Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug. Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträ- ge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht einge- zogen werden können, sind wir berechtigt, das SEPA- Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zu- künftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder meh- rere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht einge- zogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA- Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen und die unterjährige Zahlungsweise für die Zukunft auf jährliche Zahlungsweise umzustellen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst ver- pflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Bei- trag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Ein- ziehungsversuch nicht eingezogen werden können, wird der Versicherer den Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) darauf hin- weisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Bei- träge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsge- bühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug kön- nen dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung (AVB PHV), Ausgabe Januar 2022
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholten Einziehungsversuchs, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berech- tigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Te- lefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kün- digung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Bei- träge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versiche- rungsnehmer in Rechnung gestellt werden. C-1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung C-1.6.1 Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum ent- spricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. C-1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfech- tung und fehlendem versicherten Interesse C-1.6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechts- folgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewie- sen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versiche- rungsschutzes gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versiche- rungsvertrag in Anspruch genommen hat. C-1.6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Erstbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsge- bühr zu. C-1.6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versiche- rers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versi- cherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. C-1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versiche- rung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, we...
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einzie- hungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuwei- sen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. B1-6.2.3 B1-6.2.4 B1-6.2.5 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeit- punkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann je- doch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. B1-6 B1-6.1 Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Allgemeiner Grundsatz Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes In- teresse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis er- langt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug. Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das SEPALastschriftmandat zu kündigen. Die Kündigung kann in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) erfolgen. Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Die Anzeige hat in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen. Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, sind bei der Anwendung von Absatz 1 und Ziffer 5.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch Ihre Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug. Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsver- such, nicht eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschrift-Mandat in Textform zu kündigen. Wir müssen in der Kündigung darauf hinweisen, dass Sie den ausstehenden Beitrag und zukünftige Bei- träge selbst übermitteln müssen. Sofern monatliche Zahlweise vereinbart war, können wir künftig mindestens vierteljährliche Zahlweise verlangen. Durch Kreditinstitute erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug. Wenn Ihr fälliger Beitrag, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Ihre Beitragszahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Ihr Beitrag muss gezahlt werden, wenn wir hierzu in Textform aufgefordert haben.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Ver sicherungsnehmer das SEPALastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. In diesen Fällen ist der Versicherer auch berechtigt, eine monatliche oder viertel jährliche Zahlweise auf halbjährliche Zahlweise umzustellen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform (z.B. Brief, Fax oder EMail) aufgefordert worden ist.