Aufforderung zur Einreichung von Förderungsanträgen. Die FFG fordert zur Einreichung von Förderungsanträgen nach dem Wettbewerbs- oder An- tragsprinzip auf. Die Kriterien für die Bewertung bzw. Entscheidung (Bewertungs- bzw. Ent- scheidungskriterien) der eingereichten Förderungsanträge und ggf. die Frist für die Einrei- chung von Förderungsanträgen sind mit der Aufforderung bekannt zu geben. Die Aufforde- rung zur Einreichung von Förderungsanträgen ist auf der Website der FFG zu veröffentlichen.
Aufforderung zur Einreichung von Förderungsanträgen