Aufforderung zur Einreichung von Förderungsanträgen Musterklauseln

Aufforderung zur Einreichung von Förderungsanträgen. Die FFG fordert zur Einreichung von Förderungsanträgen nach dem Wettbewerbs- oder An- tragsprinzip auf. Die Kriterien für die Bewertung bzw. Entscheidung (Bewertungs- bzw. Ent- scheidungskriterien) der eingereichten Förderungsanträge und ggf. die Frist für die Einrei- chung von Förderungsanträgen sind mit der Aufforderung bekannt zu geben. Die Aufforde- rung zur Einreichung von Förderungsanträgen ist auf der Website der FFG zu veröffentlichen.
Aufforderung zur Einreichung von Förderungsanträgen 

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.