Vollständigkeit. Mit Ausnahme von vor Abschluss dieses Vertrages abgeschlossenen Sicherungsvereinbarungen oder geleisteten Rücklagen stellt dieser Vertrag, einschließlich der zwischen den Parteien nach Vertragsschluss schriftlichen vereinbarten Änderungen dieses Vertrags, die vollständige Abrede zwischen den Parteien dar, und alle vorherigen oder sonstigen schriftlichen oder mündlichen Zusicherungen werden durch diesen Vertrag ersetzt. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten dieses Vertrages gilt die folgende Prioritätsordnung: (i) diese AGBeinschließlich Preistabelle;(ii) die Servicevereinbarung;(iii) sonstige Verträgedes Vertragsunternehmens mit Elavon bezüglich ähnlicher oder verbundener Leistungen; (iv) das Kundenhandbuch und (v) sonstige dem Vertragsunternehmen jeweils gelieferte Leitfäden oder Handbücher. Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen (soweit diese Teil des Vertrages sind) und den übrigen Teilen des Vertrages haben die Regelungen Vorrang; der Vertrag ist so auszulegen, dass sowohl die Regelungen als auch die übrigen Teile des Vertrags möglichst weitgehend Gültigkeit haben. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und Anlagen zu diesem Vertrag haben die Anlagen Vorrang.
Vollständigkeit. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er sein Angebot (Gesamt- oder Teilangebot) unter dem Gesichtspunkt der vollständigen Funktionsfähigkeit der angebotenen Leistung erstellt hat. Es dürfen daher für den vom Angebot des Auftragnehmers umfassten Leistungsgegenstand (Teilleistung oder Gesamtleistung) keinerlei Teile für den definierten Betriebszweck, Komponenten oder Nebenleistungen fehlen, soweit sie für die Betriebsfähigkeit des angebotenen IT-Systems bzw. der Komponenten erforderlich sind, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt wurden, soweit nicht bestimmte einzelne genau bezeichnete Komponenten auf Basis eines Kataloges oder von Artikellisten Leistungsgegenstand sind. Fehlende Teile des Leistungsgegenstandes sind kostenlos nachzuliefern und - falls für die Wartung des IT-Systems bzw. der Komponenten ein Auftrag erteilt wird - im Rahmen der vereinbarten Wartung zu warten. Im Falle der Vergabe von Teilleistungen verpflichten sich die Auftragnehmer, ihre Leistungen so auszuführen, dass gegebenenfalls eine reibungslose und funktionsfähige Anbindung der einzelnen Teilleistungen an die im Leistungsverzeichnis definierte Schnittstelle erfolgen kann.
Vollständigkeit. Die:Der Auftragnehmer:in sichert zu, dass sie:er ihr:sein Angebot (Gesamt- oder Teilange- bot) unter dem Gesichtspunkt der vollständigen Funktionsfähigkeit der von der Auftragge- berin geforderten IT-Komponenten erstellt hat. Soweit nicht bestimmte einzelne genau bezeichnete Komponenten eines Kataloges oder von Artikellisten Leistungsgegenstand sind, dürfen keine Teile, Komponenten oder (Neben-
Vollständigkeit. Der vorliegende Vertrag bildet die vollständigen Vereinbarungen bezüglich der Serviceleistungen zwischen den Vertragsparteien und ersetzt jede vorherige oder begleitende schriftliche oder mündliche Vereinbarung zu den besagten Serviceleistungen.
Vollständigkeit. Die Verträge enthalten alle Bedingungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Verpflichtungen und Pflichten, die zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf ihren Gegenstand vereinbart wurden, und ersetzen alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Verpflichtungen der Parteien in diesem Zusammenhang.
Vollständigkeit. Dieser Vertrag beinhaltet die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Münd- liche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Vollständigkeit. Der Auftragnehmer garantiert, dass er sein Angebot (Gesamt- oder Teilangebot) unter dem Gesichtspunkt der vollständigen Funktionsfähigkeit der angebotenen Leistung erstellt hat. Es dürfen daher für den vom Angebot des Auftragnehmers umfassten Leistungsgegenstand (Teilleistung oder Gesamtleistung) keinerlei Teile, Komponenten oder Nebenleistungen für den festgelegten beabsichtigten Einsatz fehlen , soweit sie für die Betriebsfähigkeit des angebotenen IT-Systems bzw. der Komponenten erforderlich sind, auch wenn diese in den Ausschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt wurden, soweit nicht bestimmte einzelne genau bezeichnete Komponenten auf Basis eines Kataloges oder von Artikellisten Leistungsgegenstand sind. Fehlende Teile des Leistungsgegenstandes sind kostenlos nachzuliefern und - falls für die Wartung des IT-Systems bzw. der Komponenten ein Auftrag erteilt wird - im Rahmen der vereinbarten Wartung zu warten. Im Falle der Vergabe von Teilleistungen verpflichten sich die Auftragnehmer, ihre Leistungen so auszuführen, dass gegebenenfalls eine reibungslose und funktionsfähige Anbindung der einzelnen Teilleistungen an die im Leistungsverzeichnis definierte Schnittstelle erfolgen kann.
Vollständigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.
Vollständigkeit. Dieser Vertrag entspricht der vollständigen Vereinbarung zwischen den unterzeichnenden Parteien in Zusammenhang mit dem hierin beschriebenen Auftrag. Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Vollständigkeit. Dieses EULA (einschließlich aller Nachträge oder Ergänzungsvereinbarungen zu diesem EULA, die im Lieferumfang der Software enthalten sind) stellt den vollständigen Vertrag zwischen Ihnen und RTW in Bezug auf die Software und (sofern vorhanden) die Supportleistungen dar. Es hat Vorrang vor allen vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschlägen und Zusicherungen in Bezug auf die Software oder jeden anderen Gegenstand dieses EULAs. Soweit Bestimmungen einer RTW Regelung den Bestimmungen dieses EULAs widersprechen, haben die Bestimmungen dieses EULAs Vorrang. Falls eine Bestimmung dieses EULAs für nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder unrechtmäßig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin vollständig wirksam.