuments „EDI@Energy Allgemeine Festlegungen“ - Codepflegende Stellen sind: - UN für EDIFACT-Syntax - GS1 für ILN-Nummer - DVGW-Codenummer - Netzbetreiber für Marktlokations-ID - BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) 5. Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit
Teilnichtigkeit. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags, eines seiner Anhänge oder Bestandteile nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall sollen nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahekommen, wie rechtlich möglich.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] [synthetisches Verfahren:] Der Netzbetreiber wendet ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an. [analytisches Verfahren:] Der Netzbetreiber wendet ein analytisches Standardlastprofilverfahren [mit/ohne] Optimierungsfaktoren an. [sofern keine anwendungsspezifischen Parameter vom Netzbetreiber verwendet werden, entfällt der gesamte folgende Absatz inkl. Link zu den anwendungsspezifischen Parametern] [anwendungsspezifische Parameter, insbesondere zeitnah berücksichtigter Netzzustand:] Bei der täglichen Allokation werden bilanzierungsperiodenabhängige, anwendungsspezifische Parameter berücksichtigt. Wendet ein Netzbetreiber anwendungsspezifische Parameter an, werden diese dem Transportkunden täglich an D-1 bis spätestens 12:00 Uhr per elektronischem Nachrichtenformat mitgeteilt. Die Weitergabe dieser Information an Dritte obliegt nicht dem Netzbetreiber. Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers sind unter folgendem Link veröffentlicht: XXX (URL): [Excel-Datei anwendungsspezifische Parameter des SLP-Verfahrens] verfahrensspezifische Parameter: Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers, sowie die verfahrensspezifischen Parameter sind unter folgendem Link veröffentlicht: XXX (URL) [Excel-Datei verfahrensspezifische Parameter des SLP-Verfahrens] 1. Anschlussnutzer 2. Ausspeisenetzbetreiber
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: (Der technische Anhang ist wie der Vertrag selbst als Muster zu verstehen und muss individuell auf die Umstände der jeweiligen Vertragspartner angepasst werden. Sollten bestimmte Einzelheiten bereits im Lieferantenrahmenvertrag geregelt sein (wie z.B. Ansprechpartner), können solche Punkte im technischen Anhang auch vollständig entfallen.)