Common use of Bedarfsermittlung, Umfang und Dauer der Leistungen Clause in Contracts

Bedarfsermittlung, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.10.3.1 Bedarfsermittlung, Erstgespräch Wie oft, wie lange und in welchem Umfang die Hilfeleistungen erbracht werden, richtet sich nach dem Umfang der Hilfebedürftigkeit. In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, gegebenenfalls unter Einbeziehung des versicherten Kindes und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird der durch den Versicherungsfall entstandene, individuelle Bedarf an Hilfeleistungen festgestellt.

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Bedarfsermittlung, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.10.3.1 2.9.2.1 Bedarfsermittlung, Erstgespräch Wie oft, wie lange und in welchem Umfang die Hilfeleistungen erbracht werden, richtet sich nach dem Umfang der Hilfebedürftigkeit. In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, gegebenenfalls unter Einbeziehung des der versicherten Kindes Person bzw. deren Angehörigen/Betreuern und in Abstimmung mit dem behandelnden behan- delnden Arzt wird der durch den Versicherungsfall entstandene, individuelle Bedarf an Hilfeleistungen festgestellt.

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Samples: vsam-ev.de, www.svl-sports.de

Bedarfsermittlung, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.10.3.1 2.10.2.1 Bedarfsermittlung, Erstgespräch Wie oft, wie lange und in welchem Umfang die Hilfeleistungen erbracht werden, richtet sich nach dem Umfang der Hilfebedürftigkeit. In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, gegebenenfalls unter Einbeziehung des der versicherten Kindes Person bzw. deren Angehörigen/Betreuern und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird der durch den Versicherungsfall entstandene, individuelle Bedarf an Hilfeleistungen festgestellt.

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Bedarfsermittlung, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.10.3.1 2.13.3.1 Bedarfsermittlung, Erstgespräch Wie oft, wie lange und in welchem Umfang die Hilfeleistungen erbracht werden, richtet sich nach dem Umfang der Hilfebedürftigkeit. In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, gegebenenfalls unter Einbeziehung des der versicherten Kindes Person bzw. deren Angehörigen/Betreuern und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird der durch den Versicherungsfall entstandene, individuelle Bedarf an Hilfeleistungen festgestellt.

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Samples: www.giga-partner.de, dema-makler.de

Bedarfsermittlung, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.10.3.1 2.11.2.1 Bedarfsermittlung, Erstgespräch Wie oft, wie lange und in welchem Umfang die Hilfeleistungen erbracht werden, richtet sich nach dem Umfang der Hilfebedürftigkeit. In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, gegebenenfalls unter Einbeziehung des der versicherten Kindes Person bzw. deren Angehörigen/Betreuern und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird der durch den Versicherungsfall entstandene, individuelle Bedarf an Hilfeleistungen festgestellt.

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Samples: www.giga-partner.de, dema-makler.de

Bedarfsermittlung, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.10.3.1 2.11.3.1 Bedarfsermittlung, Erstgespräch Wie oft, wie lange und in welchem Umfang die Hilfeleistungen erbracht werden, richtet sich nach dem Umfang der Hilfebedürftigkeit. In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, gegebenenfalls unter Einbeziehung des der versicherten Kindes Person bzw. deren Angehörigen/Betreuern und in Abstimmung mit dem behandelnden behan- delnden Arzt wird der durch den Versicherungsfall entstandene, individuelle Bedarf an Hilfeleistungen festgestellt.

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