Teilzeitbeschäftigung Musterklauseln

Teilzeitbeschäftigung. (1) 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
Teilzeitbeschäftigung. (1) 1Mit Ärztinnen und Ärzten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich fest- gelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
Teilzeitbeschäftigung. (1) Wünscht der vollbeschäftigte Arbeitnehmer Teilzeitarbeit, so ist dem Rechnung zu tragen, wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen.
Teilzeitbeschäftigung. (1) Mit der vollbeschäftigten Arbeitnehmerin soll auf ihren schriftlichen Antrag eine geringere als die tarifliche Arbeitszeit vereinbart werden, wenn dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen.
Teilzeitbeschäftigung. (1) In dringenden Fällen kann für Teilzeitbeschäftigte Mehrarbeit im Umfang von zehn Stunden/Monat, höchstens drei Stunden täglich, angeordnet werden, wenn dem keine ander- weitige arbeitsvertraglichen oder dringenden familiären Verpflichtungen entgegenstehen. Dar- über hinausgehende Mehrarbeit bedarf der Zustimmung der Arbeitnehmerin.
Teilzeitbeschäftigung. Für die Verringerung und die Verlängerung der Arbeitszeit finden die Vorschriften des Teil- zeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) mit folgenden Maßgaben Anwendung:
Teilzeitbeschäftigung. 1. Teilzeitbeschäftigte sind Arbeitnehmer, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit die tariflich vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit unterschreitet.
Teilzeitbeschäftigung. Der Regelfall einer Teilzeitbeschäftigung ist die individuelle Vereinbarung einer durchschnittlichen Arbeitszeit in einem prozentualen Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter. Von der weiter vorgesehenen Möglichkeit der Vereinbarung einer festen Stundenzahl – die auch bei einer allgemeinen tariflichen Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unverändert bleiben soll – sollte nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Aufgenommen wurde die Regelung gemäß § 6 Abs. 5 TV-L, wonach für Teilzeitbeschäftigte die Verpflichtung zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit arbeitsvertraglich zu regeln ist.
Teilzeitbeschäftigung. Dieser Kollektivvertrag gilt sinngemäß auch für teilzeitbeschäftigte Angestellte.
Teilzeitbeschäftigung. (1) Für den Anspruch auf Teilzeitarbeit findet das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Ar- beitsverträge (TzBfG) unmittelbar Anwendung.