Common use of Ausnahmen vom Pfandrecht Clause in Contracts

Ausnahmen vom Pfandrecht. Z 51. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie

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Samples: www.marchfelderbank.at, www.dolomitenbank.at, www.dolomitenbank.at

Ausnahmen vom Pfandrecht. Z 51. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wiewie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.

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Samples: www.cashpresso.com, www.alpenprivatbank.com, www.alpenprivatbank.com

Ausnahmen vom Pfandrecht. Z 51. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wiewie z.B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.

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Samples: country.db.com, country.db.com, www.volksbankwien.at

Ausnahmen vom Pfandrecht. Z 51. 51 (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wiewie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.

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Samples: www.fonds-super-markt.at, www.schoellerbank.at, www.schoellerbank.at

Ausnahmen vom Pfandrecht. Z 5149. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung Durch- führung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wiewie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wech- sels, sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.

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Samples: www.generalibank.at, www.generalibank.at

Ausnahmen vom Pfandrecht. Z 51. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung Durchfüh- rung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wiewie z.B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wech- sels, sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.

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Samples: docs.savity.com, www.easybank.at

Ausnahmen vom Pfandrecht. Z 5150. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes Pfandrechts für die Durchführung eines bestimmten Auftrags Auftrages gewidmet wurden, wie

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Samples: www.sparkassenverband.at

Ausnahmen vom Pfandrecht. Z 51. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wiewie z. B. Beträge für die Einlösung eines be- stimmten Schecks oder Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so

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Samples: www.kafinanz.at