Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blo- cken eines autorisierten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten ge- mäß den Ziffern 2 und 4.1 bis 4.3 erteilt der Karten- inhaber der Akzeptanzstelle die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs (Autorisierung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der Bargeldbetrag, die Unterschrift oder ein sicheres Bezahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 erforderlich ist, wird die Autorisie- rung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwil- ligung des Karteninhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungs- auftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung kann der Kar- teninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr wider- rufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte einen autorisier- ten Zahlbetrag zu blockieren, wenn • der Zahlungsvorgang von der oder über die Ak- zeptanzstelle ausgelöst worden ist und • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden Zahlbetrags zugestimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z.B. bei Hotel-, Mietwagenbuchungen oder an automatischen Tank- stellen zur Absicherung eines noch nicht genau fest- stehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zah- lungsbetrag ein (Kautionszwecke), darf der Maxi- malbetrag blockiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr/ihm der Zahlungsauftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blo- cken eines autorisierten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten ge- mäß den gemäß Ziffern 2 1.2 und 4.1 3.1 bis 4.3 3.3 erteilt der Karten- inhaber Karteninhaber mit Vollmacht der Akzeptanzstelle Firma dem He- rausgeber die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs (Autorisierung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der Bargeldbetrag, die Unterschrift Unter- schrift oder ein sicheres Bezahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 3.3 erforderlich ist, wird die Autorisie- rung Autorisierung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwil- ligung Ein- willigung des Karteninhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungs- auftrags Zahlungsauftrags notwendigen personenbezogenen personenbe- zogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitetverar- beitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung Auto- risierung kann weder die Firma noch der Kar- teninhaber Karten- inhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr wider- rufenwiderrufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb inner- halb des Verfügungsrahmens der Karte einen autorisier- ten autorisierten Zahlbetrag zu blockieren, wenn • der Zahlungsvorgang von der oder über die Ak- zeptanzstelle Akzeptanzstelle ausgelöst worden ist und • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden sperrenden Zahlbetrags zugestimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z.z. B. bei Hotel-Ho- tel-, Mietwagenbuchungen oder an automatischen Tank- stellen automati- schen Tankstellen zur Absicherung eines noch nicht genau fest- stehendenfeststehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zah- lungsbetrag Zahlungsbetrags ein (KautionszweckeKautionszwe- cke), darf der Maxi- malbetrag Maximalbetrag blockiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem nach- dem ihr/ihm der Zahlungsauftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).
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Samples: Einsatzbedingungen Der Visa/Mastercard Firmenkreditkarte
Autorisierung, Unwiderruflichkeit und Blo- cken eines autorisierten Zahlbetrags. Mit der Verwendung der Karte oder deren Daten ge- mäß gemäß den Ziffern 2 und 4.1 bis 4.3 erteilt der Karten- inhaber Kar- teninhaber der Akzeptanzstelle die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs (AutorisierungAutorisie- rung). Soweit dafür zusätzlich eine PIN, der BargeldbetragBar- geldbetrag, die Unterschrift oder ein sicheres Bezahlverfahren Be- zahlverfahren gemäß Ziffer 4.3 erforderlich ist, wird die Autorisie- rung Autorisierung erst mit deren Einsatz bzw. Eingabe erteilt. Mit Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Einwil- ligung Einwilligung des Karteninhabers erteilt, dass die Bank/der Herausgeber die für die Ausführung des Zahlungs- auftrags Zahlungsauftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers abruft, verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach der Autorisierung kann der Kar- teninhaber Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr wider- rufenwiderrufen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte einen autorisier- ten autori- sierten Zahlbetrag zu blockieren, wenn • der Zahlungsvorgang von der oder über die Ak- zeptanzstelle Akzeptanzstelle ausgelöst worden ist und • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu blockierenden Zahlbetrags zugestimmt hat. Setzt der Karteninhaber seine Karte z.z. B. bei Hotel-, Mietwagenbuchungen oder an automatischen Tank- stellen zur Absicherung eines noch nicht genau fest- stehenden, der Höhe nach aber begrenzten Zah- lungsbetrag lungsbetrags ein (Kautionszwecke), darf der Maxi- malbetrag blockiert werden. Die Bank/der Herausgeber gibt den blockierten Zahlbetrag unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr/ihm der Zahlungsauftrag zugegangen ist (vgl. Ziffer 5).
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