Bauen, Wohnen und Arbeiten Musterklauseln

Bauen, Wohnen und Arbeiten. In der Bürgerbefragung vom 11. September 2016 wurde das Konzept „Neue Mitte“ abgelehnt. Die Entwicklung des Ortszentrums ist daher in der Ratsperiode 2016 bis 2021 neu zu denken. Weiterhin besteht in Wallenhorst eine konstant hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und privaten sowie gewerblichen Bauflächen. Die Gruppe ist sich einig, dass der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Baugrund vor allem auf einen Nachfrageüberschuss zurückzuführen ist, es stehen schlicht zu wenig Wohnraum und Bauflächen zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Gemeinde, hier einzuwirken, sind begrenzt. Zur Fortentwicklung der Gemeinde verfolgt die Gruppe folgende Punkte: a. Bevor die Entwicklung des Wallenhorster Ortszentrums erneut aus bestehenden Verträgen und Projekten heraus betrachtet wird, sind die Altprojekte „Arkaden-Center“/„Neue Mitte“ vollständig abzuwickeln, um eine weitgehende Rechtssicherheit herzustellen und einen verlässlichen Überblick über Eigentümerverhältnisse und weitere Rechtspositionen zu gewinnen. b. Anschließend ist unter frühestmöglicher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein Konzept für den Ortskern zu entwickeln. Die Beteiligung sollte in Dialogform stattfinden. Die Verwaltung hat die Kenntnisse und der Rat hat das Mandat, hier eine Entscheidung zu treffen. c. In die Überlegungen zur Entwicklung des Ortszentrums sind alle angrenzenden oder in der Nähe befindlichen durch die Gemeinde genutzten Flächen einzubeziehen, so ist z.B. eine Verlagerung des Sportzentrums bzw. der angrenzenden Sportplätze zu prüfen. d. Regulierende Eingriffe in die Mietpreisfindung unter Privaten lehnt die Gruppe ab, damit private Investoren Wohnraum schaffen. Soweit jedoch die Gemeinde Ressourcen und insbesondere Baugrund bereitstellt, kann dies mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit Auflagen verbunden werden. x. Xxxxxxx Möglichkeiten für größere neue Baugebiete ist die Nachverdichtung bestehender Wohnsiedlungen ebenso sinnvoll wie die bestmögliche Ausnutzung der aktuell möglichen Baugebiete. Die Gruppe unterstützt deshalb sowohl das Schließen von Baulücken als auch das Bauen in zweiter Reihe und das Zulassen von (auch mehrgeschossigen) Mehrfamilienhäusern wo möglich. f. Die Nutzung von Schulerweiterungsflächen (z.B. an der Alexanderschule oder in Rulle (Klosterhügel)) zur Wohnraumgewinnung ist dennoch kritisch zu hinterfragen, insbesondere da eine an Schulflächen angrenzende Wohnbebauung selten konfliktfrei ist. In jedem Fall müssen bestehende Freizeit- und Be...

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  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.

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