Ausfertigung, zentrale Erfassung und Annahme als Doktorand/in Musterklauseln

Ausfertigung, zentrale Erfassung und Annahme als Doktorand/in. Die Promotionsvereinbarung wird in mindestens vierfacher Ausfertigung unterzeichnet. Je eine Ausfertigung verbleibt bei dem/der Doktorand*in, den Betreuer*innen und in der Promotionsakte des zuständigen Promotionsausschusses. Sind weitere Betreuer*innen in das Promotionsvorhaben eingebunden, erhöht sich jeweils die Anzahl der Ausfertigungen um mindestens eine Ausfertigung je Betreuer*in. Die zentrale Erfassung des/der Doktorand*in erfolgt mit dem Abschluss der Promotions- vereinbarung. Der Antrag auf Annahme als Doktorand*in soll innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Promotionsvereinbarung beim zuständigen Promotionsausschuss gestellt werden. Ort, Datum Unterschrift Doktorand*in Ort, Datum Unterschrift verantwortliche/r Betreuer*in Ort, Datum Unterschrift Zweitbetreuer*in
Ausfertigung, zentrale Erfassung und Annahme als Doktorand/in. Die Promotionsvereinbarung wird in mindestens dreifacher Ausfertigung unterzeichnet. Je eine Ausfertigung verbleibt bei dem Doktoranden/der Doktorandin, dem/der Betreuer/in bzw. den Betreuer/inne/n und in der Promotionsakte des zuständigen Promotionsausschusses. Die zentrale Erfassung des Doktoranden/der Doktorandin erfolgt mit dem Abschluss der Promotionsvereinbarung. Hierzu muss sich der/die Doktorand/in zunächst als Promotionsinteressent/in selbst registrieren. Informationen hierzu finden Sie an entsprechender Stelle auf den Internetseiten Ihrer Fakultät. Der Antrag auf Annahme als Doktorand/in soll innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Promotionsvereinbarung beim zuständigen Promotionsausschuss gestellt werden. Datum, Unterschrift Doktorand/in Datum, Unterschrift (Erst-)Betreuer/in Datum, Unterschrift Zweitbetreuer/in Datum, Unterschrift weitere Betreuer/in bzw. Mentor/in Inhaltliche und zeitliche Gliederung des Arbeitsprogramms des Promotionsvorhabens Individuelles Studienprogramm
Ausfertigung, zentrale Erfassung und Annahme als Doktorand/in. Die Promotionsvereinbarung wird in mindestens dreifacher Ausfertigung unterzeichnet. Je eine Ausfertigung verbleibt bei dem Doktoranden/der Doktorandin, dem/der Betreuer/in bzw. den Betreuer/inne/n und in der Promotionsakte des zuständigen Promotionsausschusses. Die zentrale Erfassung des Doktoranden/der Doktorandin erfolgt mit dem Abschluss der Promotionsvereinbarung. Der Antrag auf Annahme als Doktorand/in soll innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Promotionsvereinbarung beim zuständigen Promotionsausschuss gestellt werden. Datum, Unterschrift Doktorand/in Datum, Unterschrift (Erst-)Betreuer/in Datum, Unterschrift Zweitbetreuer/in Datum, Unterschrift weitere Betreuer/in bzw. Mentor/in Anlage 1 zur Promotionsvereinbarung der Fakultät für Mathematik und Physik: Inhaltliche und zeitliche Gliederung des Arbeitsprogramms des Promotionsvorhabens Anlage 2 zur Promotionsvereinbarung der Fakultät für Mathematik und Physik: Individuelles Studienprogramm
Ausfertigung, zentrale Erfassung und Annahme als Doktorand/in. Die Promotionsvereinbarung wird in mindestens dreifacher Ausfertigung unterzeichnet. Je eine Ausfer- tigung verbleibt bei dem Doktoranden/der Doktorandin, dem Betreuer/der Betreuerin bzw. den Betreuer/inne/n und in der Promotionsakte des Promotionsausschusses. Die zentrale Erfassung des Doktoranden/der Doktorandin erfolgt mit dem Abschluss der Promotions- vereinbarung. Der Antrag auf Annahme als Doktorand/Doktorandin soll innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Promotionsvereinbarung beim Promotionsausschuss gestellt werden. Datum Unterschrift Doktorand/in Datum Unterschrift (Erst-)Betreuer/in Datum Unterschrift Zweitbetreuer/in Datum Unterschrift weitere/r Betreuer/in Datum Unterschrift des/der Vorsitzenden des Promotionsausschusses Als Anlage sind beizufügen: • Thema und Kurzbeschreibung des Promotionsvorhabens (ca. 10 Zeilen) • ein auf das Dissertationsthema bezogener strukturierter und aussagekräftiger Arbeits- und Zeitplan, dem die einzelnen Arbeitsschritte – mit Zeiträumen von höchstens sechs Monaten – zu entnehmen sind (ca. 1 Seite) Der Doktorand/Die Doktorandin verpflichtet sich dazu, ● zum Abschluss des ersten Semesters dem Betreuer/der Betreuerin beziehungsweise den Betreuer/inne/n ein Exposé vorzulegen (drei bis fünf Seiten); ● nach dem zweiten Semester, danach jeweils jährlich, dem Betreuer/der Betreuerin beziehungsweise den Betreuer/inne/n einen Bericht über den Xxxxxxxx der Arbeit vorzulegen; ● regelmäßig Kapitelentwürfe vorzulegen; ● am Qualifizierungs- und Studienprogramm gemäß Anlage 2 teilzunehmen und die entsprechenden Nachweise zur Erfolgskontrolle vorzulegen; ● in der Regel einmal pro Semester ein Beratungs- und Berichtgespräch mit dem Betreuer/der Betreu- erin beziehungsweise den Betreuer/inne/n zu führen. Im beiderseitigen Einvernehmen wird auf die Absolvierung eines individuellen Studienprogramms verzichtet. Es wird folgendes individuelles Studienprogramm festgelegt, dessen erfolgreiche Absolvierung Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 PromO 2016): Der Doktorand/Die Doktorandin wird während seiner/ihrer Promotionszeit an folgenden Lehrveran- staltungen zur fachlichen Qualifizierung teilnehmen: Der Doktorand/Die Doktorandin wird während seiner/ihrer Promotionszeit an folgenden Veran- staltungen zur überfachlichen Qualifizierung teilnehmen: Der Doktorand/Die Doktorandin soll mindestens einmal während seiner/ihrer Promotionszeit sein/ihr Forschungsprojekt mit einem Vortrag oder einem Poste...
Ausfertigung, zentrale Erfassung und Annahme als Doktorand/in. Die Promotionsvereinbarung wird in mindestens dreifacher Ausfertigung unterzeichnet. Je eine Ausfertigung verbleibt bei dem Doktoranden/der Doktorandin, dem/der Betreuer/in bzw. den Betreuer/inne/n und in der Promotionsakte des zuständigen Promotionsausschusses. Die zentrale Erfassung des Doktoranden/der Doktorandin erfolgt mit dem Abschluss der Promotionsvereinbarung. Hierzu muss sich der/die Doktorand/in zunächst als Promotionsinteressent/in selbst registrieren. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Theologischen Fakultät (xxx.xxxxx.xxx-xxxxxxxx.xx 🡪 Studium 🡪 Abschlüsse) oder unter xxxxx://xxx.xxx.xxx- xxxxxxxx.xx/xx/xxx/xxxxxxxxx/xxxxx. Der Antrag auf Annahme als Doktorand/in soll innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Promotionsvereinbarung beim zuständigen Promotionsausschuss gestellt werden. _ _ Datum, Unterschrift Doktorand/in Datum, Unterschrift (Erst-)Betreuer/in
Ausfertigung, zentrale Erfassung und Annahme als Doktorand/in. Die Promotionsvereinbarung wird in mindestens dreifacher Ausfertigung unterzeichnet. Je eine Ausfertigung verbleibt bei dem Doktoranden/der Doktorandin, dem/der Betreuer/in bzw. den Betreuer/inne/n und in der Promotionsakte des zuständigen Promotionsausschusses. Die zentrale Erfassung des Doktoranden/der Doktorandin erfolgt mit dem Abschluss der Promotionsvereinbarung. Hierzu muss sich der/die Doktorand/in zunächst als Promotionsinteressent/in selbst registrieren. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Theologischen Fakultät (xxx.xxxxx.xxx-xxxxxxxx.xx 🡪 Studium 🡪 Abschlüsse). Der Antrag auf Annahme als Doktorand/in soll innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Promotionsvereinbarung beim zuständigen Promotionsausschuss gestellt werden. Datum, Unterschrift Doktorand/in Datum, Unterschrift (Erst-)Betreuer/in

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