Auskunftsermächtigung. Die AOK darf dem Abrechnungszentrum im Zusammenhang mit Abgabeberechtigung und Ver- ordnungsabrechnung sowohl mündlich als auch schriftlich Auskunft erteilen. Korrekturen zur Verordnungsabrechnung werden dem Abrechnungszentrum mitgeteilt.
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Samples: www.aok.de, www.aok.de
Auskunftsermächtigung. Die AOK darf dem Abrechnungszentrum im Zusammenhang mit Abgabeberechtigung und Ver- ordnungsabrechnung Verordnungs- abrechnung sowohl mündlich als auch schriftlich Auskunft erteilen. Korrekturen zur Verordnungsabrechnung Verordnungsabrech- nung werden dem Abrechnungszentrum mitgeteilt.
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Samples: Vertrag Gemäß § 127 Absatz 1 SGB v Zur Versorgung Mit Hilfsmitteln, Vertrag Gemäß § 127 Absatz 1 SGB v Zur Versorgung Mit Hilfsmitteln
Auskunftsermächtigung. Die AOK darf dem Abrechnungszentrum im Zusammenhang mit Abgabeberechtigung und Ver- ordnungsabrechnung sowohl mündlich als auch schriftlich Auskunft erteilen. Korrekturen zur Verordnungsabrechnung Ver- ordnungsabrechnung werden dem Abrechnungszentrum mitgeteilt.
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Samples: www.aok.de
Auskunftsermächtigung. Die AOK Nordost darf dem Abrechnungszentrum im Zusammenhang mit Abgabeberechtigung Zulassung und Ver- ordnungsabrechnung sowohl mündlich als auch schriftlich Auskunft erteilen. Korrekturen zur Verordnungsabrechnung werden dem Abrechnungszentrum mitgeteilt.
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Samples: www.aok.de