Arbeitszeitmodelle. (10) Gleitzeit ermöglicht Arbeit innerhalb von festgelegten Schwankungsbreiten vor und nach einer betrieblich festgelegten Kernarbeitszeit, wobei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit von der Arbeitnehmerin selbst bestimmt werden.
Arbeitszeitmodelle. 1 Die Arbeitgeberin legt das für die Mitarbeitenden anwendbare Arbeitszeit- modell fest.
Arbeitszeitmodelle. 1Bei der Arbeitgeberin kommen die Arbeitszeitmodelle gemäss Ziff. 2.11.1, 2.11.2 und 2.11.3 zur Anwendung.
Arbeitszeitmodelle. 1 Die Arbeitgeberin legt das für die Mitarbeitenden anwendbare Arbeitszeit- modell fest. Für das dem AZG unterstellte Personal kommt grundsätzlich das Arbeitszeitmodell «Arbeitszeit gemäss Einsatzplan» gemäss Ziff. 2.12.3 zur Anwendung.
Arbeitszeitmodelle. 1 Die Spital Thurgau AG kann in Zusammenarbeit mit Personalthurgau und den Personalkommissionen insbesondere folgende Arbeitszeitmodelle fest- legen: • gleitende Arbeitszeit • Jahresarbeitszeit • flexible Arbeitszeitformen.
Arbeitszeitmodelle. (1) Die gleitende Arbeitszeit im Sinne von § 9 AzUVO ist das regelmä- ßige Arbeitszeitmodell an der Hochschule. Die Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freigestellt. Eine einmal erklärte Teilnahme an der gleitenden Ar- beitszeit kann innerhalb der Laufzeit dieser Dienstvereinbarung nur mit Wirkung zum Beginn des folgenden Kalenderjahres zu- rückgenommen werden.
Arbeitszeitmodelle. (10)Gleitzeit ermöglicht Arbeit innerhalb von festgelegten Schwankungsbreiten vor und nach einer betrieblich festgelegten Kernarbeitszeit, wobei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit von der Arbeitnehmerin selbst bestimmt werden. (11)Arbeitszeitbudgets ermöglichen Arbeit innerhalb von festgelegten Schwankungsbreiten (Volumen und tägliche Arbeitszeit), wobei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit den betrieblichen Erfordernissen entsprechend flexibel festgelegt werden. (12)Das Arbeitszeitkonto ermöglicht es von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines durch Dienstvereinbarung vereinbarten Ausgleichszeitraums abzuweichen, wobei nach Ablauf des Ausgleichszeitraums nur die Arbeitnehmerin über das Zeitguthaben verfügen kann.
Arbeitszeitmodelle. 1 Die Arbeitgeberin legt das für die Mitarbeitenden anwendbare Arbeitszeit- modell fest. Für Fahrpersonal kommt grundsätzlich das Modell «Arbeitszeiten gemäss Einsatzplan» zur Anwendung.
Arbeitszeitmodelle. 1 Die Mitarbeitenden der Personalkategorien gemäss Art. 3 lit. a bis c des Personaldekrets arbeiten in der Regel nach Jahresarbeitszeit.
Arbeitszeitmodelle. 1Arbeitszeitmodelle sind bei Bedarf im Rahmen der betrieblichen Mitwirkung zu vereinbaren. 2Sie sind so zu gestalten, dass die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) beziehungsweise der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz (AZGV) und des GAV der SBB Cargo International AG eingehalten sind. 3Die SBB Cargo International AG unterstützt orts- und personalkategorienbezogene Arbeitszeitmodelle. Diese sollen den Interessen der Teams sowie der Mitarbeiterin und dem Mitarbeiter, den Kundenbedürfnissen und dem wirtschaftlichen Personaleinsatz gerecht werden. In diesem Rahmen ist der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter optimale Zeitsouveränität zu gewähren. 4Teilzeitarbeit wird auf allen Stufen und in allen Formen gefördert.