Common use of Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Clause in Contracts

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Berechnungsbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) einen Zinsbetrag, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 14. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzw. an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endet, und jede Zinsperiode beginnt bzw. endet an dem Tag, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasst. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinsbetrag: Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 Zinszahlungstag (3): 14. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Step Up & Step Down Securities

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 4,25 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 8,50 % Zinszahlungstag (3): 1412,75 % Zinszahlungstag (4): 17,00 % Zinszahlungstag (5): 21,25 % Zinszahlungstag (6): 25,50 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 4,25 Zinszahlungstag (2): EUR 8,50 Zinszahlungstag (3): EUR 12,75 Zinszahlungstag (4): EUR 17,00 Zinszahlungstag (5): EUR 21,25 Zinszahlungstag (6): EUR 25,50 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 26. August 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 22. Oktober 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 22. Oktober 2025 Bewertungstag (2): 22. Oktober 2026 Bewertungstag (3): 22. Oktober 2027 Bewertungstag (4): 23. Oktober 2028 Bewertungstag (5): 22. Oktober 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 22. Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 22. Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 22. Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 23. Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 22. Oktober 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 22. Oktober 2030 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Fest zu Variabel Verzinslichen Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Berechnungsbetrag Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an dem oder den Zinszahlungstag(en) Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Berech- nungsbetrags Nominalbetrags und eines festen des Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, d.h. während des Festzinszeitraumes auf Basis des Festzinssatzes und während des Variabel Verzinslichen Zeitraumes auf Basis des Variables Zinssatzes ermittelt wird. Fälligkeitstag: 1421. Februar 2027 ZinsperiodeApril 2028 Festzinszeitraum: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzwDer Zeitraum vom Verzinsungsbeginn (21. an einem April 2023) (einschließlich) bis zum Letzten Festgelegten Zinszahlungstag (ein- schließlichfix) beginnt und am darauffolgenden (ausschließlich). Variabel Verzinslicher Zeitraum: Der Zeitraum vom Letzten Festgelegten Zinszahlungstag (Fix) (einschließlich) bis zum Verzinsungsende (ausschließlich). Letzter Festgelegter Zinszahlungstag (Fix): 21. April 2024 Festzinssatz: 5,60% p.a. Variabler Zinssatz: Inflationsfaktor (festgelegt auf Basis der Entwicklung des Inflationsindex) endetInflationsindex: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) exklusive Tabak für die Eurozone, monatlich (nicht revidiert) (Bildschirmseite: CPTFEMU Index). Inflationsfaktor: Die Differenz aus (a) dem Quotienten aus dem Maßgeblichen Stand für den maßgeblichen Referenzmonat(t), der dem maßgeblichen Zinsfestlegungstag zugeordnet ist und dem Maßgeblichen Stand für den vorangehenden Referenzmonat(t-1), und jede Zinsperiode beginnt bzw(b) eins (1). endet an dem TagDer Inflationsfaktor beträgt mindestens null (0). Maßgeblicher Stand: Der Stand des Inflationsindex, auf der jeweils für den maßgeblichen Referenzmonat veröffentlicht oder bekanntgegeben wird und der maßgebliche für die Ermittlung des Inflationsfaktors maßgeblich ist. Referenzmonat: t Referenzmonat Zinsfestlegungstag 1 Januar 2024 Nicht anwendbar 2 Januar 2025 Zinsfestlegungstag 1 3 Januar 2026 Zinsfestlegungstag 2 4 Januar 2027 Zinsfestlegungstag 3 5 Januar 2028 Zinsfestlegungstag 4 Zinsfestlegungstag: Zinsfestlegungstag (1): Zinszahlungstag fallen soll(2) Zinsfestlegungstag (2): Zinszahlungstag (3) Zinsfestlegungstag (3): Zinszahlungstag (4) Zinsfestlegungstag (4): Zinszahlungstag (5) Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 21 April 2024 Zinszahlungstag (2): 21 April 2025 Zinszahlungstag (3): 21 April 2026 Zinszahlungstag (4): 21 April 2027 Zinszahlungstag (5): 21 April 2028, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß jeweils vorbehaltlich der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird dann hat der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstWertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. BerechnungsbetragDer Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlangen noch muss er aufgrund der Verschiebung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Nominalbetrag: EUR 100,00 1.000,00 Zinsbetrag: Berechnungsbetrag Bei Zinszahlungsbeträgen, die in den Festzinszeitraum fallen: Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz Festzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag ). Bei Zinszahlungsbeträgen, die in den Variabel Verzinslichen Zeitraum fallen: Nominalbetrag multipliziert mit dem Variablen Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (1): 1430/360). Februar 2025 Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 Zinszahlungstag (3): 14. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Final Terms

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Berechnungsbetrag Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Berech- nungsbetrags Nominalbe- trags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satzStufenfestzinssatz-Zeitraum Zeit- raum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 14. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzw. an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endet, und jede Zinsperiode beginnt bzw. endet an dem Tag, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. September 2026 Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird dann hat der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstWertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. BerechnungsbetragDer Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlan- gen noch muss er aufgrund der Verschiebung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Nominalbetrag: EUR 100,00 1.000,00 Zinsbetrag: Berechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) 30/360 ISDA). Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Jährlich am 14. Februar 2025 Zinszahlungstag (2): September eines jeden Jahres, beginnend mit dem 14. Februar 2026 Zinszahlungstag September 2023 bis einschließ- lich des planmäßigen Fälligkeitstages, jeweils vorbehaltlich der Geschäftstagekonvention. Zinspe- riode Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzinssatz 1 Vom (3): einschließlich) 14. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.September 2022 bis (aus- schließlich) 14. September 2023 1,72 % per annum 2 Vom (einschließlich) 14. September 2023 bis (aus- schließlich) 14. September 2024 1,82 % per annum 3 Vom (einschließlich) 14. September 2024 bis (aus- schließlich) 14. September 2025 1,92 % per annum

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Samples: Final Terms

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 5,15 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 10,30 % Zinszahlungstag (3): 1415,45 % Zinszahlungstag (4): 20,60 % Zinszahlungstag (5): 25,75 % Zinszahlungstag (6): 30,90 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,15 Zinszahlungstag (2): EUR 10,30 Zinszahlungstag (3): EUR 15,45 Zinszahlungstag (4): EUR 20,60 Zinszahlungstag (5): EUR 25,75 Zinszahlungstag (6): EUR 30,90 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 10. Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 8. November 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 10. November 2025 Bewertungstag (2): 9. November 2026 Bewertungstag (3): 8. November 2027 Bewertungstag (4): 8. November 2028 Bewertungstag (5): 8. November 2029 Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 10. November 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 9. November 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 8. November 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 8. November 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 8. November 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 8. November 2030 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 4,00 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 8,00 % Zinszahlungstag (3): 1412,00 % Zinszahlungstag (4): 16,00 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 4,00 Zinszahlungstag (2): EUR 8,00 Zinszahlungstag (3): EUR 12,00 Zinszahlungstag (4): EUR 16,00 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 30,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 30,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 9. Oktober 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 5. Januar 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 6. Januar 2025 Bewertungstag (2): 5. Januar 2026 Bewertungstag (3): 5. Januar 2027Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 6. Januar 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 5. Januar 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 5. Januar 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 5. Januar 2028 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 3,65 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 7,30 % Zinszahlungstag (3): 1410,95 % Zinszahlungstag (4): 14,60 % Zinszahlungstag (5): 18,25 % Zinszahlungstag (6): 21,90 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 3,65 Zinszahlungstag (2): EUR 7,30 Zinszahlungstag (3): EUR 10,95 Zinszahlungstag (4): EUR 14,60 Zinszahlungstag (5): EUR 18,25 Zinszahlungstag (6): EUR 21,90 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 45,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 45,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 5. August 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 1. November 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 3. November 2025 Bewertungstag (2): 2. November 2026 Bewertungstag (3): 1. November 2027 Bewertungstag (4): 1. November 2028 Bewertungstag (5): 1. November 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 3. November 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 2. November 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 1. November 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 1. November 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 1. November 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 1. November 2030 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 4,15 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 8,30 % abzüglich 4,15 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 12,45 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 16,60 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 20,75 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 14. Februar August 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 10. Oktober 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 10. Oktober 2024 Bewertungstag (2): 10. Oktober 2025 Bewertungstag (3): 12. Oktober 2026 Bewertungstag (4): 11. Oktober 2027Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 10. Oktober 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 10. Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 12. Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 11. Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 10. Oktober 2028 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: Deutsche Börse AG Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 4,30 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 8,60 % abzüglich 4,30 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 1412,90 % abzüglich 4,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 17,20 % abzüglich 4,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 21,50 % abzüglich 4,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 25,80 % abzüglich 4,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 12. August 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 8. Oktober 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 8. Oktober 2025 Bewertungstag (2): 8. Oktober 2026 Bewertungstag (3): 8. Oktober 2027 Bewertungstag (4): 9. Oktober 2028 Bewertungstag (5): 8. Oktober 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 8. Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 8. Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 8. Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 9. Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 8. Oktober 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 8. Oktober 2030 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Fest zu Variabel Verzinslichen Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Berechnungsbetrag Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an dem oder den Zinszahlungstag(en) Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Berech- nungsbetrags Nominalbetrags und eines festen des Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, d.h. während des Festzinszeitraumes auf Basis des Festzinssatzes und während des Variabel Verzinslichen Zeitraumes auf Basis des Variablen Zinssatzes ermittelt wird. Fälligkeitstag: 1410. Februar 2027 ZinsperiodeApril 2030 Festzinszeitraum: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzwDer Zeitraum vom Verzinsungsbeginn (10. an einem April 2024) (einschließlich) bis zum Letzten Festgelegten Zinszahlungstag (ein- schließlichfix) beginnt und am darauffolgenden (ausschließlich). Variabel Verzinslicher Zeitraum: Der Zeitraum vom Letzten Festgelegten Zinszahlungstag (Fix) (einschließlich) bis zum Verzinsungsende (10. April 2030) (ausschließlich). Letzter Festgelegter Zinszahlungstag (Fix): 10. April 2025 Festzinssatz: 5,60 % p.a. Variabler Zinssatz: Inflationsfaktor (festgelegt auf Basis der Entwicklung des Inflationsindex) endetInflationsindex: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) exklusive Tabak für die Eurozone, monatlich (nicht revidiert) (Bildschirmseite: CPTFEMU Index). Inflationsfaktor: Die Differenz aus (a) dem Quotienten aus dem Maßgeblichen Stand für den maßgeblichen Referenzmonat(t), der dem maßgeblichen Zinsfestlegungstag zugeordnet ist und dem Maßgeblichen Stand für den vorangehenden Referenzmonat(t-1), und jede Zinsperiode beginnt bzw(b) eins (1). endet an dem TagDer Inflationsfaktor beträgt mindestens null (0). Maßgeblicher Stand: Der Stand des Inflationsindex, auf der jeweils für den maßgeblichen Referenzmonat veröffentlicht oder bekanntgegeben wird und der maßgebliche für die Ermittlung des Inflationsfaktors maßgeblich ist. Referenzmonat: 1 Januar 2025 Nicht anwendbar 2 Januar 2026 Zinsfestlegungstag (1) 3 Januar 2027 Zinsfestlegungstag (2) Zinsfestlegungstag: Zinsfestlegungstag (1): Zinszahlungstag fallen soll(2) Zinsfestlegungstag (2): Zinszahlungstag (3) Zinsfestlegungstag (3): Zinszahlungstag (4) Zinsfestlegungstag (4): Zinszahlungstag (5) Zinsfestlegungstag (5): Zinszahlungstag (6) Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 10. April 2025 Zinszahlungstag (2): 10. April 2026 Zinszahlungstag (3): 10. April 2027 Zinszahlungstag (4): 10. April 2028 Zinszahlungstag (4): 10. April 2029 Zinszahlungstag (5): 10. April 2030, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß jeweils vorbehaltlich der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasst. BerechnungsbetragNominalbetrag: EUR 100,00 1.000,00 Zinsbetrag: Berechnungsbetrag Bei Zinsbeträgen, die in den Festzinszeitraum fallen: Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz Festzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag ). Bei Zinsbeträgen, die in den Variabel Verzinslichen Zeitraum fallen: Nominalbetrag multipliziert mit dem Variablen Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (1): 1430/360). Februar 2025 Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 Zinszahlungstag (3): 14. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Final Terms

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt.‌ Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 % Zinszahlungstag (2): 11,80 % Zinszahlungstag (3): 17,70 % Zinszahlungstag (4): 23,60 % Zinszahlungstag (5): 29,50 % Zinszahlungstag (6): 35,40 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Zinstagequotienten Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (30/3601): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises‌‌‌‌‌‌ Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 30. Oktober 2023‌ Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises‌‌‌‌‌ Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter (7.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5), bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 19. Dezember 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 19. Dezember 2024 Bewertungstag (2): 19. Dezember 2025 Bewertungstag (3): 22. Dezember 2026 Bewertungstag (4): 23. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 19. Dezember 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 19. Dezember 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 22. Dezember 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 23. Dezember 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 21. Dezember 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2)‌ Zinszahlungstag (3): 14Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌ Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann.‌ • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 4,15 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 8,30 % abzüglich 4,15 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 1412,45 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 16,60 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 20,75 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 24,90 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 10. Juni 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 6. August 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 6. August 2025 Bewertungstag (2): 6. August 2026 Bewertungstag (3): 6. August 2027 Bewertungstag (4): 7. August 2028 Bewertungstag (5): 6. August 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 6. August 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 6. August 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 6. August 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 7. August 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 6. August 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 6. August 2030 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 4,40 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 8,80 % abzüglich 4,40 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 1413,20 % abzüglich 4,40 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 17,60 % abzüglich 4,40 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 22,00 % abzüglich 4,40 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 22. Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 18. Oktober 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 20. Oktober 2025 Bewertungstag (2): 19. Oktober 2026 Bewertungstag (3): 18. Oktober 2027 Bewertungstag (4): 18. Oktober 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 20. Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 19. Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 18. Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 18. Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 18. Oktober 2029 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt.‌ Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 4,50 % Zinszahlungstag (2): 9,00 % Zinszahlungstag (3): 13,50 % Zinszahlungstag (4): 18,00 % Zinszahlungstag (5): 22,50 % Zinszahlungstag (6): 27,00 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 4,50 Zinszahlungstag (2): EUR 9,00 Zinszahlungstag (3): EUR 13,50 Zinszahlungstag (4): EUR 18,00 Zinszahlungstag (5): EUR 22,50 Zinszahlungstag (6): EUR 27,00 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Zinstagequotienten Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (30/3601): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises‌‌‌‌‌‌ Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 7. August 2023‌ Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises‌‌‌‌‌ Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Sechster (6.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, sechster (6.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1), sechster (6.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2), fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. sechster (6.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5), bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 2. Oktober 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 2. Oktober 2024 Bewertungstag (2): 2. Oktober 2025 Bewertungstag (3): 5. Oktober 2026 Bewertungstag (4): 4. Oktober 2027 Bewertungstag (5): 2. Oktober 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 2. Oktober 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 2. Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 5. Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 4. Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 2. Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 2. Oktober 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 Sechster (6.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 Sechster (6.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2)‌ Zinszahlungstag (3): 14Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Sechster (6.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Sechster (6.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌ Index-Sponsor: Deutsche Börse AG Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 3- Monatszeitraum endend am 31. Xxxx 2023 (ungeprüft) 3- Monatszeitraum endend am 31. Xxxx 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 7.678 6.470 1.781 1.827 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 4.034 3.590 1.088 1.003 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 2.715 357 -171 561 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 47.365 59.339 12.224 12.933 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 13.486 27.044 3.993 4.656 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ 10.764 21.151 3.087 3.831 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 30,42 60,25 8,87 10,87 Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 31. Xxxx 2023 (ungeprüft) Summe der Aktiva‌‌‌ 1.441.799 1.463.988 1.538.349 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 295.163 284.155 292.087 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten‌‌‌ 12.936 16.892 13.310 Forderungen an Kunden und sonstige‌‌‌ 135.448 160.673 144.633 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen‌‌‌ 262.045 251.931 266.301 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber‌‌‌ 1.441.799 1.463.988 1.538.349 (in Prozent) Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert)‌‌‌ 15,0 14,2 14,8 Gesamtkapitalquote (standardisiert)‌‌‌ 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1)‌‌ 7,3 7,3 7,2 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann.‌ • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Berechnungsbetrag Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Berech- nungsbetrags Nominalbe- trags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satzStufenfestzinssatz-Zeitraum Zeit- raum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 1430. Februar August 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzwZinspe- Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzinssatz riode 1 Vom (einschließlich) 30. an einem Zinszahlungstag August 2022 bis (ein- aus- 1,80 % per annum schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag 30. August 2023 2 Vom (ausschließlicheinschließlich) endet, und jede Zinsperiode beginnt bzw30. endet an dem Tag, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der GeschäftstagekonventionAugust 2023 bis (aus- 2,00 % per annum schließlich) 30. August 2024 3 Vom (einschließlich) 30. August 2024 bis (aus- 2,20 % per annum schließlich) 30. August 2025 4 Vom (einschließlich) 30. August 2025 bis (aus- 2,40 % per annum schließlich) 30. August 2026 5 Vom (einschließlich) 30. August 2026 bis (aus- 2,60 % per annum schließlich) 30. August 2027 Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird dann hat der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstWertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. BerechnungsbetragDer Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlan- gen noch muss er aufgrund der Verschiebung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Nominalbetrag: EUR 100,00 1.000,00 Zinsbetrag: Berechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) 30/360 ISDA). Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14Jährlich am 30. Februar 2025 Zinszahlungstag (2): 14August eines jeden Jahres, beginnend mit dem 30. Februar 2026 Zinszahlungstag (3): 14August 2023 bis einschließlich des planmäßigen Fälligkeitstages, jeweils vorbehaltlich der Geschäftstagekonvention. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Step Up & Step Down Securities

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 4,50 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 9,00 % abzüglich 4,50 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 1413,50 % abzüglich 4,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 18,00 % abzüglich 4,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 22,50 % abzüglich 4,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 27,00 % abzüglich 4,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 22. Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 18. September 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 18. September 2025 Bewertungstag (2): 18. September 2026 Bewertungstag (3): 20. September 2027 Bewertungstag (4): 18. September 2028 Bewertungstag (5): 18. September 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 18. September 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 18. September 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 20. September 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 18. September 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 18. September 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 18. September 2030 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt.‌ Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,35 % Zinszahlungstag (2): 10,70 % Zinszahlungstag (3): 16,05 % Zinszahlungstag (4): 21,40 % Zinszahlungstag (5): 26,75 % Zinszahlungstag (6): 32,10 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,35 Zinszahlungstag (2): EUR 10,70 Zinszahlungstag (3): EUR 16,05 Zinszahlungstag (4): EUR 21,40 Zinszahlungstag (5): EUR 26,75 Zinszahlungstag (6): EUR 32,10 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Zinstagequotienten Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (30/3601): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 40,00 % des Anfänglichen Referenzpreises‌‌‌‌‌‌ Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 %‌ Finales Tilgungslevel: 40,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 30. Oktober 2023‌ Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag)‌ Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises‌‌‌‌‌ Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter (7.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5), bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 19. Dezember 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 19. Dezember 2024 Bewertungstag (2): 19. Dezember 2025 Bewertungstag (3): 22. Dezember 2026 Bewertungstag (4): 23. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 19. Dezember 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 19. Dezember 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 22. Dezember 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 23. Dezember 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 21. Dezember 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2)‌ Zinszahlungstag (3): 14Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag‌ Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie)‌‌‌‌ Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss‌‌‌‌ 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren‌‌‌‌ 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle‌‌‌‌ 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte‌‌‌‌ 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern‌‌‌‌ 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien‌‌‌‌ 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic)‌‌‌‌ 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD)‌‌‌ Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌ Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst:‌ • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann.‌ • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 4,70 % Zinszahlungstag (2): 9,40 % Zinszahlungstag (3): 14,10 % Zinszahlungstag (4): 18,80 % Zinszahlungstag (5): 23,50 % Zinszahlungstag (6): 28,20 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 4,70 Zinszahlungstag (2): EUR 9,40 Zinszahlungstag (3): EUR 14,10 Zinszahlungstag (4): EUR 18,80 Zinszahlungstag (5): EUR 23,50 Zinszahlungstag (6): EUR 28,20 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Zinstagequotienten Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (30/3601): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Zinszahlungstag(eNachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 18. November 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): Zinszahlungstag 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 14. Januar 2031 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 14. Februar 2025 Zinszahlungstag Januar 2026 Bewertungstag (2): 14. Februar 2026 Zinszahlungstag Januar 2027 Bewertungstag (3): 14. Februar Januar 2028 Bewertungstag (4): 15. Januar 2029 Bewertungstag (5): 14. Januar 2030Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 14. Januar 2026 Zinsbeobachtungstag (2): 14. Januar 2027 Zinsbeobachtungstag (3): 14. Januar 2028 Zinsbeobachtungstag (4): 15. Januar 2029 Zinsbeobachtungstag (5): 14. Januar 2030 Zinsbeobachtungstag (6): 14. Januar 2031 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Fest zu Variabel Verzinslichen Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Berechnungsbetrag Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an dem oder den Zinszahlungstag(en) Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Berech- nungsbetrags Nominalbetrags und eines festen des Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, d.h. während des Festzinszeitraumes auf Basis des Festzinssatzes und während des Variabel Verzinslichen Zeitraumes auf Basis des Variables Zinssatzes ermittelt wird. Fälligkeitstag: 1421. Februar 2027 ZinsperiodeApril 2028 Festzinszeitraum: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzwDer Zeitraum vom Verzinsungsbeginn (21. an einem April 2023) (einschließlich) bis zum Letzten Festgelegten Zinszahlungstag (ein- schließlichfix) beginnt und am darauffolgenden (ausschließlich). Variabel Verzinslicher Zeitraum: Der Zeitraum vom Letzten Festgelegten Zinszahlungstag (Fix) (einschließlich) bis zum Verzinsungsende (ausschließlich). Letzter Festgelegter Zinszahlungstag (Fix): 21. April 2024 Festzinssatz: 5,60% p.a. Variabler Zinssatz: Inflationsfaktor (festgelegt auf Basis der Entwicklung des Inflationsindex) endetInflationsindex: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) exklusive Tabak für die Eurozone, monatlich (nicht revidiert) (Bildschirmseite: CPTFEMU Index). Inflationsfaktor: Die Differenz aus (a) dem Quotienten aus dem Maßgeblichen Stand für den maßgeblichen Referenzmonat(t), der dem maßgeblichen Zinsfestlegungstag zugeordnet ist und dem Maßgeblichen Stand für den vorangehenden Referenzmonat(t-1), und jede Zinsperiode beginnt bzw(b) eins (1). endet an dem TagDer Inflationsfaktor beträgt mindestens null (0). Maßgeblicher Stand: Der Stand des Inflationsindex, auf der jeweils für den maßgeblichen Referenzmonat veröffentlicht oder bekanntgegeben wird und der maßgebliche für die Ermittlung des Inflationsfaktors maßgeblich ist. Referenzmonat: Zinsfestlegungstag: Zinsfestlegungstag (1): Zinszahlungstag fallen soll(2) Zinsfestlegungstag (2): Zinszahlungstag (3) 1 Januar 2024 Nicht anwendbar 2 Januar 2025 Zinsfestlegungstag 1 3 Januar 2026 Zinsfestlegungstag 2 4 Januar 2027 Zinsfestlegungstag 3 5 Januar 2028 Zinsfestlegungstag 4 Zinsfestlegungstag (3): Zinszahlungstag (4) Zinsfestlegungstag (4): Zinszahlungstag (5) Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 21 April 2024 Zinszahlungstag (2): 21 April 2025 Zinszahlungstag (3): 21 April 2026 Zinszahlungstag (4): 21 April 2027 Zinszahlungstag (5): 21 April 2028, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß jeweils vorbehaltlich der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird dann hat der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstWertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. BerechnungsbetragDer Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlangen noch muss er aufgrund der Verschiebung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Nominalbetrag: EUR 100,00 1.000,00 Zinsbetrag: Berechnungsbetrag Bei Zinszahlungsbeträgen, die in den Festzinszeitraum fallen: Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz Festzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag ). Bei Zinszahlungsbeträgen, die in den Variabel Verzinslichen Zeitraum fallen: Nominalbetrag multipliziert mit dem Variablen Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (1): 1430/360). Februar 2025 Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 Zinszahlungstag (3): 14. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Final Terms

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,80 % Zinszahlungstag (2): 11,60 % Zinszahlungstag (3): 17,40 % Zinszahlungstag (4): 23,20 % Zinszahlungstag (5): 29,00 % Zinszahlungstag (6): 34,80 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,80 Zinszahlungstag (2): EUR 11,60 Zinszahlungstag (3): EUR 17,40 Zinszahlungstag (4): EUR 23,20 Zinszahlungstag (5): EUR 29,00 Zinszahlungstag (6): EUR 34,80 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Zinstagequotienten Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (30/3601): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 30. Oktober 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter (7.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5), bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 19. Dezember 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 19. Dezember 2024 Bewertungstag (2): 19. Dezember 2025 Bewertungstag (3): 22. Dezember 2026 Bewertungstag (4): 23. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 19. Dezember 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 19. Dezember 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 22. Dezember 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 23. Dezember 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 21. Dezember 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): 14Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 3,30 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 6,60 % Zinszahlungstag (3): 149,90 % Zinszahlungstag (4): 13,20 % Zinszahlungstag (5): 16,50 % Zinszahlungstag (6): 19,80 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 3,30 Zinszahlungstag (2): EUR 6,60 Zinszahlungstag (3): EUR 9,90 Zinszahlungstag (4): EUR 13,20 Zinszahlungstag (5): EUR 16,50 Zinszahlungstag (6): EUR 19,80 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 40,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 40,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 15. Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 11. Oktober 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 13. Oktober 2025 Bewertungstag (2): 12. Oktober 2026 Bewertungstag (3): 11. Oktober 2027 Bewertungstag (4): 11. Oktober 2028 Bewertungstag (5): 11. Oktober 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 13. Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 12. Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 11. Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 11. Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 11. Oktober 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 11. Oktober 2030 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Variabel Verzinslichen Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Berechnungsbetrag Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an dem oder den Zinszahlungstag(en) Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Berech- nungsbetrags Nominalbetrags und eines festen des Variablen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 1421. Februar April 2027 ZinsperiodeVariabler Zinssatz: Bezeichnet jeden ZeitraumInflationsfaktor (festgelegt auf Basis der Entwicklung des Inflationsindex) Inflationsindex: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) exklusive Tabak für die Eurozone, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzwmonatlich (nicht revidiert) (Bildschirmseite: CPTFEMU Index). an einem Zinszahlungstag Inflationsfaktor: Die Differenz aus (ein- schließlicha) beginnt dem Quotienten aus dem Maßgeblichen Stand für den maßgeblichen Referenzmonat(t), der dem maßgeblichen Zinsfestlegungstag zugeordnet ist und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetdem Maßgeblichen Stand für den vorangehenden Referenzmonat(t-1), und jede Zinsperiode beginnt bzw(b) eins (1). endet an Der Inflationsfaktor beträgt mindestens null (0). Maßgeblicher Stand: Der Stand des Inflationsindex, der jeweils für den maßgeblichen Referenzmonat veröffentlicht oder bekanntgegeben wird und der für die Ermittlung des Inflationsfaktors maßgeblich ist. Referenzmonat: Zinsfestlegungstag: Zinsfestlegungstag (1): 21. April 2024 Zinsfestlegungstag (2): 21. April 2025 Zinsfestlegungstag (3): 21. April 2026 Zinsfestlegungstag (4): 21. April 2027 Zinszahlungstag(e): Jährlich am 21. April, beginnend mit dem Tag21. April 2024, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen sollbis einschließlich des planmäßigen Fälligkeitstages, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß jeweils vorbehaltlich der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird dann hat der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstWertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. BerechnungsbetragDer Wertpapierinhaber ist, je nach 1 Januar 2023 Nicht anwendbar 2 Januar 2024 Zinsfestlegungstag 1 3 Januar 2025 Zinsfestlegungstag 2 4 Januar 2026 Zinsfestlegungstag 3 5 Januar 2027 Zinsfestlegungstag 4 vorliegender Situation, weder berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlangen noch muss er aufgrund der Verschiebung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Nominalbetrag: EUR 100,00 1.000,00 Zinsbetrag: Berechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz Variablen Zinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14). Februar 2025 Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 Zinszahlungstag (3): 14. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Final Terms

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Berechnungsbetrag Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Berech- nungsbetrags Nominalbe- trags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satzStufenfestzinssatz-Zeitraum Zeit- raum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 149. Februar August 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzwZinspe- Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzinssatz riode 1 Vom (einschließlich) 9. an einem Zinszahlungstag August 2022 bis (ein- aus- 1,85 % per annum schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag 9. August 2023 2 Vom (ausschließlicheinschließlich) endet, und jede Zinsperiode beginnt bzw9. endet an dem Tag, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der GeschäftstagekonventionAugust 2023 bis (aus- 2,10 % per annum schließlich) 9. August 2024 3 Vom (einschließlich) 9. August 2024 bis (aus- 2,35 % per annum schließlich) 9. August 2025 4 Vom (einschließlich) 9. August 2025 bis (aus- 2,60 % per annum schließlich) 9. August 2026 5 Vom (einschließlich) 9. August 2026 bis (aus- 2,85 % per annum schließlich) 9. August 2027 Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird dann hat der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstWertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. BerechnungsbetragDer Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlan- gen noch muss er aufgrund der Verschiebung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Nominalbetrag: EUR 100,00 1.000,00 Zinsbetrag: Berechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) 30/360 ISDA). Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14Jährlich am 9. Februar 2025 Zinszahlungstag (2): 14August eines jeden Jahres, beginnend mit dem 9. Februar 2026 Zinszahlungstag (3): 14August 2023 bis einschließlich des planmäßigen Fälligkeitstages, jeweils vorbehaltlich der Geschäftstagekonvention. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Final Terms

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Berechnungsbetrag Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Berech- nungsbetrags Nominalbe- trags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satzStufenfestzinssatz-Zeitraum Zeit- raum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 1420. Februar Dezember 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzw. an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endet, und jede Zinsperiode beginnt bzw. endet an dem Tag, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasst. BerechnungsbetragNominalbetrag: EUR 100,00 1.000,00 Zinsbetrag: Berechnungsbetrag Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) ). Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 1420. Februar Dezember 2024 Zinspe- riode Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzinssatz 1 Vom (einschließlich) 20. Dezember 2023 bis (aus- schließlich) 20. Dezember 2024 2,80 % per annum 2 Vom (einschließlich) 20. Dezember 2024 bis (aus- schließlich) 20. Dezember 2025 Zinszahlungstag 3,20 % per annum 3 Vom (2): 14einschließlich) 20. Februar Dezember 2025 bis (aus- schließlich) 20. Dezember 2026 Zinszahlungstag (3): 14. Februar 2027 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.3,60 % per annum

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 5,30 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 10,60 % abzüglich 5,30 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 1415,90 % abzüglich 5,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 21,20 % abzüglich 5,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 26,50 % abzüglich 5,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 10. Juni 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 6. September 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 8. September 2025 Bewertungstag (2): 7. September 2026 Bewertungstag (3): 6. September 2027 Bewertungstag (4): 6. September 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 8. September 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 7. September 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 6. September 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 6. September 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 6. September 2029 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 4,65 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 9,30 % abzüglich 4,65 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 1413,95 % abzüglich 4,65 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 18,60 % abzüglich 4,65 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 23,25 % abzüglich 4,65 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 27,90 % abzüglich 4,65 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 1. Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 28. August 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 28. August 2025 Bewertungstag (2): 28. August 2026 Bewertungstag (3): 30. August 2027 Bewertungstag (4): 28. August 2028 Bewertungstag (5): 28. August 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 28. August 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 28. August 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 30. August 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 28. August 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 28. August 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 28. August 2030 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 3,90 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 7,80 % abzüglich 3,90 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 1411,70 % abzüglich 3,90 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 15,60 % abzüglich 3,90 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 19,50 % abzüglich 3,90 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 23,40 % abzüglich 3,90 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 1. Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 28. August 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 28. August 2025 Bewertungstag (2): 28. August 2026 Bewertungstag (3): 30. August 2027 Bewertungstag (4): 28. August 2028 Bewertungstag (5): 28. August 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 28. August 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 28. August 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 30. August 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 28. August 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 28. August 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 28. August 2030 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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Samples: Endgültige Bedingungen

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapierinhaber am FälligkeitstagWertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung wenn der WertpapiereKurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, einen Tilgungsbetragdass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag entsprichtmultipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus erhält kann der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstag(en) bestimmten Zinszahlungstagen einen ZinsbetragZinsbetrag erhalten, der auf Basis des Berech- nungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzins- satz-Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt Zinssatzes berechnet wird. Fälligkeitstag: 14Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Februar 2027 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag Im Fall des Verzinsungsbeginns bzwNichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endetBewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, und jede Zinsperiode beginnt bzwerhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. endet an dem TagEr ist aber nicht berechtigt, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstZinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 ZinsbetragZinssatz: Berechnungsbetrag multipliziert mit Der Zinssatz entspricht dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 14. Februar 2025 4,15 % Zinszahlungstag (2): 14. Februar 2026 8,30 % Zinszahlungstag (3): 1412,45 % Zinszahlungstag (4): 16,60 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Februar Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 4,15 Zinszahlungstag (2): EUR 8,30 Zinszahlungstag (3): EUR 12,45 Zinszahlungstag (4): EUR 16,60 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 30,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 30,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 30. Oktober 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Das jeweils maßgebliche Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Fünfter (5.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, nach dem entsprechenden Bewertungstag, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 26. Januar 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 27. Januar 2025 Bewertungstag (2): 26. Januar 2026 Bewertungstag (3): 26. Januar 2027Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 27. Januar 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 26. Januar 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 26. Januar 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 26. Januar 2028 Zinszahlungstag(e): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.

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