Ausnahmen zu Abschnitt 5.1. Musterklauseln

Ausnahmen zu Abschnitt 5.1.. In bestimmten Fällen können wir die Einrichtung zusätzlicher oder separater Konten im Namen einer natürlichen oder juristischen Person gestatten oder beantragen, wenn (i) die betreffende Person die von uns angeforderten ausreichenden Nachweise und sonstigen Dokumente vorlegt, (ii) eine sorgfältige Prüfung/Bewertung durch unsere Compliance- und/oder andere relevante Abteilungen erfolgt und (iii) eine spezielle Genehmigung der zuständigen Stellen innerhalb unserer Organisation eingeholt wurde.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.