Common use of Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende Clause in Contracts

Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende. Für die Aufrechterhaltung der Homöostase wird der aktuell gültige OPS-Kode dokumentiert. Liegt von dem möglichen Organspender keine Einwilligung zur Organspende vor und ist auch den nächsten Angehörigen keine Einwilligung zur Organspende bekannt, muss bei der Doku- mentation dieses OPS-Kodes zusätzlich angegeben werden, ob die Angehörigen – unter Beach- tung des mutmaßlichen Willens des möglichen Organspenders – einer Organentnahme zustim- men. Des Weiteren ist in den Fällen, in denen der Staatsanwalt einzubeziehen ist, zusätzlich anzugeben, ob der Staatsanwalt einer Organspende zustimmt. Die Krankenhäuser stellen die für die Aufrechterhaltung der Homöostase notwendigen räumli- chen, sächlichen und personellen Strukturen. Nicht enthalten sind die vorbereitenden Maßnahmen der Organtransplantation, z. B. die Gewe- betypisierung und immunologische Untersuchungen; diese Untersuchungen werden von der DSO erbracht. Die BÄK legt in Richtlinien die Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organent- nahme zum Schutz der Organempfänger erforderlichen Maßnahmen, inklusive der Untersu- chungen des Organspenders, fest.

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de, www.dso.de

Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende. Für die Aufrechterhaltung der Homöostase wird der aktuell gültige OPS-Kode dokumentiert. Liegt von dem möglichen Organspender keine Einwilligung zur Organspende vor und ist auch den nächsten Angehörigen keine Einwilligung zur Organspende bekannt, muss bei der Doku- mentation Dokumentation dieses OPS-Kodes zusätzlich angegeben werden, ob die Angehörigen Ange- hörigen – unter Beach- tung Beachtung des mutmaßlichen Willens des möglichen Organspenders – einer Organentnahme zustim- men. Des Weiteren ist in den Fällen, in denen der Staatsanwalt einzubeziehen ist, zusätzlich anzugeben, ob der Staatsanwalt Xxxxxx- anwalt einer Organspende zustimmt. Die Krankenhäuser stellen die für die Aufrechterhaltung der Homöostase notwendigen räumli- chenräumlichen, sächlichen und personellen Strukturen. Nicht enthalten sind die vorbereitenden Maßnahmen der Organtransplantation, z. B. die Gewe- betypisierung Gewebetypisierung und immunologische im- munologische Untersuchungen; diese Untersuchungen werden von der DSO erbracht. Die BÄK legt in Richtlinien die Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organent- nahme Organentnahme zum Schutz der Organempfänger erforderlichen Maßnahmen, inklusive der Untersu- chungen Untersuchungen des Organspenders, fest.

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Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende. Für die Aufrechterhaltung der Homöostase wird der aktuell gültige OPS-Kode dokumentiert. Liegt von dem möglichen Organspender keine Einwilligung zur Organspende vor und ist auch den nächsten Angehörigen keine Einwilligung zur Organspende bekannt, muss bei der Doku- mentation Dokumentation dieses OPS-Kodes zusätzlich angegeben werden, ob die Angehörigen – unter Beach- tung Beachtung des mutmaßlichen Willens des möglichen Organspenders – einer Organentnahme zustim- menzustimmen. Des Weiteren ist in den Fällen, in denen der Staatsanwalt einzubeziehen ist, zusätzlich anzugeben, ob der Staatsanwalt einer Organspende zustimmt. Die Krankenhäuser stellen die für die Aufrechterhaltung der Homöostase notwendigen räumli- chenräumlichen, sächlichen und personellen Strukturen. Nicht enthalten sind die vorbereitenden Maßnahmen der Organtransplantation, z. B. die Gewe- betypisierung Gewebetypisierung und immunologische Untersuchungen; diese Untersuchungen werden von der DSO erbracht. Die BÄK legt in Richtlinien die Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organent- nahme Organentnahme zum Schutz der Organempfänger erforderlichen Maßnahmen, inklusive der Untersu- chungen Untersuchungen des Organspenders, fest.

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Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende. Für die Aufrechterhaltung der Homöostase wird der aktuell gültige OPS-Kode dokumentiert. Liegt von dem möglichen Organspender keine Einwilligung zur Organspende vor und ist auch den nächsten Angehörigen keine Einwilligung zur Organspende bekannt, muss bei der Doku- mentation dieses OPS-Kodes zusätzlich angegeben werden, ob die Angehörigen – unter Beach- tung Be- achtung des mutmaßlichen Willens des möglichen Organspenders – einer Organentnahme zustim- menzu- stimmen. Des Weiteren ist in den Fällen, in denen der Staatsanwalt einzubeziehen ist, zusätzlich zusät z- lich anzugeben, ob der Staatsanwalt einer Organspende zustimmt. Die Krankenhäuser stellen die für die Aufrechterhaltung der Homöostase notwendigen räumli- chen, sächlichen und personellen Strukturen. Nicht enthalten sind die vorbereitenden Maßnahmen der Organtransplantation, z. B. die Gewe- betypisierung und immunologische Untersuchungen; diese Untersuchungen werden von der DSO erbracht. Die BÄK legt in Richtlinien die Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organent- nahme zum Schutz der Organempfänger erforderlichen Maßnahmen, inklusive der Untersu- chungen des Organspenders, fest.

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