Ausschluss. Die Messe Berlin kann verlangen, dass Aus- stellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietenvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt die Messe Berlin die Ausstellungsgüter mit gericht- licher Hilfe auf Kosten des Ausstellers.
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