Balanced Scorecards für Vorstandsmitglieder Musterklauseln

Balanced Scorecards für Vorstandsmitglieder. Die Ziele für Vorstandsmitglieder werden in individuellen Balanced Scorecards definiert, die eine Grundlage für die Bewertung der individuellen Ergebnisse im jährlichen Leistungszyklus bilden. Die Ziele, eine Auflistung von mindestens 4 (vier) (vorgeschlagen werden nicht mehr als 8 (acht)) Leistungszielen, sollen als eine Kombination aus Gruppe, Verantwortungsbereich des Vorstands und individuellen Zielen definiert werden. Für Vorstandsmitglieder mit kombinierten Aufgaben wird festgelegt, welches Vorstandsbereichsziel mit welcher Gewichtung gemessen wird. Die Leistungsziele des Vorstandes werden als ausgewogene Kombination aus quantitativen/ finanziellen („harten“) Zielen sowie diskretionären/nicht finanziellen („weichen“) Zielen festgelegt. Die quantitativen/finanziellen Ziele werden auf der Grundlage des Budgets definiert und konzentrieren sich in erster Linie auf den risikobasierten Rentabilitätsmessungsrahmen (RaRoC-Ziel - risikobereinigte Kapitalrendite), das Kostenmanagement (OPEX-Ziel) und die Produktivität (Nettobetriebsergebnis-Ziel). Die diskretionären/nicht finanziellen Ziele werden auf Grundlage des Geschäftsverlauf es und der konkreten Anforderungen an den Vorstand definiert und umfassen z.B. Teamführungskompetenz, erfolgreiche Beendigung der Geschäftsfeldberichterstattung, Unterstützung der gruppenweiten digitalen Transformation, Stärkung der Risikokultur. Die individuelle Balanced Scorecard soll ausgewogen sein und sicherstellen, dass die Ziele mit der Geschäftsstrategie, innerhalb der Risikobereitschaft und des Risikomanagement-Rahmens der Gesellschaft, abgestimmt sind. Die Gewichtung der Leistungsziele wird auf der individuellen Ebene festgelegt, wobei der Schwerpunkt für die CRO Position auf den risikobasierten Zielen liegt.
Balanced Scorecards für Vorstandsmitglieder. Die Ziele für Vorstandsmitglieder werden in individuellen Balanced Scorecards definiert, die eine Grundlage für die Bewertung der individuellen Ergebnisse im jährlichen Leistungszyklus bilden. Die Ziele, eine Auflistung von mindestens 4 (vier) (vorgeschlagen werden nicht mehr als 8 [acht]) Leistungszielen, sollen als eine Kombination aus Gruppe, Verantwortungsbereich des Vorstands und individuellen Zielen definiert werden. Für Vorstandsmitglieder mit kombinierten Aufgaben wird festgelegt, welches Vorstandsbereichsziel mit welcher Gewichtung gemessen wird. Die Leistungsziele des Vorstandes werden als ausgewogene Kombination aus quantitativen/finanziellen („harten“) Zielen sowie diskretionären/nicht finanziellen („weichen“) Zielen festgelegt, mit einer Gesamtgewichtung von 100 %. Die quantitativen Ziele basieren auf Budgetzielen aus den folgenden Kategorien: • Geschäftstransformation (z. B. Anzahl an KundInnen mit aktiven, ordnungsmäßig bedienten Krediten im Fokusbereich, Umsatzwachstum im Fokusbereich usw.) • Risiko (z. B. notleidendes Exposure / NPE-Quote, notleidende Kredite / NPL-Bestand, Netto-NPL- Migrationsquote usw.) • Effizienz (z. B. Cost-Income-Ratio [CIR], Betriebsausgaben [OPEX], Betriebsergebnis [NBI-OPEX], Eigenkapitalrendite [ROE] usw.) • Finanzielle Leistung (Bilanzgewinn, Gewinn nach Steuern usw.) Die Leistungsziele und Risikoziele, die für die Risikovorstandsposition (CRO) definiert werden, sollen überwiegend auf Zielen bezogen auf den Risikobereich basieren, losgelöst von den Abteilungen, die der Risikovorstand kontrolliert. Davon umfasst ist auch die Leistung, die aus Geschäftsentscheidungen resultiert, in die der Risikovorstand als Kontrollfunktion involviert war. Die spezifischen Ziele und deren Gewichtung werden jedes Geschäftsjahr am Beginn des jährlichen Bonus- Zyklus vom Aufsichtsrat festgelegt. Für jedes quantitative/finanzielle Ziel werden präzise Indikatoren (KPI) für eine geringe (Floor-), eine anvisierte (Target-) und eine hohe (Cap-) Zielerreichung definiert. Die Berechnung der KPI für die quantitativen Ziele wird vom CFO / Financial Controlling, Risikomanagement und anderen relevanten Funktionen vorbereitet. Eine finale Bestätigung der KPIs erfolgt durch den Aufsichtsrat. Die diskretionären/nicht finanziellen Ziele werden auf Grundlage des Geschäftsverlaufes und der konkreten Anforderungen an den Vorstand definiert und umfassen z. B. Teamführungskompetenz, erfolgreiche Beendigung der Geschäftsfeldberichterstattung, Unterstüt...

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  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

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  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?