Laufzeit, Kündigung Musterklauseln

Laufzeit, Kündigung. Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Laufzeit, Kündigung. Dieser Vertrag hat ab beiderseitiger Unterzeichnung eine Laufzeit von zunächst zehn Jahren. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform (keine E-Mail). § 3 Abs. 2 Satz 1 AVBFernwärmeV bleibt unberührt.
Laufzeit, Kündigung. 18.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. 18.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils automa- tisch um drei Monate, es sei denn er wird von einer Partei unter Wahrung einer Kündi- gungsfrist von drei Monaten zum Vertrags- ende schriftlich gekündigt. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses beinhaltet zu- gleich eine Kündigung des Benutzerkontos. 18.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestel- lers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter– unbeschadet der sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte des Anbieters– berechtigt, nach Ablauf einer an- gemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück- zutreten bzw. den Vertrag für die Zukunft zu kündigen. 18.4 Der Anbieter ist ohne eine Nachfristsetzung zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berech- tigt, wenn der Besteller seine Zahlungen ein- gestellt oder die Eröffnung des Insolvenzver- fahrens oder eines vergleichbaren Verfah- rens zur Schuldenbereinigung über sein Vermögen beantragt wird. 18.5 Ohne Nachfristsetzung ist der Anbieter auch zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berech- tigt, a) wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Anbieter gefährdet ist, oder b) wenn beim Besteller der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschul- dung vorliegt. 18.6 Der Anbieter ist zum Rücktritt bzw. zur Kün- digung berechtigt, wenn die Durchführung des Vertrages aufgrund einer nach Vertrags- schluss erfolgten Änderung der Rechtslage nicht mehr zulässig wäre. 18.7 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 18 enthaltenen Re- gelungen nicht eingeschränkt.
Laufzeit, Kündigung. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.
Laufzeit, Kündigung. Die vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen gelten auf unbestimmte Zeit, es sei denn, sie wird gemäß den nachfolgenden Bestimmungen gekündigt. Wir können die vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen kündigen, oder wenn eBay Sarl oder ECUK Ihre Auszahlungsgesellschaft ist, mit einer Frist von zwei (2) Monaten per E-Mail an Ihre registrierte E-Mail-Adresse. In den folgenden Fällen können wir die vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen auch mit einer kürzeren Kündigungsfrist oder mit sofortiger Wirkung kündigen: Wir sind auf Grund von gesetzlichen Vorschriften oder durch eine gerichtliche Entscheidung zur Kündigung gezwungen; wir sind auf Grund einer behördlichen Verfügung zur Kündigung gezwungen, um unseren Pflichten bezüglich der Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nachzukommen; wir haben den berechtigten Verdacht, dass Sie einer unzulässigen oder ungesetzlichen Tätigkeit nachgehen (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Finanzstraftaten wie Betrug, Bestechung, Bestechlichkeit, Geldwäsche oder Verletzung von Sanktionen); wir können weder Ihre Identität noch die Ihres Geschäftsbetriebs oder sonstige Informationen bezüglich Ihrer Person überprüfen; Sie haben eine wesentliche vertragliche Pflicht gemäß diesen Zahlungsabwicklungsbedingungen verletzt oder Sie verletzen auf sonstige Art in gravierender Weise oder fortlaufend die vorliegend getroffenen Bestimmungen. Ist Ihre Auszahlungsgesellschaft eBay Sarl oder ECUK, können Sie die vorliegenden Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung, unbeschadet der oben genannten Kündigungsgründe, mit einer Frist von einem (1) Monat kündigen und Ihr Zahlungskonto schließen, indem Sie eBay Sarl vorzugsweise per E-Mail unter xxxxxxxxxxxxXX@xxxx.xx bzw. ECUK unter Xxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.xx benachrichtigen oder sich über eine der verfügbaren Kommunikationsmethoden (z.B. Kontaktformular, Chat) an den Kundenservice wenden. Wenn eBay Sarl oder ECUK nicht Ihre Auszahlungsgesellschaft ist, können Sie die vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen durch Schließung Ihres eBay-Xxxxxx kündigen. Wenn Sie nach einer solchen Kündigung die Zahlungsabwicklung verwenden, wird davon ausgegangen, dass Sie diese Zahlungsabwicklungsbedingungen erneut akzeptiert haben. Wenn Sie gegenüber einer eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft kündigen, gilt dies auch als Kündigung gegenüber den übrigen eBay- Zahlungsdienstleistungsgesellschaf...
Laufzeit, Kündigung. 1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Annahme der Bestellung des ersten Nutzers und jedes weiteren Nutzers jeweils mit einer Laufzeit entsprechend der Bestellung des Kunden. 2) Sofern die Bereitstellung von HRlab im Rahmen einer Testphase o.ä. ohne Berechnung von Entgelten erfolgt, kann das Vertragsverhältnis von uns jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. 3) Sofern für die Bereitstellung von HRlab Entgelte berechnet werden, kann das Vertragsverhältnis je Nutzerkonto während der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Eine Kündigung eines Nutzerkontos ist in der bei Bestellung angegebenen Frist zum Ende der jeweiligen Festlaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Festlaufzeit jeweils um den Zeitraum der bisherigen Beauftragung. 4) Mit Kündigung des letzten Nutzerkontos endet dieser Vertrag. 5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Par- tei vorliegen: a) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich; b) der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse; c) vollständiger Zahlungsverzug des Kunden für zwei aufeinander folgende Monate oder der Zahlungsverzug für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, sofern der Kunde sich mit Beträgen im Zah- lungsverzug befindet, deren Summe zwei Monatsentgelte mindestens er- reicht.
Laufzeit, Kündigung. Der Liefervertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, erstmalig je- doch zum 31.12. nach Lieferbeginn. Besondere Kündigungsrechte nach Gesetz oder den bei- gefügten AGB bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Der nachstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Gasversorgung Biedenkopf GmbH, Zahlungen aus diesem Vertragsverhältnis von dem unten angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der nachstehend genannte Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von den Gasversorgung Biedenkopf GmbH auf das angegebene Konto gezogenen Lastschrif- ten einzulösen. Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungs- datum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kredit- institut vereinbarten Bedingungen. IBAN Name des Kreditinstituts Name, Vorname und Adresse des Kontoinhabers (ggf. des Vertretungsberechtigten) Ort, Datum und Unterschrift des Kontoinhabers (ggf. des Vertretungsberechtigten) Anfallende Guthaben aus diesem Auftragsverhältnis sind auf das vorgenannte Girokonto zu erstatten. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Vertrages. Auf die Zahlungsmöglichkeiten gemäß Ziffer 4.1 der AGB wird hingewiesen.
Laufzeit, Kündigung. 11.1 Das Term Sheet tritt am Stichtag in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Leistungsbeteiligten können das Term Sheet mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen, frühestens jedoch zum 31.12.2007. 11.2 Das Recht einer zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt die Regelung zum Leistungszeitraum (Ziffer 9.3). 11.3 Dieses Term Sheet kann, außer im Fall der außerordentlichen Kündigung, im übrigen nur gemeinsam mit dem Term Sheet „Signalabgriffe RegG” gekündigt werden.
Laufzeit, Kündigung. 11.1 Das Term Sheet tritt am Stichtag in Kraft. Es kann von jeder der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2007. 11.2 Die Kündigungsfrist für die einzelnen Leitungen (nachfolgend “Teilkündigung” genannt) und die Rechtsfolgen einer Teilkündigung richten sich nach den AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste. Eine Teilkündigung ist jedoch erstmals zum 31. Dezember 2007 möglich. 11.3 Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.
Laufzeit, Kündigung. 11.1 Die Laufzeit dieses Term Sheets ergibt sich für Inhouse-Einrichtungen nach der Ziffer 11.2 und für Outdoor-Einrichtungen nach der Ziffer 11.3. 11.2 Für Inhouse-Einrichtungen entspricht die Laufzeit dieses Term Sheets der Laufzeit des Term Sheets Nr. 4. Die teilweise Beendigung des Leistungsverhältnisses nach dem Term Sheet Nr. 4, insbesondere durch Separierung, Teilkündigung oder Außerbetriebnahme der Mietfläche gemäß Ziffern 2.3, 11.2 und 11.3 des Term Sheets Nr. 4 gilt in diesen Fällen auch als entsprechende teilweise Beendigung des Leistungsverhältnisses dieses Term Sheets. Die gesonderte teilweise oder vollständige Kündigung dieses Term Sheets, auch aus wichtigem Grund, ist ausgeschlossen, soweit sie sich auf Inhouse-Einrichtungen bezieht. 11.3 In bezug auf Outdoor-Einrichtungen läuft das Term Sheet auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Leistungsbeteiligten gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für den Leistungsnehmer sechs Monate und für den Leistungsgeber 12 Monate, jeweils zum Monatsende. Zusätzlich ist der Leistungsnehmer berechtigt, die Energieversorgung für Outdoor-Einrichtungen nach diesem Term Sheet für einzelne Standorte mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen (Teilkündigung). Etwaige mit der Teilkündigung verbundene Kosten trägt der Leistungsnehmer. Die vom Leistungsnehmer gemäß Ziffer 6 zu entrichtende Vergütung reduziert sich ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung entsprechend. Das Recht beider Parteien zu einer außerordentlichen Kündigung des Term Sheets bleibt unberührt, soweit sie sich auf Outdoor-Einrichtungen bezieht. 11.4 Mit Wirksamwerden einer teilweisen Beendigung des Leistungsverhältnisses, insbesondere durch entsprechende Beendigung des Leistungsverhältnisses nach dem Term Sheet Nr. 4 (Ziffer 11.2 oben) oder durch Teilkündigung (Ziffer 11.3 oben) reduziert sich die vom Leistungsnehmer gemäß Ziffer 6.1 zu entrichtende Vergütung. Der Betrag der Reduzierung ergibt sich aus Ziffer 6.3. Bei Streitigkeiten über den Betrag der Reduzierung entscheidet der Schiedsgutachter gemäß § 3 des Rahmenleistungsvertrages.