Verkauf Musterklauseln

Verkauf. Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, wird das Kreditinstitut nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch Freihandverkauf zu diesem Preis verwerten.
Verkauf. Verkauf ist nur an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerb- liche Verbraucher oder Großabnehmer zulässig. Hand- verkauf sowie Preisauszeichnungen der ausgestellten Produkte sind verboten. Dies gilt für die gesamte Laufzeit der Messe und ausdrücklich auch für den letzten Messe- tag. Außerdem verstößt Handverkauf gegen die gewerbe- polizeilichen Bestimmungen. Messegut darf erst nach Messeschluss an den Käufer ausgeliefert werden. Bei Verstößen ist die Messeleitung berechtigt, den Stand zu sperren sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 Prozent des in Rechnung gestellten Beteiligungspreises für jeden verbotenen Handverkauf zu verlangen.
Verkauf. Die nachfolgenden Ziffern 53 bis 57 regeln, wie das Kreditinstitut bei Verwertung von Sicherheiten vorgehen darf. Voraussetzung dafür ist (ausgenommen den in Z 56 geregelten Fall des Eintritts der Fälligkeit einer als Sicherheit bestellten Forderung vor Fälligkeit der besicherten Forderung) in jedem Fall, dass die besicherte Forderung fällig und die Verwertungsberechtigung nach den anwendbaren vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen eingetreten ist. Dies setzt voraus, dass dem Kunden die Verwertung der Sicherheit unter Bekanntgabe der Höhe der besicherten Forderung angedroht wurde und seit dieser Androhung zumindest ein Monat vergangen ist. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt diese Frist eine Woche. Die Androhung darf unterbleiben, wenn sie etwa wegen unbekannten Aufenthalts des Kunden untunlich ist. In diesem Fall läuft die angesprochene Frist ab Fälligkeit der besicherten Forderung. Eine Verwertung vor Ablauf der Frist ist zulässig, wenn bei Zuwarten ein erheblicher und dauernder Wertverlust droht.
Verkauf. Beim Verkauf an gewerbliche Kunden ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Es besteht kein gesetzliches Widerrufs- recht.
Verkauf. Der Direktverkauf ist auf der Ausstellung gestattet.
Verkauf. Der Verkäufer verkauft hiermit den oben beschriebenen VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN GRUNDBESITZ an [Käufer] Miteigentum. Mitverkauft sind die gesetzlichen Bestandteile und die sonstigen Zubehörstücke des VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN GRUNDBESITZES, diese jeweils jedoch nur, soweit sie dem Verkäufer zu Eigentum gehören. Sodann verzichten die Beteiligten auf Einzelverzeichnung der mitverkauften Gegenstände (sofern es solche gibt).
Verkauf. Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsepreis haben, wird das Kreditinstitut nach den einschlägigen gesetzlichen Bestim- mungen (§§ 466a ff ABGB) durch Freihandverkauf zu diesem Preis verwerten.
Verkauf. 3.1. Die Tiere werden öffentlich ausgeboten. Die Reihenfolge des Verkaufs wird von der Versteigerungsleitung bestimmt. 3.2. Xxxxx Xxxxxxxxxx ist verpflichtet, ihm bekannte erhebliche Mängel und unrichtige oder unvollständige Katalogangaben vor Auktionsbeginn im Büro der OHG zu melden. 3.3. Vor der Versteigerung jedes Tieres werden gemeldete und bei der Gesundheitskontrolle durch den Vertrauenstierarzt festgestellte erhebliche Mängel sowie unrichtige oder unvollständige Katalogangaben bekannt gegeben. 3.4. Das Ausbieten erfolgt im Auftrage und für Rechnung des Beschickers. Als Mindestaufgebot gelten bis 500 € je 20 €‚ über 500 € je 20/30 €‚ über 1000 € je 50 € und über 2000 € je 100 €. 3.5. Der Beschicker ist berechtigt, bis 1 Stunde vor Auktionsbeginn im Auktionsbüro einen Mindestpreis anzugeben. Ist dies nicht geschehen, und ist der Beschicker mit dem Letztgebot nicht einverstanden, so hat er dieses vor dem Zuschlag anzuzeigen. 3.6. Der Bieter, der das letzte gültige Aufgebot gegeben hat, erhält den Zuschlag. Entstehen wegen des Zuschlages Meinungsverschiedenheiten, so entscheidet die Versteigerungsleitung, ob das Tier nochmals angeboten wird. Der Käufer hat nach erfolgtem Xxxxxxxx seine Adresse sofort dem Beauftragten der Auktionsleitung anzugeben. Nach Übergabe der Kaufbescheinigung an den Käufer gilt der Kauf als getätigt. Damit gehen Gefahr und Haftung für das gekaufte Tier auf den Käufer über. Proteste anderer (Doppelbieter) gegen den Abschluss des Kaufes müssen vor der Aushändigung der Kaufbescheinigung an den Käufer erfolgen. Später erhobene Proteste werden nicht mehr angenommen. Der Beschicker ist verpflichtet, Tiere in Milch gleich nach erteiltem Zuschlag sorgfältig auszumelken oder ausmelken zu lassen. 3.7. Der Beschicker soll bis 1 Stunde nach dem Zuschlag in der Versteigerungshalle zur Verfügung stehen, damit etwaige Reklamationen an Ort und Stelle erledigt werden können. 3.8. Der Käufer hat den Kaufpreis (Steigpreis + Kosten und Gebühren + gesetzliche Mehrwertsteuer) an der Kasse der OHG in bar oder mit bankseitig bestätigtem Xxxxxx sofort zu bezahlen. Er erhält dann Abstammungsnachweis, Gesundheitsbescheinigungen und Abtriebsschein. Für die Zahlung haftet der, dem der Zuschlag erteilt wird, gleichgültig ob er für sich oder einen Dritten das Gebot abgegeben hat. Bei den durch die OHG ausgeführten Kaufaufträgen haftet jedoch in jedem Fall der Auftraggeber. 3.9. Eine Stundung des Kaufpreises kann nur mit Genehmigung der Versteigerungsleitung er...
Verkauf. 1. Gebote eines Bieters sind verbindliche Vertragsanträge. 2. Der Kaufvertrag mit einem Bieter kommt durch die Erteilung des Zuschlags im Gebotstermin zustande. Der Zuschlag wird grundsätzlich auf das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Höchstgebot erteilt. Ein Anspruch des Höchstbieters auf Zuschlagser- teilung besteht nicht. 3. Zum Kaufpreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, sofern nicht von einer umsatzsteuerlichen Sonderregelung (z. B. § 25 a UStG) Gebrauch gemacht wird.
Verkauf. 1 Geltungsbereich 1. Dieser Abschnitt der allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Xxxxxxx Xxxxxx Veranstaltungstechnik (nachfolgend MWV- Technik genannt) und seiner Vertragspartner (nachfolgend Käufer genannt), welche den Verkauf von Gegenständen zur Grundlage haben. 2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. §2 Angebot und Vertragsabschluss 1. Die Angebote von MWV- Technik sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch MWV-Technik bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. 2. MWV-Technik wird nach Zugang der Auftragserteilung erklären, ob das Angebot angenommen wird oder nicht. Für den Fall der Annahme wird MWV- Technik spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung dem Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung zusenden. Mit Zugang der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen. §3 Kaufpreis Sämtliche Kaufpreise erhalten Sie auf Anfrage bzw. durch die Erstellung eines für sie angepassten unverbindlichem Angebot durch MWV-Technik, sofern der angefragte Artikel über MWV-Technik bezogen werden kann. §4 Zusätzliche Leistungen Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung und Montage erfolgen gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist MWV- Technik berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen. §5 Rücktritt vom Kaufvertrag Der Käufer hat das Recht, binnen von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angaben von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sollten weitere Kosten nach §3 angefallen sein, besteht hierauf kein Erstattungsanspruch. §6 Zahlung 1. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge / Skonti (spätestens) mit Abschluss des Kaufvertrages fällig (Vorauskasse). MWV- Technik ist zur Aushändigung der Ware nur gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet. 2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. 3. Die Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind während des Verzuges mit 8 Prozentpunkten über dem Ba...