Barrierefreiheit, „Accessibility Statement“. Die barrierefreie Nutzung der Software ist dadurch sicherzustellen, dass diese den Bestim- mungen der • ÖNORM EN ISO 9241-171:2008 11 01 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software (ISO 9241-171:2008) und den • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, zumindest auf Level AA. entspricht. Die detaillierte und nachprüfbare Beschreibung, dass das Produkt der oben angeführten ÖNORM und den WCAG-Richtlinien entspricht und damit barrierefrei ist („Erklärung zur Bar- rierefreiheit“), ist von der:vom Auftragnehmer:in bereits bei Angebotslegung der Auftrag- geberin vorzulegen. Hierfür ist von der Auftraggeberin kein gesondertes Entgelt zu entrichten.
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Samples: www.sozialministerium.at
Barrierefreiheit, „Accessibility Statement“. Die barrierefreie Nutzung der Software ist dadurch sicherzustellen, dass diese den Bestim- mungen der • ÖNORM EN ISO 9241-171:2008 11 01 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software (ISO 9241-171:2008) und den • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, zumindest auf Level AA. AA entspricht. Die detaillierte und nachprüfbare Beschreibung, dass das Produkt die zu erstellende Software der oben angeführten ÖNORM und den WCAG-Richtlinien entspricht entsprechen wird und damit barrierefrei ist sein wird („Erklärung zur Bar- rierefreiheitBarrierefreiheit“), ist von der:vom Auftragnehmer:in bereits bei Angebotslegung der Auftrag- geberin vorzulegen. Hierfür ist von der Auftraggeberin kein gesondertes Entgelt zu entrichten.
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Barrierefreiheit, „Accessibility Statement“. Die barrierefreie Nutzung der Software ist dadurch sicherzustellen, dass diese den Bestim- mungen der • ÖNORM EN ISO 9241-171:2008 11 01 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software (ISO 9241-171:2008) und den • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, zumindest auf Level AA. AA entspricht. Die detaillierte und nachprüfbare Beschreibung, dass das Produkt die zu erstellende Software der oben angeführten ÖNORM und den WCAG-Richtlinien entspricht entsprechen wird und damit barrierefrei ist sein wird („Erklärung zur Bar- rierefreiheitBarrierefreiheit“), ist von der:vom Auftragnehmer:in Auftragnehmer bereits bei Angebotslegung der Auftrag- geberin Angebotsle- gung vorzulegen. Hierfür ist von der Auftraggeberin vom Auftraggeber kein gesondertes Entgelt zu entrichten.
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Barrierefreiheit, „Accessibility Statement“. Die barrierefreie Nutzung der Software ist dadurch sicherzustellen, dass diese den Bestim- mungen der • ÖNORM EN ISO 9241-171:2008 11 01 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software (ISO 9241-171:2008) und den • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, zumindest auf Level AA. AA entspricht. Die detaillierte und nachprüfbare Beschreibung, dass das Produkt der oben angeführten ÖNORM und den WCAG-Richtlinien entspricht und damit barrierefrei ist („Erklärung zur Bar- rierefreiheit“), ist von der:vom Auftragnehmer:in Auftragnehmer bereits bei Angebotslegung der Auftrag- geberin vorzulegendem Auftraggeber vorzule- gen. Hierfür ist von der Auftraggeberin vom Auftraggeber kein gesondertes Entgelt zu entrichten.
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