Ausbildungsmittel Musterklauseln

Ausbildungsmittel der/dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel (insbesondere die betrieblichen Ausbildungsmittel, Fachliteratur und das Berichtsheft) zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind;
Ausbildungsmittel der / dem Studierenden leihweise die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten erforderlich sind. Dies betrifft nicht Lernmittel, die für das Studium an der Studienakademie erforderlich sind;
Ausbildungsmittel dem/der Umzuschulenden alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der betrieblichen Umschulung und zum Ablegen von Prüfungen erforderlich sind;
Ausbildungsmittel dem/der Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in der Praxis und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, besondere Berufskleidung zur Verfügung zu stellen, wenn dies vom Ausbildenden vorgeschrieben ist und die Reinigung der Berufskleidung zu übernehmen;
Ausbildungsmittel dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe zur - Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind. -, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Wird der Jugendliche an 1. Ausbildungszeit (s. C)
Ausbildungsmittel dem Auszubildenden die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, die für die Ausbildung in betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten sowie zum Ablegen von Zwischen-, Gesellen- oder Abschlussprüfungen erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auch dann, wenn die Prüfung nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfindet. Über Besitz und Eigentum des Prüfungsstückes muss vor der Prüfung eine Einigung erzielt werden;
Ausbildungsmittel. Der Apothekeninhaber hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, die zur Berufs- ausbildung und zur Ablegung von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat den Auszubildenden sowohl für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Maßnahmen oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Aus- bildungsstätte durchzuführen sind, als auch an den Arbeitstagen, die den Abschlussprüfungen unmittelbar vorangehen, freizustellen.
Ausbildungsmittel dem/der Studierenden kostenlos die Ausbildungsmittel, ins- besondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Ver- fügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten erforderlich sind. Dies betrifft nicht Lernmittel, die für das Studium am Fachbereich Duales Studium erforderlich sind.
Ausbildungsmittel. Der Arbeitgeber wird bei den Berufsschulen darauf hinwirken, dass hinsichtlich der von den Berufsschulen geforderten Ausbildungsmittel den Auszubildenden keine unangemessenen finanziellen Belastungen entstehen.
Ausbildungsmittel dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe zur -