Ausbildungsplan Musterklauseln

Ausbildungsplan a) Die Ausbildung erfolgt nach einem im Ausbildungsbetrieb besonders festgelegten Ausbildungsplan. Darin sind Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel und Inhalte der Ausbildung und die Ausbildungs- stationen festzulegen. Die Volontäre werden während der Ausbildung von einem Ausbildungsredakteur betreut. b) Der Ausbildungsplan wird mit Beginn des Volontariates festgelegt und soll einen möglichst individuellen Ausbildungsablauf ermöglichen. Der Aus- bildungsplan wird in Zusammenarbeit mit den Volontären, dem Ausbildungsredakteur und dem Chefredakteur bzw. Programm- verantwortlichen erstellt. Spätere Änderungen der Pläne aus betrieblichen Gründen (z.B. Programmrelaunch), die unter Berücksichtigung des jewei- ligen Ausbildungsstandes/Qualifizierungsverlaufs des Volontärs vorge- nommen werden sollen, sind kurzfristig durch den Ausbildungsbetrieb möglich. Die Änderungen des Ausbildungsplans werden dem Volontär durch das Ausbildungsunternehmen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Es ist die Schriftform erforderlich. Aus programmbedingten Gründen kann eine kurzfristige Änderung des Ausbildungsplanes vereinbart werden.
Ausbildungsplan. Nach § 6 Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/ zur Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2522ff.) hat die ausbildende Tierärztin/der ausbildende Tierarzt für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans zu erstellen. Druckvorlage: ▇▇▇.▇▇▇-▇▇.▇▇/ TFA/ Ausbildung/ Ausbildungsstätte: Ausbildungsplan Der Ausbildungsplan ist wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrages (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBiG) und der/dem Auszubildenden mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses auszuhändigen. Der Ausbildungsplan ist nicht im Formularvertrag enthalten, sondern eine Anlage zu diesem und der Geschäftsstelle gemeinsam mit dem Formularvertrag vorzulegen (s.u. VIII.) Es ist ausschließlich diese Druckvorlage zu verwenden, bitte gehen Sie wie folgt vor: • Seite 1: Hier sind die Angaben zum individuellen Ausbildungsvertrag einzutragen. • Seite 2-17: Bitte geben Sie auf den folgenden Seiten in der Spalte betriebliche Ergänzungen/Besonderheiten an, wie/wann/wo Sie bestimmte Ausbildungs- inhalte planen, zu vermitteln (= Individualisieren des Ausbildungsplans). Informationen zur Umsetzung des Ausbildungsplans während der Ausbildung erhalten Sie mit den Unterlagen, die wir Ihnen mit dem Blankoausbildungsvertrag übersenden. Bitte beachten: der Ausbildungsplan dient auch als Inhaltsverzeichnis des Ausbildungsnachweises („Berichtsheft“).
Ausbildungsplan. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem Ausbildungsplan den Ablauf und die Abschnitte der berufspraktischen Tätigkeit sowie deren jeweilige Ausbildungsziele unter Berücksichtigung des Ziels der berufspraktischen Tätigkeit festzulegen und der Universität Hildesheim – Institut für Sozial- und Organisationspädagogik – innerhalb eines Monats nach Beginn der berufspraktischen Tätigkeit vorzu- legen.
Ausbildungsplan. Für das Praktikum erstellt der Praktikumsbetrieb einen Ausbildungsplan bzw. eine Stellenbeschrei- bung, der/die die Ziele und Kompetenzen beschreibt, welche innerhalb der Praktikumszeit erlangt werden sollen. Zusätzlich zum Ausbildungsprogramm definiert der Betrieb gemeinsam mit dem Praktikanten/der Praktikantin individuelle Ziele für das Praktikum.
Ausbildungsplan. Der / die Auszubildende hat Anspruch darauf, dass ihm / ihr die berufliche Handlungsfähigkeit, die das Erreichen des Ausbildungsziels darstellt, systematisch vermittelt wird. Ein wohl überlegtes Konzept kann schon eine Vorentscheidung für den Ausbildungserfolg sein. Damit die Beteiligten wissen, wann und wo die durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermittelt werden, ist eine sachliche und zeitliche Gliederung zu erstellen, die Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist.

Related to Ausbildungsplan

  • Verwendungszweck Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustri- siko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen. Der Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung/Ertragssicherung bedeutet, dass der Einsatz derivativer Instrumente zur Reduzierung von bestimmten Risiken des Fonds erfolgt (z.B. Marktrisiko), taktischer Natur ist und somit eher kurzfristig erfolgt. Der Einsatz derivativer Instrumente als Teil der Anlagestrategie bedeutet, dass derivative Instrumente auch als Ersatz für die direkte Veranlagung in Vermögensgegenstände sowie insbesondere mit dem Ziel der Er- tragssteigerung eingesetzt werden können. Der Einsatz derivativer Instrumente zur permanenten Absicherung bedeutet, dass versucht wird, bestimmte Risiken (z.B. Währungsrisiko) durch den Einsatz derivativer Instrumente zur Gänze auszuschalten (langfris- tige und dauerhafte Absicherung).

  • Automatisierte Entscheidungsfindung Zur Begründung und Durchführung dieses Vertrages findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

  • Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag ist rechtzeitig, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des Versicherers, zu zahlen, damit der Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt beginnt. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.