Haushaltshilfe Musterklauseln

Haushaltshilfe. Nach Ihrem Rücktransport durch uns, aufgrund einer epidemie- oder einer pandemiebedingten Krankheit, können Sie die üblichen Hausarbeiten nicht selbst erledigen. Wir suchen, beauftragen eine Haushaltshilfe und tragen die Kosten dafür innerhalb der in der „Tariflichen Leistungszusage“ angegebenen Grenzen.
Haushaltshilfe. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Haushaltshilfe, wenn der versicherten Person die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist wegen
Haushaltshilfe elipsLife bezahlt pro Unfall an die effektiven Kosten von hauswirtschaftlichen Leistungen, die im Haushalt der versicher- ten Person geleistet wurden, bis CHF 100 pro Tag, insgesamt jedoch maximal CHF 6‘000. Leistungsvoraussetzung ist eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50%, zudem darf die Haushaltshilfe nicht mit der versicherten Per- son im gleichen Haushalt wohnen.
Haushaltshilfe. Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte Minderung der Haushaltsführung (MdH) von mindestens 20 % festgestellt, stellen wir eine geeignete Hilfskraft für den Bereich der hauswirtschaft- lichen Versorgung wie z. B. das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an der ein- schlägigen Rechtsprechung. Uns bleibt (im Einzelfall) eine Geld- leistung vorbehalten. Ersetzt werden die Arbeiten, die zur Beseitigung der einge- schränkten Haushaltsführung objektiv erforderlich sind. Der Nachweis über die Minderung der Haushaltsführung ist durch den entsprechenden Bescheid zu führen.
Haushaltshilfe. 2 Die spezialisierte am bulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Sym ptomkontrolle und zielt darauf ab,die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für eine ärztlich verordneteoder fam iliären Bereichs zu erm öglichen.Anspruch auf Erstattung der Haushaltshilfe,w enn Leistungen für spezialisierte am bulante Palliativversorgung haben auch - der versicherten Person die W eiterführung des Haushaltes aufgrunVdersicherte in stationären Pflegeeinrichtungen. einer Krankenhausbehandlung,einer Anschlussheilbehandlung,einer Schwangerschaft und Entbindung,einer häuslichen Behandlungs- 3 Voraussetzung für eine Erstattung ist,dass die Verordnung auch pflege oder einer Rehabilitationsm aßnahm e,für die der VersichereArngaben zu der voraussichtlichen Behandlungsdauer enthält.Erfolgt die die Aufwendungen trägt,nicht m öglich ist und Verordnung durch Krankenhausärzte,darf sie 7 Tage nicht überschreiten. - im Haushalt der versicherten Person ein Kind lebt,das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12.Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder da4s Sofern die Leistungen nicht von einem Arzt erbracht werden,werden behindert und auf Hilfe angew iesen ist,und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann und - diese vom Versicherer in Textform zugesagt wurde.
Haushaltshilfe. 24h SGB V Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Abs. 4 gilt entsprechend.
Haushaltshilfe. 10 KVLG 1989
Haushaltshilfe. 3.1.1 Im Allgemeinen
Haushaltshilfe. Wenn Sie nicht in der Lage sein sollten, die laufenden Hausarbeiten selbst zu erledigen, stellen wir Ihnen einen geeigneten Haushaltshilfe-Service zur Verfügung, der Sie oder Ihre Familie unterstützt. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden für maximal 20 Stunden (mindestens zwei aufeinander folgende Stunden), verteilt über vier Wochen, und bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag übernommen.
Haushaltshilfe. 1 Wenn eine versicherte Person aufgrund einer ärztlichen Verord- nung bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit als Folge ihres Gesund- heitszustandes und ihrer persönlichen familiären Verhältnisse eine Haushaltshilfe benötigt, werden für die ausgewiesenen Kosten 90%, maximal CHF 800.- pro Kalenderjahr, erbracht. Der maxima- le Tagesansatz beträgt CHF 80.-.