Ausgeschlossene Risiken Musterklauseln

Ausgeschlossene Risiken. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für • Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versiche- rungspflicht unterliegen, • Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen, • Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorge- pflicht unterliegen, • Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträ- gen zu versichern sind, • Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit. § 8 Was umfasst die Forderungsausfalldeckung?
Ausgeschlossene Risiken. Von der Versicherung ausgeschlossen sind folgende Schäden:
Ausgeschlossene Risiken. Ausgeschlossen sind:
Ausgeschlossene Risiken. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden an anderen als den unter Ziffer 2.2.1. aufgeführten Scheiben wie z. B: Scheinwerfer- oder Lichtschutzverglasung, Glühbirnen.
Ausgeschlossene Risiken. E011-01.2015 Um die Prämie in Grenzen zu halten, müssen einige Lebenssachverhalte vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Zum Beispiel sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art nicht versichert (Ziffer 1.5 der AVB). Zudem besteht Leistungsfreiheit für Schäden des Krieges, durch Aufruhr, Terror oder Kernenergie (Ziffer 3 der AVB). Für technische Geräte, die älter sind als fünf Jahre, sowie für Bekleidung und Wäsche, die älter sind als drei Jahre, ist der Versicherungswert nur der Zeitwert, wenn der durch einen Abzug für Alter, Abnutzung und Gebrauch sich ergebende Wert unter 50 v.H. des Wiederbeschaffungswertes (Neuwert) liegt (Klausel 9). bis zu 8 Tagen Dauer 2,98 € 3,59 € 4,51 € bis zu 14 Tagen Dauer 3,28 € 4,10 € 5,40 € bis zu 22 Tagen Dauer 3,69 € 4,62 € 6,40 € bis zu 28 Tagen Dauer 3,80 € 5,30 € 7,30 € Prämie je Fahrrad 4,31 € 8,60 € 12,90 € Sie haben als Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages eine Reihe von Obliegenheiten zu beachten: bei Eintritt des Versicherungsfalls Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person haben uns gegenüber: • Auskunftserteilungspflichten (Ziffer 12.1 a) und c) der AVB) • Mitwirkungspflichten (Ziffer 12.2 und 12.3 der AVB) • Schadenminderungspflichten (Ziffer 12.1 b) der AVB) Rechtsfolgen und Nichtbeachtung Wird eine der beschriebenen Obliegenheiten verletzt, so kann das Versicherungsunternehmen die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Versagen der Leistung führen, wenn Vorsatz bzw. besonders grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Näheres hierzu finden Sie unter Ziffer 12.4 der AVB Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem zum Zwecke des unverzüglichen Antritts der Reise versicherte Xxxxxx aus der ständigen Wohnung des Versicherten entfernt werden, und endet, sobald die versicherten Sachen dort wieder eintreffen. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft an der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz mit dieser Ankunft. Union Reiseversicherung, Aktiengesellschaft Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Tel. 0 89 / 21 60 – 67 45, Fax 0 89 / 21 60 – 67 46 Internet: xxx.xxx.xx E-mail: xxxxxxxxxxxx@xxx.xx Vorstand: Xx. Xxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xx. Xxxxxx Xxxxx Registergericht München, HRB 137 918 Ust.ID-Nr.: DE259197822 Gläubiger-ID.: DE07URV00000156983 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (...
Ausgeschlossene Risiken. Außer den von den Allgemeinen Bedingungen der Police ausgeschlossenen Risiken sind folgende Unfälle sind von den Deckungen dieser ergänzenden Versicherung ausgenommen:
Ausgeschlossene Risiken a) Xxxxxxx, die nach dem Versicherungsvertragsgesetz nicht entschädigt werden.
Ausgeschlossene Risiken. Nicht in diesem Vertrag eingeschlossen sind folgende Risiken:
Ausgeschlossene Risiken. Vo dieser Leistung ausgenommen sind die Kosten für die Beerdigung und die Beerdigungsfeier.
Ausgeschlossene Risiken. Um den Beitrag in Grenzen zu halten, müssen einige Lebenssachverhalte vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Zum Beispiel besteht Leistungsfreiheit für Schäden durch Streik, innere Unruhe, Pandemien, Kriegsereignisse, kriegsähnliche Ereignisse, Kernenergie und Eingriffe von höherer Hand. ** pro Person/ Objekt in EUR; inkl. Versicherungssteuer *** pro Familie/ Paar/ Objekt in EUR; inkl. Versicherungssteuer Der Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu bewirken. Der Versicherungsnehmer ermächtigt den Versicherer zum Einzug des Versicherungsbeitrages durch Angabe seiner Kontoverbindung. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag am Abbuchungstag ein- gezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Kann der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.