Teilnichtigkeit Musterklauseln

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.
Teilnichtigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schuldverschreibungsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Schuldverschreibungsbedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Schuldverschreibungsbedingungen gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten. Dies gilt im Falle von Regelungslücken entsprechend.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. ◾ siehe Kommunikationsdatenblatt Gas der OsthessenNetz GmbH ◾ - Kommunikationsprotokoll: SMTP ◾ - Kommunikationsadresse: xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxx.xx ◾ - Kommunikationsidentifikation: Signatur ◾ - Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie ◾ - Kompressionsart mit Version (G ZIP) ◾ - ggf. Multivolume oder Containerarchive ◾ Verschlüsselungsverfahren: SMIME ◾ Verschlüsselungsparameter: mit Zertifikaten Das aktuelle Zertifikat ist abrufbar unter: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. ◾ Wir senden und akzeptieren EDIFACT-Nachrichten grundsätzlich nur im aktuellen, von der Bundesnetzagentur vorgegebenen, Format. (siehe xxx.xxx-xxxxxx.xx) ◾ Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) ◾ Codepflegende Stellen sind: - UN für EDIFACT-Syntax - GS1 für ILN-Nummer - DVGW - Netzbetreiber für Zählpunkte - BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung1) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Briefadresse: Stadtwerke Lübz GmbH Xxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxx Name: Xxxx Xxxxxx Telefon: Fax: 038731 / 000-00 000000 / 501-13 E-mail Adresse: xxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Name: Xxxx Xxxxxxxxx Telefon: Fax: 038731 / 000-00 000000 / 501-13 E-mail Adresse: xxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx - Kommunikationsprotokoll: SMTP - Kommunikationsadressen: xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xxx-xxx.xx xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xxx-xxx.xx - Kommunikationsidentifikation: VDEW / ILN / DVGW-Codenummer, Absenderadresse, Signatur - Maximale Sendungsgröße: mind. 10 MB gezippt (s. Mitteilung der BNetzA vom 28.11.2007). - Kompressionsart mit Version: ZIP - Verschlüsselungsverfahren: SMIME - INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) - Codepflegende Stellen sind: - UN für EDIFACT-Syntax - GS1 für ILN-Nummer - Netzbetreiber für Zählpunkte - BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern)
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. ........................, den .............................. Lauf a.d. Xxxxxxx, den .............................. Ort, Datum ............................................................................ ....................................................................................... Unterschrift Xxxxxxx -Geschäftsführer-
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.
Teilnichtigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem technischen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Analoges gilt auch für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages durch eine rechtskräftige Entscheidung einer Regulierungsbehörde für ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar befunden werden. Diesfalls werden die Vertragspartner diese Bestimmung einvernehmlich binnen angemessener Frist ersetzen, soweit diese nicht durch rechtskräftige Entscheidung, Verordnung oder Gesetz näher bestimmt ist.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: (Der technische Anhang ist wie der Vertrag selbst als Muster zu verstehen und muss individuell auf die Umstände der jeweiligen Vertragspartner angepasst werden. Sollten bestimmte Einzelheiten bereits im Lieferantenrahmenvertrag geregelt sein (wie z.B. Ansprechpartner), können solche Punkte im technischen Anhang auch vollständig entfallen.)
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 - 30 E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version (G ZIP) ggf. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3, GA3, GB3, HA3, KO3 Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose ist die Wetterstation: Gollhofen Nr.: 194859 nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesu...
Teilnichtigkeit. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags, eines seiner Anhänge oder Bestandteile nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall sollen nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahekommen, wie rechtlich möglich.