Common use of Auflösung durch den Erhalter Clause in Contracts

Auflösung durch den Erhalter. Die Kündigung durch den Erhalter kann aufgrund wichtiger Gründe erfolgen. Insbesondere sind die in diesem Vertrag genannten Gründe (Punkt 5.2 des Vertrags) als wichtige Gründe anzusehen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diesen Ausbildungsvertrag oder die in Punkt 4. genannten Vertragsgrundlagen kann der:die Studierende unverzüglich vom Studienbetrieb ausgeschlossen werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung hat in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Vorfalls durch den Erhalter zu erfolgen. Der Vertrag erlischt infolge mangelnden Studienerfolges unter Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsordnung. Eine einseitige Kündigung durch den:die Studierende:n ist zum Ende eines jeden Semesters (31.1. bzw. 30.6.) zulässig.

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Auflösung durch den Erhalter. Die Kündigung durch den Erhalter kann aufgrund wichtiger Gründe erfolgen. Insbesondere sind die in diesem Vertrag genannten Gründe (Punkt 5.2 4.2 des Vertrags) als wichtige Gründe anzusehen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diesen Ausbildungsvertrag oder die in Punkt 4. genannten Vertragsgrundlagen kann der:/die Studierende unverzüglich vom Studienbetrieb ausgeschlossen werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung hat in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Vorfalls durch den Erhalter zu erfolgen. Der Vertrag erlischt infolge mangelnden Studienerfolges unter Beachtung der Bestimmungen Be- stimmungen der Prüfungsordnung. Eine einseitige Kündigung durch den:die Studierende:n ist zum Ende eines Mit dem Studienabschluss endet der Vertrag auf jeden Semesters (31.1. bzw. 30.6Fall.) zulässig.

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Auflösung durch den Erhalter. Die Kündigung durch den Erhalter kann aufgrund wichtiger Gründe erfolgen. Insbesondere sind die in diesem Vertrag genannten Gründe (Punkt 5.2 4.2 des Vertrags) als wichtige Gründe anzusehen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diesen Ausbildungsvertrag oder die in Punkt 43. genannten Vertragsgrundlagen kann der:/die Studierende unverzüglich vom Studienbetrieb ausgeschlossen werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung hat in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Vorfalls durch den Erhalter zu erfolgen. Der Vertrag erlischt infolge mangelnden Studienerfolges unter Beachtung der Bestimmungen Be- stimmungen der Prüfungsordnung. Eine einseitige Kündigung durch den:die Studierende:n ist zum Ende eines jeden Semesters (31.1. bzw. 30.6.) zulässig.

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Auflösung durch den Erhalter. Die Kündigung durch den Erhalter kann aufgrund wichtiger Gründe erfolgen. Insbesondere sind die in diesem Vertrag genannten Gründe (Punkt 5.2 4.2 des Vertrags) als wichtige Gründe anzusehen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diesen Ausbildungsvertrag oder die in Punkt 43. genannten Vertragsgrundlagen kann der:/die Studierende unverzüglich vom Studienbetrieb ausgeschlossen werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung hat in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Vorfalls durch den Erhalter zu erfolgen. Der Vertrag erlischt infolge mangelnden Studienerfolges unter Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsordnung. Eine einseitige Kündigung durch den:die Studierende:n ist zum Ende eines jeden Semesters (31.1. bzw. 30.6.) zulässig.

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