Einzugsaufträge Musterklauseln

Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde. (2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschrif- ten schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen For- derungsbetrag zu beschaffen (z.B. Zinsscheine) und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. (2) Einlösung von Lastschriften und von Xxxxxx ausgestellten Schecks
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlö- (2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die ING den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der ING selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (z. X. Xxxx­ scheine), und erteilt die ING über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die ING den Betrag erhält. Der Vor­ behalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der ING selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Last­ schriften nicht eingelöst oder erhält die ING den Betrag aus dem Ein­ zugsauftrag nicht, macht die ING die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech­ nungsabschluss erteilt wurde. (2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Geschäftstag nach ihrer Vornahme rück­ gängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheck­ vorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die ING im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden.
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einrei- chung Schreibt die Bank den Gegenwert von Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unab- hängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.
Einzugsaufträge. Vor der Ausführung von Einzugsaufträgen auf Basis eines gülti- gen SEPA-Mandats ist der Kunde verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende Deckung auf dem Konto, für das er der Bank das SEPA-Mandat erteilt hat, vorhanden ist. Kosten, die im Zu- sammenhang mit einer Nichteinlösung von Lastschriften entste- hen, sind vom Anleger zu tragen. Sollten Lastschrifteinzugsbeträge, deren Einzug die Bank im Rahmen des erteilten SEPA-Mandats vorgenommen hat, von dem bezogenen Kreditinstitut unbezahlt zurückgegeben werden oder sollte ein nachträglicher Widerspruch zur Rückbuchung eingezogener Beträge führen, steht der Bank ein außerordentli- ches Kündigungsrecht zu. Dieses Recht kann sie ohne weitere vorherige Ankündigung ausüben. Auf das Pfandrecht der Bank an den erworbenen Fondsanteilen nach Nr. 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen. Der Bank bleibt es darüber hinaus wahlweise vorbehalten, Schadenersatz geltend zu machen oder eine Rückabwicklung der mit dem zurückgege- benen Betrag bereits erfolgten Anlage vorzunehmen.
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung: Schreibt die Bank den Gegenwert von SEPA-Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlö- sung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden SEPA-Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbe- haltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Kontoabschluss erteilt wurde. (2) Einlösung von SEPA-Lastschriften: SEPA-Lastschriften sind einge- löst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Ban- karbeitstag (siehe Preis- und Leistungsverzeichnis) nach ihrer Vornah- me rückgängig gemacht wird.
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die ING den Gegenwert von Xxxxxxx und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Ein- (2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Geschäftstag nach ihrer Vornahme rück- gängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheck- vorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die ING im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden.
Einzugsaufträge. 9. Zlecenia do inkasa 1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung 1) Warunkowe uznanie rachunku dokonane po przedstawieniu dokumentów Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde. W przypadku, gdy Bank zapisze równowartość czeków i poleceń zapłaty na dobro rachunku przed ich realizacją, nastąpi to z zastrzeżeniem ich wykupu, także wtedy, gdy są one płatne w samym Banku. Jeżeli Klient przedstawia inne dokumenty, xxxxxxx xxxxxxxxxx xxx Xxxxx, xxx xxxxxx xxxxx xxxxxxxxxxxxxx xx xxxxxxxx (xx. kupony odsetkowe) i jeżeli Bank dokonuje uznania na taką kwotę, następuje to z zastrzeżeniem, że Bank otrzyma tę kwotę. Zastrzeżenie to ma zastosowanie również wtedy, gdy czeki, polecenia zapłaty oraz inne pozycje są płatne w samym Banku. Jeżeli czeki lub polecenia zapłaty nie zostaną zrealizowane lub jeżeli Bank nie uzyska kwoty na podstawie zlecenia do inkasa, Bank anuluje warunkowe uznanie niezależnie od tego, czy w międzyczasie został czy nie został wystawiony okresowy wyciąg z rachunku. 2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks 2) Realizacja poleceń zapłaty oraz czeków wystawionych przez Klienta Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag – bei SEPA-Firmenlastschriften nicht spätestens am dritten Bankarbeitstag- nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung Polecenia zapłaty i czeki uznaje się za zrealizowane, o ile obciążenie nie zostało anulowane przed końcem drugiego, a w przypadku poleceń zapłaty udzielanyc...