Bedingtes Änderungs- und Kündigungsrecht Musterklauseln

Bedingtes Änderungs- und Kündigungsrecht. Die Gruppenversicherung wird vom Versicherungsnehmer auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer kann jedoch die Gruppenversicherung ändern oder aufheben, sofern sie den gesetzlichen Bestimmungen (soweit sie für die betreffenden Deckungen und für die Mitglieder gelten) und allen anderen diesbezüglichen Vereinbarungen und Verpflich- tungen entspricht. Auf keinen Fall darf jedoch der Bestand an Rücklagen, der mit den bereits gezahlten und bis zum Zeit- punkt der Änderung oder Aufhebung der Gruppenversicherung bereits abgelaufenen Prämien gebildet wurde, beeinträchtigt werden. Obwohl die Prämienzahlung im Verhältnis zwischen dem Versi- cherungsnehmer und dem Versicherer nicht zwingend vorge- schrieben ist und unbeschadet der Anwendung der vorstehen- den Bestimmungen, ist die einseitige Kürzung oder Aufhebung der Gruppenversicherung durch den Versicherungsnehmer in Bezug auf die zu diesem Zeitpunkt betroffenen Mitglieder nur möglich, wenn einer oder mehrere der nachfolgend beschrie- benen Umstände eintritt oder eintreten: • bei der Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen, Richtlinien der Aufsichtsbehörde oder anderer Maßnah- men, bei Entwicklungen in der Rechtsprechung und/oder bei Sachverhalten, die direkt oder indirekt eine Erhöhung des Selbstkostenpreises der Gruppenversicherung für den Versicherungsnehmer bewirken (oder verursachen); • bei wesentlichen Änderungen der Sozialversicherungsge- setzgebung, zu der die Gruppenversicherung eine Ergän- zung bildet; • wenn es infolge einer Reorganisation, Umstrukturierung, Fusion, Übernahme, Spaltung oder einer anderen wesent- lichen Änderung der Struktur des Versicherungsnehmers sehr schwierig oder sogar unmöglich wird, die Gruppen- versicherung (in ihrer unveränderten Form) aufrechtzu- erhalten; • wenn ein sektorielles Rentensystem, an dem der Versi- cherungsnehmer freiwillig oder obligatorisch teilnimmt, eingeführt oder erhöht wird; • wenn die Aufrechterhaltung der Gruppenversicherung (in unveränderter Form) aufgrund betriebsinterner oder -externer wirtschaftlicher Entwicklungen nach Ansicht des Versicherungsnehmers nicht mehr im Einklang mit der guten Geschäftspraxis stehen würde. Führt eine Änderung der Gruppenversicherung zur Einführung oder Erhöhung von persönlichen Prämien, können die betroffe- nen Mitglieder, sofern nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist, den Beitritt zur geänderten Gruppenversicherung individu- ell und schriftlich ablehnen. In diesem Fall sind sie weiterhin durch die ...

Related to Bedingtes Änderungs- und Kündigungsrecht

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.