Common use of Ausländische Quellensteuer Clause in Contracts

Ausländische Quellensteuer. Auf die ausländischen Erträge des Sondervermögens wird teil- weise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare Quellen- steuer auf der Ebene des Sondervermögens wie Werbungskos- ten abziehen. In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene weder anrechenbar noch abzugsfähig. Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de, realestate.union-investment.com, realestate.union-investment.com

Ausländische Quellensteuer. Auf die ausländischen Erträge des Sondervermögens wird teil- weise teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare Quellen- steuer Quellensteuer auf der Ebene des Sondervermögens wie Werbungskos- ten Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die ausländische auslän- dische Quellensteuer auf Anlegerebene weder anrechenbar anrechen- bar noch abzugsfähig. Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

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Samples: online.stockselection.de

Ausländische Quellensteuer. Auf die ausländischen Erträge des Sondervermögens Investment- vermögens wird teil- weise teilweise in den Herkunftsländern Herkunftslän- dern Quellensteuer einbehalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare Quellen- steuer anre- chenbare Quellensteuer auf der Ebene des Sondervermögens Invest- mentvermögens wie Werbungskos- ten Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene weder anrechenbar noch abzugsfähig. Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare anrechen- bare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

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Samples: www.onemarkets.de

Ausländische Quellensteuer. Auf die ausländischen Erträge des Sondervermögens Investment- vermögens wird teil- weise teilweise in den Herkunftsländern Herkunftslän- dern Quellensteuer einbehalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare Quellen- steuer anre- chenbare Quellensteuer auf der Ebene des Sondervermögens Invest- mentvermögens wie Werbungskos- ten Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene weder anrechenbar noch abzugsfähigab- zugsfähig. Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare anrechen- bare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

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Samples: www.kmf.bwl.uni-muenchen.de