Zeitsparkonto Musterklauseln

Zeitsparkonto. 1 Arbeitgeberin und Mitarbeitende können schriftlich vereinbaren, dass geleistete Arbeitszeit und Ferienguthaben auf ein Zeitsparkonto übertragen und zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Freizeit oder in Form von Arbeitszeiterleichterung für eine Weiterbildung bezogen werden.
Zeitsparkonto. Auf Wunsch der Arbeitnehmerin muss ein Zeitsparkonto angelegt werden. Die Anla- ge dieses Xxxxxx erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Einzelvereinbarung zwischen Arbeitneh- merin und Anstellungsträger. Hierin kann eine Anspararbeitszeit vereinbart werden, die über die tarifliche oder Jahres-Soll-Arbeitszeit hinausgehen kann. Die Anspararbeitszeit wird ebenfalls in das Arbeitszeitkonto gem. § 6 Abs. 2 Unterabs. 1 eingestellt. In dieser Vereinbarung ist der geplante Stundenaufbau, die geplante Verwendung (zum Beispiel Sabbatjahr, Altersteilzeit, Zusatzferien, Vorruhestand ...) sowie der geplante Freistellungszeit- raum zu regeln. Zusätzlich können folgende Zeiten in dieses Zeitsparkonto einfließen: ▪ Urlaubstage, auf die die Arbeitnehmerin über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus Anspruch hat und die zum Ende des Kalenderjahres noch nicht gewährt worden sind, ▪ Plusstunden, ▪ Zeiten, die durch die Faktorisierung von Überstunden sowie von Zeitzuschlägen bei Sonn- und Feiertagsarbeit entstehen.
Zeitsparkonto. 1Arbeitgeberin und Mitarbeitende können schriftlich vereinbaren, dass geleistete Arbeitszeit und Ferienguthaben auf ein Zeitsparkonto übertra- gen und zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Freizeit oder in Form von Arbeitszeiterleichterung für eine Weiterbildung bezogen werden. 2Der gesetzliche Ferienanspruch sowie Überzeit können nicht auf ein Zeit- sparkonto übertragen werden. 3Auf einem Zeitsparkonto können grundsätzlich maximal 250 Arbeits- stunden angespart werden. Wenn das Guthaben im Zusammenhang mit der Reduktion des Beschäftigungsgrads für ältere Mitarbeitende gemäss Ziff. 2.11.5 und/oder mit der Pensionierung verwendet werden soll, können Arbeitgeberin und Mitarbeitende vereinbaren, dass maximal 400 Arbeitsstunden angespart werden können. 4Angesparte Zeitguthaben sollen grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren ab Eröffnung des Zeitsparkontos bezogen werden.
Zeitsparkonto. Die Anlage eines Zeitsparkontos erfolgt im Rahmen einer Einzelvereinbarung zwischen Arbeitnehmerin und Anstellungsträger. Hierin kann eine Anspararbeitszeit vereinbart werden, die über die tarifliche oder Jahres-Soll-Arbeitszeit hinausgehen kann. Die Anspararbeitszeit wird ebenfalls in das Arbeitszeitkonto gemäß § 6 Abs. 3 Unterabs. 1 eingestellt. In dieser Vereinbarung sind der geplante Stundenaufbau, die geplante Verwendung (z.B. Sab- batjahr, Altersteilzeit, Zusatzferien, Vorruhestand) sowie der geplante Freistellungszeitraum zu regeln. Es können folgende Zeiten in dieses Zeitsparkonto einfließen: Urlaubstage, auf die die Arbeitnehmerin über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus Anspruch hat und die zum Ende des Kalenderjahres noch nicht gewährt worden sind, Plusstunden, Zeiten, die durch die Faktorisierung von Überstunden/Mehrarbeitsstunden sowie von Zeit- zuschlägen bei Sonn- und Feiertagsarbeit entstehen. Zeitwert eines Jahressonderentgelts nach § 17 Abs. 1 bzw. 2 (wöchentliche Arbeitszeit [Std.] x 50 % bzw. 36 % x 4,348), wobei diese Umwandlung einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten und einer Regelung in der Einzelvereinbarung nach Absatz 1 bedarf.
Zeitsparkonto. Im Zeitsparkonto können Mitarbeitende Arbeitszeit für spätere Urlaube, individuelle Arbeitszeitreduktionen und vorzeitigen Altersrücktritt ansparen. Die Zeitgutschriften aus den Arbeitszeitmodellen (GAV Ziff. 7.2) werden automatisch in das Zeitsparkonto überführt. Auf Wunsch der Mitarbeitenden wird die Arbeitszeit über dem Jahresgrenz- wert 50 Stunden und dem Saldogrenzwert 100 Stunden beim Jahres- übertrag (Stichtag 1. Januar) auf das Zeitsparkonto statt das Überzeitkonto übertragen. Das Zeitsparkonto darf keinen Minussaldo und maximal ein Plus von 1000 Stunden aufweisen. Bevor dieser Grenzwert überschritten wird, vereinbart der Mitarbeitende mit seinem Vorgesetzten, wie das Zeitsparkonto inner- halb des Grenzwerts verbleibt. Der Arbeitgeber darf die Mitarbeitenden nicht zu Bezügen aus dem Zeit- sparkonto zwingen. Thurbo stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die personellen Ressourcen zur Verfügung, die zur Erfüllung der Ansprüche der Mitarbeiter auf Zeit- sparkontobezug benötigt werden. Die angesparten Zeitguthaben können folgendermassen verwendet werden: a) Bezug einzelner Tage: Einzelne arbeitsfreie Tage werden durch Gesuch beim Einteiler einge- geben. Dieses ist einem normalen Rasttagsgesuch gleichgestellt. b) Bezug ganzer Wochen: Ganze arbeitsfreie Wochen bezieht das Schichtpersonal innerhalb der dafür bereitgestellten Bezugsbändern. Die Bezugsmodalitäten müssen eine ausgeglichene Belegung der Bänder gewährleisten. Sie werden im Rahmen der betrieblichen Mitwirkung geregelt. Die Mitarbeitenden ohne Schichtdienst regeln den Bezug mit ihrem Vorgesetzten. c) Individuelle Arbeitszeitreduktion: Die effektiv zu erbringende Arbeitszeit wird für eine zeitlich beschränk- te Dauer gesenkt. Der Beschäftigungsgrad bleibt unverändert. Die Arbeitszeitreduktion muss spätestens Ende September des Vorjahres beantragt werden d) Vorzeitiger Altersrücktritt bei weiterlaufendem Arbeitsverhältnis. Bei Erkrankung oder Unfall während dem Bezug aus dem Zeitsparkonto wird dieser unterbrochen, soweit die Erholungsunfähigkeit durch ein Arzt- zeugnis nachgewiesen ist. Kann der Bezug aus dem Zeitsparkonto innerhalb der nächsten 24 Monate (ab Gesuchstellung) nicht gewährt werden, können die Mitarbeitenden das Zeitguthaben ganz oder teilweise ins UeZ-Konto übertragen und zu 125% auszahlen lassen.
Zeitsparkonto. 1Auf Antrag der Arbeitnehmerin muss ein Zeitsparkonto angelegt werden, welches einen Freistellungszeitraum von mindestens sechs Monaten umfasst. 2Die Anlage dieses Xxxxxx erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Einzelvereinbarung zwischen Arbeitneh- merin und Anstellungsträger. 3Hierin kann eine Anspararbeitszeit vereinbart werden, die über die Arbeitszeit nach Num- mer 2 Absatz 1 hinausgehen kann. 4Die Anspararbeitszeit wird ebenfalls in das Arbeits- zeitkonto gemäß Nummer 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 eingestellt. 5In dieser Vereinbarung ist der geplante Stundenaufbau, die geplante Verwendung sowie der geplante Freistellungszeitraum zu regeln. 6Zusätzlich können folgende Zeiten in dieses Zeitsparkonto einfließen: - Urlaubstage, auf die die Arbeitnehmerin über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hin- aus Anspruch hat und die zum Ende des Kalenderjahres noch nicht gewährt worden sind, - Stundenguthaben aus Nummer 3 Absatz 4, - Überstunden einschließlich ihrer Zuschläge.
Zeitsparkonto. 1Arbeitgeberin und Mitarbeitende können schriftlich vereinbaren, dass geleistete Arbeitszeit und Ferienguthaben über dem gesetzlichen Minimum auf ein Zeitsparkonto übertragen und zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Freizeit oder in Form von Arbeitszeiterleichterung für eine Weiterbildung bezogen werden. 2Bei Eröffnung des Zeitsparkontos sind ein Verwendungszweck und ein vorgesehener Zeitpunkt des Bezuges zu vereinbaren. 3Der gesetzliche Ferienanspruch sowie Überzeit können nicht auf ein Zeitsparkonto übertragen werden. 4Auf einem Zeitsparkonto können grundsätzlich maximal 250 Arbeitsstunden angespart werden. Wenn das Guthaben im Zusammenhang mit der Reduktion des Beschäftigungsgrads für ältere Mitarbeitende gemäss Ziff.
Zeitsparkonto. 1Beim Zeitsparmodell können Guthaben aus nicht bezogenen Ferientagen (nur Ferien über dem gesetzlichen Minimum), Gleitzeitguthaben und Über- zeit auf ein Zeitsparkonto übertragen werden. 2In einer individuellen Vereinbarung wird schriftlich festgehalten, welche Zeitguthaben zum Ansparen gewählt werden können und wie der Bezug er- folgt.
Zeitsparkonto. Die Anlage eines Zeitsparkontos erfolgt im Rahmen einer Einzelvereinbarung zwi- schen Arbeitnehmerin und Anstellungsträger. Hierin kann eine Anspararbeitszeit vereinbart werden, die über die tarifliche oder Jahres-Soll-Arbeitszeit hinausgehen kann. Die Ansparar- beitszeit wird ebenfalls in das Arbeitszeitkonto gemäß § 6 Abs. 3 Unterabs. 1 eingestellt. In dieser Vereinbarung sind der geplante Stundenaufbau, die geplante Verwendung (z.B. Sab- batjahr, Altersteilzeit, Zusatzferien, Vorruhestand) sowie der geplante Freistellungszeitraum zu regeln. Es können folgende Zeiten in dieses Zeitsparkonto einfließen:

Related to Zeitsparkonto

  • Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotkontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen) Auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungs- periode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsab- schluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Wertstel- lung aufgelistet. Kontoauszüge werden In der jeweils vereinbarten Form (Abruf über Internet, Postversand) übermittelt.

  • Verfügbarkeitskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.

  • Rechnungsabschlüsse Bei Kontokorrentkonten Konten in Laufender Rechnung (1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Konto- korrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Ge- schäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getrof- fenen Vereinbarung Zinsen berechnen. (2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlus- ses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unter- lassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese

  • Mietzeit 1. Die Mietzeit beginnt mit dem zwischen Mieter und Algeco vereinbarten Datum des Mietbeginns der Mietsache; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die Mietsache durch Umstände, die in der Risikosphäre von Algeco liegen, erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. 2. Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Ende der Mietzeit oder, wenn eine unbestimmte Mietzeit vereinbart wurde, mit Wirksamwerden der Kündigung durch eine der Parteien. 3. Vorbehaltlich der Ziffer IV/4 und abweichender einzelvertraglicher Regelungen kann der Mietvertrag durch jede der Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. 4. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestmietdauer einen Monat. Wird der Mietvertrag nicht zum Ablauf der Mindestmietdauer gekündigt, so verlängert er sich abweichend von § 545 BGB nicht auf unbestimmte Zeit, sondern auf rollierender Basis jeweils um einen Monat und zu dem jeweils zu dieser Zeit anwendbaren Mietzins. Während der Mindestmietdauer ist der Mietvertrag nicht ordentlich kündbar. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache stellt Algeco dem Mieter den vollen bis zum Ende der Mindestmietdauer ausstehenden Mietzins zuzüglich Nebenkosten in Rechnung. Dies gilt nicht, sofern der Mieter nach Ziffer IV.5 die Kündigung aus wichtigem Grund erklärt hat. Darüber hinausgehende Pflichten des Mieters, insbesondere die Transportkosten zu tragen, bleiben unberührt. 5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • Kontaktdaten Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz von SWD haben (beispielsweise zur Auskunft und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten), nehmen Sie bitte unter dem Stichwort “Datenschutz” Kontakt unter xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx mit uns auf.

  • Weitere Feststellungen Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.

  • Kontrollrechte des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. (2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. (3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann wahlweise erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS- GVO, die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS- GVO, aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) und/oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz). (4) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Kontakt So setzen Sie sich mit uns in Verbindung: • Schriftlich auf dem Postweg an unsere Zentrale: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Rechtsabteilung, 22–24 Xxxxxxxxx Xxxxx, 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxx • Besuchen Sie unsere Kontakt-Seite. Dort können Sie: o Auf "Schreiben Sie uns" klicken, um uns online zu kontaktieren. o Auf "Rufen Sie uns an" klicken, um uns telefonisch zu kontaktieren. • Senden Sie eine E-Mail an xxxxxxx@xxxxxx.xxx. Senden Sie uns rechtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen auf dem Postweg. Sie sind damit einverstanden, dass wir Mitteilungen oder andere Informationen für Sie auf der/den PayPal-Website(s) veröffentlichen (auch Informationen, auf die Sie nur durch Einloggen in Ihr Konto zugreifen können), per E -Mail an die in Ihrem Konto hinterlegte E-Mail-Adresse oder auf dem Postweg an die in Ihrem Konto hinterlegte Postanschrift senden oder Sie anrufen oder Ihnen eine SMS-Nachricht senden. Sie benötigen einen Internetzugang und ein E-Mail-Konto, um Mitteilungen und Informationen zu unseren Diensten zu erhalten. Mit Ausnahme von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt eine solche Mitteilung als innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung auf der/den PayPal-Website(s) oder per E-Mail zugestellt. Wenn die Mitteilung per Post verschickt wurde, betrachten wir sie drei Werktage nach dem Versand als bei Ihnen eingegangen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr PayPal-Konto zu schließen, wenn Sie Ihre Zustimmung zum Erhalt elektronischer Mitteilungen widerrufen.

  • Übertragbarkeit Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den FPH- Schuldverschreibungen durch die FPH Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die FPH-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den FPH-Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des FPH Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden FPH Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die FPH Token und die durch diese repräsentierten FPH-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.6 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.