Verantwortlichkeit. (1) Die Unternehmen gewährleisten als Verantwortliche, dass die Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit beachtet werden.
(2) Beschäftigte, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, werden zur Vertraulichkeit hinsichtlich personenbezogener Daten, zur Einhaltung des Datenschutzes und der diesbezüglichen Weisungen des Unternehmens sowie zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten verpflichtet. Sie werden darüber unterrichtet, dass Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften auch als Ordnungswidrigkeit geahndet oder strafrechtlich verfolgt werden und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften durch Beschäftigte können entsprechend dem jeweils geltenden Recht arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
(3) Die Verpflichtung der Beschäftigten nach Absatz 2 Satz 1 gilt auch über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus.
Verantwortlichkeit. 15.1 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der NTAG tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die NTAG hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
15.2 Sämtliche Veröffentlichungen im Rahmen von Internetportalen werden im Namen des Kunden vorgenommen. Für den Inhalt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung für, von seinem Internetportal ausgehende Verweise (sog. Hyperlinks) und seine registrierten Domainnamen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verlinkung auf Webseiten mit sitten- und rechtswidrigen Inhalten bzw. die Registrierung von geschützten Namen zur Verletzung von Rechten Dritter führen kann.
15.3 Der Kunde verpflichtet sich, weder durch die Inhalte seiner Website, noch durch Hyperlinks oder andere Gestaltungen gegen das Recht zu verstoßen, insbesondere Verletzungen des Strafrechts, Urheberrechts, Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Persönlichkeitsrecht zu unterlassen.
15.4 Die NTAG ist berechtigt, Inhalte zurückzuweisen oder zu löschen, wenn der Verdacht eines rechtswidrigen Inhalts besteht. Dieser kann insbesondere durch amtliche oder polizeiliche Hinweise und Ermittlungen oder auch durch eine Abmahnung eines Dritten entstehen. Gleiches gilt, wenn die NTAG im Rahmen eigener Tätigkeiten auf den entsprechenden Inhalt aufmerksam wird.
15.5 Der Kunde verpflichtet sich, im Verletzungsfalle unabhängig vom Bestehen eines Verschuldens den Verstoß unverzüglich zu beseitigen und der NTAG eventuell hieraus entstanden Schaden zu ersetzen sowie diese von hieraus resultierenden Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter freizustellen.
15.6 Der Kunde ist ferner verpflichtet, die für seine jeweiligen Inhalte verantwortliche(n) Person(en) und/oder etwaige Vertretungsverhältnisse gegenüber der NTAG bekanntzugeben. Werden mehrere verantwortliche Personen benannt, so ist anzugeben, welche Person für welchen Teil des Internetportals verantwortlich ist. Verantwortliche Person ist derjenige, der abschließend über den ihm zugeordneten Inhalt entscheidet, und kann nur sein, wer seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, voll geschäftsfähig ist und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann. Die weitergehenden Verpflichtungen des Kunden zur Angabe...
Verantwortlichkeit. Die Parteien stimmen überein, dass mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen verantwortlich ist.
Verantwortlichkeit. (1) VFR hat die Nutzbarkeit des Mietgegenstandes während der Dauer des Mietverhältnisses sicherzustellen, es sei denn, die fehlende Nutzbarkeit ist auf Umstände zurückzuführen, die vom Kunden zu vertreten sind oder in seine Sphäre fallen, wie zum Beispiel Handhabungsfehler und höhere Gewalt oder andere Schäden, die sich dem Einfluss der VFR entziehen.
(2) In den vorgenannten Fällen der Verantwortung des Kunden und im Falle des Abhandenkommens des Mietgegenstandes oder von Teilen desselben geht die entgeltliche Wiederherstellung der Nutzbarkeit bzw. die Wiederbeschaffung (nach dem Zeitwert) zulasten des Kunden.
(3) Die VFR wird die Nutzbarkeit durch eine Reparatur oder soweit erforderlich einen Austausch des Mietgegenstandes oder von Teilen desselben durch vergleichbare Komponenten wiederherstellen. Die Wiederherstellung kann die VFR nach ihrer Xxxx selbst oder durch Dritte vornehmen lassen.
(4) Der Kunde hat Auffälligkeiten und insbesondere Beschädigungen und andere Formen der Beeinträchtigung des Mietgegenstandes unverzüglich der VFR anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, so ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(5) Der Ersatz von Verbrauchsmaterialien anlässlich der Nutzung des Mietgegenstandes geht zulasten des Kunden. Die Reinigung des Mietgegenstandes ist Sache des Kunden.
Verantwortlichkeit. Alle in dieser Broschüre gemachten Angaben berücksich‐ tigen die bei Herausgabe maßgebenden rechtlichen Ver‐ hältnisse und die zu dieser Zeit gültigen gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsrichtlinien. Die Herausge‐ berin haftet nicht für Abweichungen aufgrund künftiger Entwicklungen und Änderungen rechtlicher und steuerli‐ cher Grundlagen. Auch wird der Eintritt eines bestimm‐ ten steuerlichen Ergebnisses nicht garantiert. Die Herausgeberin haftet auch nicht für Angaben Dritter. Der Inhalt der Broschüre berücksichtigt nur die aus Sicht der Herausgeberin bekannten und erkennbaren Sachverhal‐ te bis zum Zeitpunkt der Herausgabe. Für die Angaben in der Broschüre und in den sonstigen Unterlagen wird von dieser Gesellschaft und den für sie handelnden Personen keine Haftung übernommen. Be‐ rater oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Aus‐ künfte zu erteilen oder Zusagen zu machen, die von den Aussagen in der Broschüre abweichen. Ersatzansprüche wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben verjäh‐ ren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Mit Unterzeich‐ nung des „Angebotes auf Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages“ erklärt der Stifter, dass er von der Broschüre und deren Inhalt Kenntnis genom‐ men hat und damit einverstanden ist. 01.01.2022 DT Deutsche Stiftungstreuhand AG Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxx
Verantwortlichkeit. Ansprechpartner im HamburgService für alle Fragen des Qualitätsmanagement ist der Leiter des Call Centers. Eskalationsstufe ist der Verwaltungsleiter des Bezirksamtes Wandsbek. Ansprechpartner für den HamburgService sind entsprechend den Verantwortlichkeiten für die zu treffenden Maßnahmen: • Für Kontaktdaten und Zuständigkeiten die vom betroffenen Bezirk benannten An- sprechpartner (Eskalationsstufe: Verwaltungsleiter des Bezirks) • Für Fachinhalte und die Erreichbarkeit von Fachpools der Brückenkopf des betroffe- nen Fachbereiches (in der Regel gemäß Federführungsprinzip) • Für Probleme bei der Erreichbarkeit von zugewiesenen Ansprechpunkten (Personen- oder Gruppenrufnummern) oder Bearbeitung von eMail-Postfächern die Leitung des betroffenen Amtes (Eskalationsstufe: Verwaltungsleiter des Bezirkes) Die Verantwortlichkeit umfasst die Entwicklung von Geschäftsprozessen zur Sicherung der Qualität und Maßnahmen bei auftretenden Abweichungen von den vereinbarten Qualitätszie- len.
Verantwortlichkeit. Für den Schaden, den die Mitarbeitenden absichtlich oder fahrlässig (aus Nachlässigkeit, Mangel an Vorsicht oder Sorgfalt) der Cargologic zufügen, sind sie verantwortlich, und zwar auch nach Auflö- sung des Arbeitsverhältnisses. Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.
Verantwortlichkeit. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet auf Basis dieser Vereinbarung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(2) Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Auftraggeber auch während der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von Daten verlangen.
Verantwortlichkeit. 2.1. Zulässigkeit der Datenverarbeitung: Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er im Rahmen des Hauptvertrages als verantwortliche Stelle („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO) alleine die Verantwortung für Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer, sowie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung trägt und wird in seinem Verantwortungsbereich die Voraussetzungen schaffen, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen rechtsverletzungsfrei erbringen kann.
2.2. Weisungen: Dem Auftraggeber steht die Weisungsbefugnis aus dem Hauptvertrag zu. Die Weisungen werden durch den Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber in schriftlicher Form durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden („Einzelanweisung“) vor. Mündliche Weisungen sind vom Auftraggeber unverzüglich mindestens in Textform (E-Mail ist ausreichend) zu bestätigen. Weisungen, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen sind, werden als gesondert zu vergütender Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Die Parteien werden sich einvernehmlich über eine angemessene Vergütung verständigen. Soweit im Hauptvertrag Regelungen zu Leistungsänderungen getroffen wurden, gehen diese den Regelungen dieser Ziff. 2.2 vor.
Verantwortlichkeit. 3.1. Das Letztentscheidungsrecht und das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der vereinbarten Telemarketingdienstleistungen trägt allein der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die vorgesehene Maßnahme gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Persönlichkeitsrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstößt. SAZ ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Diese Hinweispflicht beinhaltet keine umfassende rechtliche Prüfung, SAZ ist kein Rechtsdienstleister und leistet daher keine rechtliche Beratung im Einzelfall. XXX haftet nicht für die rechtliche Unbedenklichkeit bei dem Kunden vorgelegten und von diesem freigegebenen Inhalten und Gestaltungen. XXX haftet in keinem Fall für vom Kunden stammende Sachaussagen über dessen Organisation und Leistungen.
3.2. Sofern nicht abweichend vereinbart oder garantiert, haftet SAZ nicht für den mit einer Maßnahme bezweckten Werbeerfolg, insbesondere bei einer telefonischen Spendenwerbung für Non-Profit-Organisationen nicht dafür, dass hierdurch dem Kunden Spenden in einer bestimmten Höhe zugeführt werden. Das wirtschaftliche Risiko aus deren Inhalt, Zielgruppenansprache und zeitlicher Festlegung trägt allein der Kunde. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Kunde als Inhaber der Adressdaten und verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts verantwortlich.
3.3. Der Kunde garantiert, dass die SAZ durch die vertragsgemäße Tätigkeit keine Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzt, insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ordnungsgemäß erhoben wurden und für den vereinbarten Zweck verwendet werden können und die zu kontaktierenden Personen, soweit gesetzlich erforderlich, in eine Ansprache zum Zwecke der (Spenden-)Werbung eingewilligt haben. Er stellt die SAZ hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang, auch durch Geldzahlung, frei und ersetzt ihr die Kosten der Rechtsverteidigung.