Assistenz Nach Der Reise Musterklauseln

Assistenz Nach Der Reise. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts erkranken oder sich eine Verletzung zuziehen, wodurch ein Rücktransport mit anschließender Ruhigstellung erforderlich wird, stellen wir Ihnen zusätzliche Dienst- und Unterstützungsleistungen zur Verfügung, sofern Sie innerhalb von fünfzehn Tagen nach Ihrer Rückkehr nach Hause einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Leistungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind: Die Krankenhauseinlieferung oder Ruhigstellung muss unbedingt direkt im Anschluss an den „TRANSPORT/RÜCKTRANSPORT“ erfolgen. Sie verpflichten sich, uns vor Inanspruchnahme dieser Leistung auf einfache Nachfrage von unserer Seite alle Belege zukommen zu lassen, die Ihren Antrag belegen: Werden die vorgenannten Unterlagen nicht vorgelegt, sind wir berechtigt, diese Versicherungsleistung zu verweigern.
Assistenz Nach Der Reise. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts erkranken oder sich eine Verletzung zuziehen, wodurch ein Rücktransport mit anschließender Ruhigstellung erforderlich wird, stellen wir Ihnen zusätzliche Dienst- und Unterstützungsleistungen zur Verfügung, sofern Sie innerhalb von fünfzehn Tagen nach Ihrer Rückkehr nach Hause einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Leistungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind: • Sie wurden im Rahmen der im Kapitel „TRANSPORT/RÜCKTRANSPORT“ beschriebenen Versicherungsleistung befördert oder zurücktransportiert • und nach Ihrer Rückkehr werden Sie im Anschluss an den Transport/Rücktransport im Krankenhaus behandelt oder bei Ihnen zu Hause ruhiggestellt. Die Krankenhauseinlieferung oder Ruhigstellung muss unbedingt direkt im Anschluss an den Transport/den Rücktransport erfolgen. Sie verpflichten sich, uns vor Inanspruchnahme dieser Leistung auf einfache Na€rage von unserer Seite alle Belege zukommen zu lassen, die Ihren Antrag belegen: • Krankenhauseinweisungsschein, • ärztliche Bescheinigung der Ruhigstellung am Wohnsitz. Werden die vorgenannten Unterlagen nicht vorgelegt, sind wir berechtigt, diese Versicherungsleistung zu verweigern.

Related to Assistenz Nach Der Reise

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.