Aufgabengerechte Stärkung der Hochschulverwaltung Musterklauseln

Aufgabengerechte Stärkung der Hochschulverwaltung. Das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen sowie die Bandbreite der zu bewältigenden Aufgaben sind in den vergangenen Jahren deutlich angewachsen. Für die zukunftsweisende und nachhaltige Weiterentwicklung der Hochschulen ist wesentlich, dass auch in den die Wissenschaft unterstützenden Bereichen (z. B. IT, Bibliotheken, technische Dienste, Personalverwaltung) der Bandbreite an Aufgaben entsprochen werden kann. Diese Schwerpunktsetzung wurde im Haushalt 2023 aufgegriffen. Ihre Finanzierung in den Folgejahren wird Gegenstand künftiger Haus- haltsverhandlungen.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.