Verantwortlichkeit Musterklauseln

Verantwortlichkeit. (1) Die Unternehmen gewährleisten als Verantwortliche, dass die Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit beachtet werden.
Verantwortlichkeit. 3.1. Das Letztentscheidungsrecht und das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der vereinbarten Telemarketingmaßnahmen trägt allein der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die vorgesehene Maßnahme gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Persönlichkeitsrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstößt. SAZ ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Diese Hinweispflicht beinhaltet keine umfassende rechtliche Prüfung.
Verantwortlichkeit. Die Parteien stimmen überein, dass mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen verantwortlich ist.
Verantwortlichkeit. 10.1 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der NTAG tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die NTAG hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
Verantwortlichkeit. (1) VFR hat die Nutzbarkeit des Mietgegenstandes während der Dauer des Mietverhältnisses sicherzustellen, es sei denn, die fehlende Nutzbarkeit ist auf Umstände zurückzuführen, die vom Kunden zu vertreten sind oder in seine Sphäre fallen, wie zum Beispiel Handhabungsfehler und höhere Gewalt oder andere Schäden, die sich dem Einfluss der VFR entziehen.
Verantwortlichkeit. Alle in dieser Broschüre gemachten Angaben berücksich‐ tigen die bei Herausgabe maßgebenden rechtlichen Ver‐ hältnisse und die zu dieser Zeit gültigen gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsrichtlinien. Die Herausge‐ berin haftet nicht für Abweichungen aufgrund künftiger Entwicklungen und Änderungen rechtlicher und steuerli‐ cher Grundlagen. Auch wird der Eintritt eines bestimm‐ ten steuerlichen Ergebnisses nicht garantiert. Die Herausgeberin haftet auch nicht für Angaben Dritter. Der Inhalt der Broschüre berücksichtigt nur die aus Sicht der Herausgeberin bekannten und erkennbaren Sachverhal‐ te bis zum Zeitpunkt der Herausgabe. Für die Angaben in der Broschüre und in den sonstigen Unterlagen wird von dieser Gesellschaft und den für sie handelnden Personen keine Haftung übernommen. Be‐ rater oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Aus‐ künfte zu erteilen oder Zusagen zu machen, die von den Aussagen in der Broschüre abweichen. Ersatzansprüche wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben verjäh‐ ren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Mit Unterzeich‐ nung des „Angebotes auf Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages“ erklärt der Stifter, dass er von der Broschüre und deren Inhalt Kenntnis genom‐ men hat und damit einverstanden ist. 01.01.2022 DT Deutsche Stiftungstreuhand AG Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxx
Verantwortlichkeit. (1) Die Unternehmen gewährleisten als verantwortliche Stellen, dass die Anforderungen des Daten- schutzes und der Datensicherheit beachtet werden. (2) Beschäftigte, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten be- traut sind, werden auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet. Sie werden darüber unterrichtet, dass Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften auch als Ord- nungswidrigkeit geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften, für die einzelne Beschäftigte verantwortlich gemacht werden können, können entsprechend dem jeweils geltenden Recht arbeits- rechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
Verantwortlichkeit. Für den Schaden, den die Mitarbeitenden absichtlich oder fahrlässig (aus Nachlässigkeit, Mangel an Vorsicht oder Sorgfalt) der Cargologic zufügen, sind sie verantwortlich, und zwar auch nach Auflö- sung des Arbeitsverhältnisses. Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen. Mitarbeitende, welche über längere Zeit während der Nacht arbeiten, haben Anspruch auf ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes sowie auf Beratung. Die Mitarbeitenden sind für die Durchführung der Untersuchung selbst verantwortlich. Die medizinische Untersuchung wird vom Vertrauensarzt der Cargologic durchgeführt. Details sind in der entsprechenden Personalinforma- tion geregelt.
Verantwortlichkeit. Ansprechpartner im HamburgService für alle Fragen des Qualitätsmanagement ist der Leiter des Call Centers. Eskalationsstufe ist der Verwaltungsleiter des Bezirksamtes Wandsbek. Ansprechpartner für den HamburgService sind entsprechend den Verantwortlichkeiten für die zu treffenden Maßnahmen: • Für Kontaktdaten und Zuständigkeiten die vom betroffenen Bezirk benannten An- sprechpartner (Eskalationsstufe: Verwaltungsleiter des Bezirks) • Für Fachinhalte und die Erreichbarkeit von Fachpools der Brückenkopf des betroffe- nen Fachbereiches (in der Regel gemäß Federführungsprinzip) • Für Probleme bei der Erreichbarkeit von zugewiesenen Ansprechpunkten (Personen- oder Gruppenrufnummern) oder Bearbeitung von eMail-Postfächern die Leitung des betroffenen Amtes (Eskalationsstufe: Verwaltungsleiter des Bezirkes) Die Verantwortlichkeit umfasst die Entwicklung von Geschäftsprozessen zur Sicherung der Qualität und Maßnahmen bei auftretenden Abweichungen von den vereinbarten Qualitätszie- len.
Verantwortlichkeit. 2.1. Zulässigkeit der Datenverarbeitung: Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er im Rahmen des Hauptvertrages als verantwortliche Stelle („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO) alleine die Verantwortung für Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer, sowie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung trägt und wird in seinem Verantwortungsbereich die Voraussetzungen schaffen, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen rechtsverletzungsfrei erbringen kann.