Änderungsklausel. Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzinformationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über Änderungen rechtzeitig informieren.
Änderungsklausel. Da die Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden die Datenschutzhinweise im Bedarfsfall angepasst. Über Änderungen wird die N-ERGIE Aktiengesellschaft rechtzeitig informieren.
Änderungsklausel. Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzin- formationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über maßgebliche Änderungen recht- zeitig informieren. für die Eigenumstellung eines nicht anpassbaren Gerätes im Rahmen der MRU PSP-Element (nicht vom Kunden auszufüllen) Sachkonto (nicht vom Kunden auszufüllen) In Ihnem Gasversorgungsgebiet stellt die EWE NETZ GmbH von L- auf H-Gas um. Für die Anpassung eines laut EWE NETZ GmbH nicht anpassbaren Gasgerätes durch einen Dienstleister erstattet mir die EWE NETZ GmbH die angefallenen Kosten. Weitere Einzelheiten und Bedingungen ergeben sich aus dem geschlossenen Eigenumstellungsvertrag MRU. Dieses Formu- lar bitte vollständig ausfüllen. Die Rechnungen meiner Anpas- sungsdienstleister lege ich bei und sende alles an: EWE NETZ GmbH Tel.: 0000 0000000 Erdgasbüro Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxxxxx Fax: 0000 0000-0000 xxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxxx.xx xxx.xxx-xxxx.xx
Änderungsklausel. Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Daten- schutzinformation von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über Änderungen recht- zeitig informieren. Bestandteil vertraglicher Regelungen, die eine Datenkommunikation durch das oder mit Hilfe des Smart-Meter-Gateways auslösen, muss ein standardisiertes Formblatt sein, in dem kurz, einfach, übersichtlich und verständlich die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation aufgelistet wird. Das vorliegende Formblatt enthält insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem, wie oft und zu welchem Zweck erhält. Im Rahmen dieses Formblattes werden folgende Abkürzungen für Beteiligte verwendet: LF = Lieferant, NB = Netzbetreiber, MSB = Messstellenbetreiber, ÜNB = Übertragungsnetzbetreiber, LV = Letztverbraucher (Kunde). Es gilt für die Marktkommunikation nach den Vorgaben der Festlegung BK6-18-032, die seit dem 1. Dezember 2019 umzusetzen ist. Nr. Regelmäßige Datenkommunikation Häufigkeit Stromverbrauch in kWh/a Einspeisung (eingespeiste elektrische Arbeit) Zweck Verarbeitete Daten Von An werktäglich/ monatlich/ einmalig ≤ 10.000 und der LF macht von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch 10.001 – 100.000 oder nach Ausübung des Wahlrechts durch den LF › 100.000 1 MSB LF monatlich X X X Verbrauchs- information § 40 Abs. 3 EnWG Monatsarbeitsmenge des Vormonats Gesamtzählerstand des Zählers zum Monatsersten 00:00 Uhr Zusätzlich bei Doppeltarif: den HT-Zähler- stand, den NT-Zählerstand sowie den Fehlerregisterstand LF LV 2 MSB NB/LF einmalig bei An- oder Abmeldung oder bei Geräte- ein-/-ausbau/ -übernahme oder Änderung Parametrierung X Bilanzierung/ Abrechnung Arbeitsmenge und Zählerstand zwischen letzten Ablesetermin und dem bestätigten Anmeldedatum 00:00 Uhr oder dem Datum Geräteein-/-ausbau/ -übernahme/Änderung der Parametrierung 3 MSB NB/LF einmalig bei An- oder Abmeldung oder bei Geräte- ein-/-ausbau/ -übernahme oder Änderung Parametrierung X X X Bilanzierung/ Abrechnung Arbeitsmenge, Zählerstand und Maximal- leistung zwischen letzten Ablesetermin und dem bestätigten Anmeldedatum 00:00 Uhr oder dem Datum Geräteein-/-ausbau/-übernahme/ Änderung der Parametrierung 4 MSB NB/LF monatlich X Bilanzierung/ Abrechnung Monatsarbeitsmenge des Vormonats Gesamtzählerstand des Zählers zum Monatsersten 00:00 Uhr Zusätzlich bei Doppeltarif: den HT-Zähler- stand, den NT-Zählerstand sowie den Fehlerregisterstand 5 MSB NB/ÜNB werktäglich X X X Bilanzierung ¼ h-Lastgang 6 MSB LF werktäglich X X X Bi...
Änderungsklausel. 01-05-900-0001-0004 Da die Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden die Datenschutzhinweise im Bedarfsfall angepasst. Über Änderungen wird die N-ERGIE Aktiengesellschaft recht- zeitig informieren. Vorsitzender des Aufsichtsrats Xx. Xxxxxx Xxxx, Oberbürgermeister I Vorstand Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxx Xxxxxx Sitz der Gesellschaft Nürnberg I Amtsgericht Nürnberg HR B 17412 I Steuernummer 241/117/70057 I Umsatzsteuer-IdNr. DE 209536298
Änderungsklausel. Jede Änderung dieses Vertrages ist schriftlich zu vereinbaren.
Änderungsklausel. Bei langen Lieferzeiten können Änderungen des Liefergegenstandes auch nach Vertragsabschluss verlangt werden, soweit das für den Lieferanten zumutbar ist. Bei Änderungen dieser Art sind die Auswirkungen von beiden Seiten, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen zu berücksichtigen.
Änderungsklausel. Die Bestimmungen dieser AEB und die dazugehörigen Entgelte können geändert und ergänzt werden. Änderungen werden öffentlich bekannt gegeben, womit sie als zugegangen gelten. Die Änderungen treten frühestens nach Bekanntgabe in Kraft und werden somit Vertragsbestandteil.
Änderungsklausel. Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzin- formationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über maßgebliche Änderungen recht- zeitig informieren. EWE NETZ GmbH – Sitz der Gesellschaft: Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg – xxx.xxx-xxxx.xx | Amtsgericht Oldenburg, HRB 5236, Steuernummer: 23/64/20000762 | Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxx (Vorsitzender), Xxxx Xxxxxxxx | Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxxxxx Fax: 0000 0000-0000 Gläubiger-Identifikationsnummer: 13ZZZ00000023597 Kundennummer: Name (ggf. Titel) bzw. Firma einschl. Gesellschaftsform Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Hiermit ermächtige ich die EWE NETZ GmbH, fällige Beträge vom unten ange- gebenen Konto wiederkehrend mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der EWE NETZ GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (Nachweis des SEPA-Last- schrift-Mandates gegenüber der Bank führt die EWE NETZ GmbH). Dieses Mandat gilt für diesen Vertrag und, sofern oben eine Kundennummer angegeben ist, für alle bestehenden und zukünftigen Verträge, die unter der oben angegebenen Kundennummer geführt werden. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Bela- stungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor-, Nachname / Firma: Name der Bank: IBAN: Unterschrift KontoinhHaibnewr(einis): Bitte händisch unterschreiben! Ort, Datum Diese Bedingungen regeln die Errichtung, den Betrieb und die Erneue- rung von Glasfaseranschlüssen, einschließlich der dafür erforderlichen Hochgeschwindigkeitsnetze. Im Sinne dieses Vertrages ist oder sind: Besteller Errichtung/Änderung des Glasfaseranschlusses und Digitales Hochge- schwindigkeitsnetz Glasfaseranschluss linien bietet, Datendienste mit Geschwindigkeiten von min- destens 50 Megabit/Sekunde bereitzustellen. Der Glasfaseranschluss besteht aus einem Leerrohr beginnend ab der Abzweigstelle des Leerrohrver- bundes sowie aus einem Glasfaserkabel, beginnend ermöglichen. Unter- oder oberirdisch geführte Telekommunika- Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und rohre, sowie weitere technische Einrichtungen, die Der Betrieb des Glasfaseranschlusses kann von einem oder mehreren nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den Technischen Anschlussbedingungen der EWE NETZ betrieben. Für Betrieb kann die EWE NETZ bzw. der Be...
Änderungsklausel. (1) Die IP-CS behält sich vor, diese Auftragsbedingungen zu ändern, soweit diese Änderung auf Gründen beruht, die die Änderung dieser Auftragsbedingungen rechtfertigen. Die IP-CS wird Änderungen dieser Auftragsbedingungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen, Regelungslücken in den Auftragsbedingungen, Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung oder Veränderungen wirtschaftlicher Verhältnisse und sofern die Änderung den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Die IP-CS verpflichtet sich, den Auftraggeber über die Änderungen und auf die Möglichkeiten des Widerspruchs, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinzuweisen.
(3) Die IP-CS weist den Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten auf die Änderung der Auftragsbedingungen hin.
(4) Der Auftraggeber kann der Änderung der Auftragsbedingungen widersprechen
(5) Die Änderung der Auftragsbedingungen wird wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb zwei Monaten nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht und die IP-CS den Auftraggeber auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs in der Mitteilung zur Änderung hingewiesen hat.
(6) Für den Fall, dass der Auftraggeber einer Änderung dieser Auftragsbedingungen widerspricht, behält sich die IP-CS das Recht vor, die Geschäftsbeziehungen zu kündigen.