Common use of Auftragserteilung, Limite, Kontosperren Clause in Contracts

Auftragserteilung, Limite, Kontosperren. (1) Aufträge zum An- und Verkauf sind bei der Zentrale der Bank zu erteilen. Auf tele- kommunikativem Wege erteilte Aufträge sind zulässig. (2) Devisenhandelsgeschäfte der Bank werden im Allgemeinen auf Basis von Kontrahen- tenlimiten durchgeführt. Die Bank behält sich in Einzelfällen und nach Ankündigung vor, vom Tag des Geschäftsabschlusses bis zur Erlangung der Kenntnis über die Anschaffung des Gegenwertes, bei Termingeschäften vom Tag vor dem Fälligkeitstermin bis zur Erlangung der Kenntnis über die Anschaffung des Gegenwertes, den Eurobetrag oder den Euro-Gegen- wert von dem Beleihungswert des Sicherheitenkontos des Geschäftspartners abzusetzen oder dessen Girokonto in entsprechender Höhe zu sperren. In diesem Fall ist der Geschäfts- partner verpflichtet, Sicherheiten oder Kontoguthaben in ausreichender Höhe vorzuhalten. Sollten keine ausreichenden Sicherheiten bzw. Kontoguthaben vorhanden sein, behält sich die Bank vor, ganz oder teilweise von dem Geschäft zurückzutreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung, Limite, Kontosperren. (1) Aufträge zum An- und Verkauf sind bei der Zentrale der Bank zu erteilen. Auf tele- kommunikativem telekom- munikativem Wege erteilte Aufträge sind zulässig. (2) Devisenhandelsgeschäfte der Bank werden im Allgemeinen auf Basis von Kontrahen- tenlimiten durchgeführt. Die Bank behält sich in Einzelfällen und nach Ankündigung vor, vom Tag des Geschäftsabschlusses bis zur Erlangung der Kenntnis über die Anschaffung des Gegenwertes, bei Termingeschäften vom Tag vor dem Fälligkeitstermin bis zur Erlangung der Kenntnis über die Anschaffung des Gegenwertes, den Eurobetrag oder den Euro-Gegen- wert von dem Beleihungswert des Sicherheitenkontos des Geschäftspartners abzusetzen oder dessen Girokonto in entsprechender Höhe zu sperren. In diesem Fall ist der Geschäfts- partner verpflichtet, Sicherheiten oder Kontoguthaben in ausreichender Höhe vorzuhalten. Sollten keine ausreichenden Sicherheiten bzw. Kontoguthaben vorhanden sein, behält sich die Bank vor, ganz oder teilweise von dem Geschäft zurückzutreten.

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