Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 % Zinszahlungstag (2): 11,80 % Zinszahlungstag (3): 17,70 % Zinszahlungstag (4): 23,60 % Zinszahlungstag (5): 29,50 % Zinszahlungstag (6): 35,40 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 30. Oktober 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter (7.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5), bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 19. Dezember 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 19. Dezember 2024 Bewertungstag (2): 19. Dezember 2025 Bewertungstag (3): 22. Dezember 2026 Bewertungstag (4): 23. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 19. Dezember 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 19. Dezember 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 22. Dezember 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 23. Dezember 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 21. Dezember 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,15 % Zinszahlungstag (2): 11,80 8,30 % abzüglich 4,15 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 17,70 12,45 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 23,60 16,60 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 29,50 20,75 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 35,40 24,90 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 3010. Oktober 2023 Juni 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 196. Dezember 2029 August 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 196. Dezember 2024 August 2025 Bewertungstag (2): 196. Dezember 2025 August 2026 Bewertungstag (3): 226. Dezember 2026 August 2027 Bewertungstag (4): 237. Dezember 2027 August 2028 Bewertungstag (5): 216. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eAugust 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 196. Dezember 2024 August 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 196. Dezember 2025 August 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 226. Dezember 2026 August 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 237. Dezember 2027 August 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 216. Dezember 2028 August 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 196. Dezember 2029 August 2030 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 3,65 % Zinszahlungstag (2): 11,80 7,30 % Zinszahlungstag (3): 17,70 10,95 % Zinszahlungstag (4): 23,60 14,60 % Zinszahlungstag (5): 29,50 18,25 % Zinszahlungstag (6): 35,40 21,90 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 3,65 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 7,30 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 10,95 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 14,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 18,25 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 21,90 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 45,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 45,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 305. Oktober 2023 August 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 191. Dezember 2029 November 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 193. Dezember 2024 November 2025 Bewertungstag (2): 192. Dezember 2025 November 2026 Bewertungstag (3): 221. Dezember 2026 November 2027 Bewertungstag (4): 231. Dezember 2027 November 2028 Bewertungstag (5): 211. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eNovember 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 193. Dezember 2024 November 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 192. Dezember 2025 November 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 221. Dezember 2026 November 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 231. Dezember 2027 November 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 211. Dezember 2028 November 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 191. Dezember 2029 November 2030 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
Appears in 1 contract
Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 3,90 % Zinszahlungstag (2): 11,80 7,80 % abzüglich 3,90 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 17,70 11,70 % abzüglich 3,90 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 23,60 15,60 % abzüglich 3,90 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 29,50 19,50 % abzüglich 3,90 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 35,40 23,40 % abzüglich 3,90 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 301. Oktober 2023 Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 1928. Dezember 2029 August 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1928. Dezember 2024 August 2025 Bewertungstag (2): 1928. Dezember 2025 August 2026 Bewertungstag (3): 2230. Dezember 2026 August 2027 Bewertungstag (4): 2328. Dezember 2027 August 2028 Bewertungstag (5): 2128. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eAugust 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 1928. Dezember 2024 August 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 1928. Dezember 2025 August 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 2230. Dezember 2026 August 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 2328. Dezember 2027 August 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 2128. Dezember 2028 August 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 1928. Dezember 2029 August 2030 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,40 % Zinszahlungstag (2): 11,80 8,80 % abzüglich 4,40 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 17,70 13,20 % abzüglich 4,40 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 23,60 17,60 % abzüglich 4,40 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 29,50 22,00 % abzüglich 4,40 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag (6): 35,40 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls Referenzpreises; das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 3022. Oktober 2023 Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 1918. Dezember Oktober 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1920. Dezember 2024 Oktober 2025 Bewertungstag (2): 19. Dezember 2025 Oktober 2026 Bewertungstag (3): 2218. Dezember 2026 Oktober 2027 Bewertungstag (4): 2318. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember Oktober 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 1920. Dezember 2024 Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 19. Dezember 2025 Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 2218. Dezember 2026 Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 2318. Dezember 2027 Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 2118. Dezember 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember Oktober 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
Appears in 1 contract
Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,00 % Zinszahlungstag (2): 11,80 8,00 % Zinszahlungstag (3): 17,70 12,00 % Zinszahlungstag (4): 23,60 % Zinszahlungstag (5): 29,50 % Zinszahlungstag (6): 35,40 16,00 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 4,00 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 8,00 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 12,00 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 16,00 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 30,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 30,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 309. Oktober 2023 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 195. Dezember 2029 Januar 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 196. Dezember 2024 Januar 2025 Bewertungstag (2): 195. Dezember 2025 Januar 2026 Bewertungstag (3): 225. Dezember 2026 Bewertungstag (4): 23. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eJanuar 2027Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 196. Dezember 2024 Januar 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 195. Dezember 2025 Januar 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 225. Dezember 2026 Januar 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 235. Dezember 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 21. Dezember Januar 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 3,30 % Zinszahlungstag (2): 11,80 6,60 % Zinszahlungstag (3): 17,70 9,90 % Zinszahlungstag (4): 23,60 13,20 % Zinszahlungstag (5): 29,50 16,50 % Zinszahlungstag (6): 35,40 19,80 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 3,30 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 6,60 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 9,90 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 13,20 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 16,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 19,80 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 40,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 40,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 3015. Oktober 2023 Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 1911. Dezember 2029 Oktober 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1913. Dezember 2024 Oktober 2025 Bewertungstag (2): 1912. Dezember 2025 Oktober 2026 Bewertungstag (3): 2211. Dezember 2026 Oktober 2027 Bewertungstag (4): 2311. Dezember 2027 Oktober 2028 Bewertungstag (5): 2111. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eOktober 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 1913. Dezember 2024 Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 1912. Dezember 2025 Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 2211. Dezember 2026 Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 2311. Dezember 2027 Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 2111. Dezember 2028 Oktober 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 1911. Dezember 2029 Oktober 2030 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,70 % Zinszahlungstag (2): 11,80 9,40 % Zinszahlungstag (3): 17,70 14,10 % Zinszahlungstag (4): 23,60 18,80 % Zinszahlungstag (5): 29,50 23,50 % Zinszahlungstag (6): 35,40 28,20 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 4,70 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 9,40 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 14,10 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 18,80 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 23,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 28,20 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 3018. Oktober 2023 November 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 1914. Dezember 2029 Januar 2031 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1914. Dezember 2024 Januar 2026 Bewertungstag (2): 1914. Dezember 2025 Januar 2027 Bewertungstag (3): 2214. Dezember 2026 Januar 2028 Bewertungstag (4): 2315. Dezember 2027 Januar 2029 Bewertungstag (5): 2114. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eJanuar 2030Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 1914. Dezember 2024 Januar 2026 Zinsbeobachtungstag (2): 1914. Dezember 2025 Januar 2027 Zinsbeobachtungstag (3): 2214. Dezember 2026 Januar 2028 Zinsbeobachtungstag (4): 2315. Dezember 2027 Januar 2029 Zinsbeobachtungstag (5): 2114. Dezember 2028 Januar 2030 Zinsbeobachtungstag (6): 1914. Dezember 2029 Januar 2031 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,50 % Zinszahlungstag (2): 11,80 9,00 % abzüglich 4,50 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 17,70 13,50 % abzüglich 4,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 23,60 18,00 % abzüglich 4,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 29,50 22,50 % abzüglich 4,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 35,40 27,00 % abzüglich 4,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 3022. Oktober 2023 Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 1918. Dezember 2029 September 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1918. Dezember 2024 September 2025 Bewertungstag (2): 1918. Dezember 2025 September 2026 Bewertungstag (3): 2220. Dezember 2026 September 2027 Bewertungstag (4): 2318. Dezember 2027 September 2028 Bewertungstag (5): 2118. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eSeptember 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 1918. Dezember 2024 September 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 1918. Dezember 2025 September 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 2220. Dezember 2026 September 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 2318. Dezember 2027 September 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 2118. Dezember 2028 September 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 1918. Dezember 2029 September 2030 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,15 % Zinszahlungstag (2): 11,80 8,30 % Zinszahlungstag (3): 17,70 12,45 % Zinszahlungstag (4): 23,60 % Zinszahlungstag (5): 29,50 % Zinszahlungstag (6): 35,40 16,60 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 4,15 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 8,30 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 12,45 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 16,60 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 30,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das Das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 30,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 30. Oktober 2023 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das Das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 1926. Dezember 2029 Januar 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1927. Dezember 2024 Januar 2025 Bewertungstag (2): 1926. Dezember 2025 Januar 2026 Bewertungstag (3): 2226. Dezember 2026 Bewertungstag (4): 23. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eJanuar 2027Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 1927. Dezember 2024 Januar 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 1926. Dezember 2025 Januar 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 2226. Dezember 2026 Januar 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 2326. Dezember 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 21. Dezember Januar 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 5,15 % Zinszahlungstag (2): 11,80 10,30 % Zinszahlungstag (3): 17,70 15,45 % Zinszahlungstag (4): 23,60 20,60 % Zinszahlungstag (5): 29,50 25,75 % Zinszahlungstag (6): 35,40 30,90 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 5,15 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 10,30 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 15,45 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 20,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 25,75 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 30,90 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 3010. Oktober 2023 Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 198. Dezember 2029 November 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1910. Dezember 2024 November 2025 Bewertungstag (2): 199. Dezember 2025 November 2026 Bewertungstag (3): 228. Dezember 2026 November 2027 Bewertungstag (4): 238. Dezember 2027 November 2028 Bewertungstag (5): 218. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eNovember 2029 Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 1910. Dezember 2024 November 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 199. Dezember 2025 November 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 228. Dezember 2026 November 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 238. Dezember 2027 November 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 218. Dezember 2028 November 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 198. Dezember 2029 November 2030 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,50 % Zinszahlungstag (2): 11,80 9,00 % Zinszahlungstag (3): 17,70 13,50 % Zinszahlungstag (4): 23,60 18,00 % Zinszahlungstag (5): 29,50 22,50 % Zinszahlungstag (6): 35,40 27,00 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 4,50 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 9,00 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 13,50 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 18,00 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 22,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 27,00 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 60,00 65,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 307. Oktober August 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Sechster (76.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter sechster (76.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1), siebter sechster (76.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2), siebter fünfter (75.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter fünfter (75.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter sechster (56.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5), bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 192. Dezember Oktober 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 192. Dezember Oktober 2024 Bewertungstag (2): 192. Dezember Oktober 2025 Bewertungstag (3): 225. Dezember Oktober 2026 Bewertungstag (4): 234. Dezember Oktober 2027 Bewertungstag (5): 212. Dezember Oktober 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 192. Dezember Oktober 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 192. Dezember Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 225. Dezember Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 234. Dezember Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 212. Dezember Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 192. Dezember Oktober 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter Sechster (76.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter Sechster (76.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter Sechster (56.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter Sechster (76.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Deutsche Börse AG Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 3031. Juni Xxxx 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- 3- Monatszeitraum endend am 3031. Juni Xxxx 2023 (ungeprüft) 6- 3- Monatszeitraum endend am 3031. Juni Xxxx 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 1.781 1.827 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 1.088 1.003 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 -171 561 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 12.224 12.933 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 3.993 4.656 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 3.087 3.831 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 8,87 10,87 Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 3031. Juni Xxxx 2023 (ungeprüft) Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.538.349 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 292.087 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 13.310 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 144.633 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 266.301 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.538.349 (in Prozent) Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,8 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,2 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
Appears in 1 contract
Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,30 % Zinszahlungstag (2): 11,80 8,60 % abzüglich 4,30 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 17,70 12,90 % abzüglich 4,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 23,60 17,20 % abzüglich 4,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 29,50 21,50 % abzüglich 4,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 35,40 25,80 % abzüglich 4,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 3012. Oktober 2023 August 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 198. Dezember 2029 Oktober 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 198. Dezember 2024 Oktober 2025 Bewertungstag (2): 198. Dezember 2025 Oktober 2026 Bewertungstag (3): 228. Dezember 2026 Oktober 2027 Bewertungstag (4): 239. Dezember 2027 Oktober 2028 Bewertungstag (5): 218. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eOktober 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 198. Dezember 2024 Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 198. Dezember 2025 Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 228. Dezember 2026 Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 239. Dezember 2027 Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 218. Dezember 2028 Oktober 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 198. Dezember 2029 Oktober 2030 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 5,35 % Zinszahlungstag (2): 11,80 10,70 % Zinszahlungstag (3): 17,70 16,05 % Zinszahlungstag (4): 23,60 21,40 % Zinszahlungstag (5): 29,50 26,75 % Zinszahlungstag (6): 35,40 32,10 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 5,35 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 10,70 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 16,05 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 21,40 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 26,75 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 32,10 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 40,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % Finales Tilgungslevel: 60,00 40,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 30. Oktober 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter (7.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5), bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 19. Dezember 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 19. Dezember 2024 Bewertungstag (2): 19. Dezember 2025 Bewertungstag (3): 22. Dezember 2026 Bewertungstag (4): 23. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 19. Dezember 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 19. Dezember 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 22. Dezember 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 23. Dezember 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 21. Dezember 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,25 % Zinszahlungstag (2): 11,80 8,50 % Zinszahlungstag (3): 17,70 12,75 % Zinszahlungstag (4): 23,60 17,00 % Zinszahlungstag (5): 29,50 21,25 % Zinszahlungstag (6): 35,40 25,50 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 4,25 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 8,50 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 12,75 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 17,00 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 21,25 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 25,50 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 50,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 3026. Oktober 2023 August 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Kündigungstag Finaler Bewertungstag: 1922. Dezember 2029 Oktober 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1922. Dezember 2024 Oktober 2025 Bewertungstag (2): 1922. Dezember 2025 Oktober 2026 Bewertungstag (3): 22. Dezember 2026 Oktober 2027 Bewertungstag (4): 23. Dezember 2027 Oktober 2028 Bewertungstag (5): 2122. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eOktober 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 1922. Dezember 2024 Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 1922. Dezember 2025 Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 22. Dezember 2026 Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 23. Dezember 2027 Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 2122. Dezember 2028 Oktober 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 1922. Dezember 2029 Oktober 2030 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,15 % Zinszahlungstag (2): 11,80 8,30 % abzüglich 4,15 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 17,70 12,45 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 23,60 16,60 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 29,50 20,75 % abzüglich 4,15 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag (6): 35,40 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls Referenzpreises; das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 3014. Oktober 2023 August 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 1910. Dezember 2029 Oktober 2028 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1910. Dezember Oktober 2024 Bewertungstag (2): 1910. Dezember Oktober 2025 Bewertungstag (3): 2212. Dezember Oktober 2026 Bewertungstag (4): 2311. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eOktober 2027Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 1910. Dezember Oktober 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 1910. Dezember Oktober 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 2212. Dezember Oktober 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 2311. Dezember Oktober 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 2110. Dezember Oktober 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Deutsche Börse AG Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 4,65 % Zinszahlungstag (2): 11,80 9,30 % abzüglich 4,65 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 17,70 13,95 % abzüglich 4,65 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 23,60 18,60 % abzüglich 4,65 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 29,50 23,25 % abzüglich 4,65 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (6): 35,40 27,90 % abzüglich 4,65 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 75,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 301. Oktober 2023 Juli 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis das Finale Tilgungslevel Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 1928. Dezember 2029 August 2030 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 1928. Dezember 2024 August 2025 Bewertungstag (2): 1928. Dezember 2025 August 2026 Bewertungstag (3): 2230. Dezember 2026 August 2027 Bewertungstag (4): 2328. Dezember 2027 August 2028 Bewertungstag (5): 2128. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(eAugust 2029Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 1928. Dezember 2024 August 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 1928. Dezember 2025 August 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 2230. Dezember 2026 August 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 2328. Dezember 2027 August 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 2128. Dezember 2028 August 2029 Zinsbeobachtungstag (6): 1928. Dezember 2029 August 2030 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
Appears in 1 contract
Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 5,30 % Zinszahlungstag (2): 11,80 10,60 % abzüglich 5,30 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 17,70 15,90 % abzüglich 5,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 23,60 21,20 % abzüglich 5,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (5): 29,50 26,50 % abzüglich 5,30 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag (6): 35,40 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 70,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 3010. Oktober 2023 Juni 2024 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 zwei (2) Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter Fünfter (75.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1)entsprechenden Bewertungstag, siebter (7.) Zahltag nach an dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5)das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist, bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 196. Dezember September 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 198. Dezember 2024 September 2025 Bewertungstag (2): 197. Dezember 2025 September 2026 Bewertungstag (3): 226. Dezember 2026 September 2027 Bewertungstag (4): 236. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember September 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 198. Dezember 2024 September 2025 Zinsbeobachtungstag (2): 197. Dezember 2025 September 2026 Zinsbeobachtungstag (3): 226. Dezember 2026 September 2027 Zinsbeobachtungstag (4): 236. Dezember 2027 September 2028 Zinsbeobachtungstag (5): 216. Dezember 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember September 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem entsprechenden Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited MSCI Inc. Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. fällt. Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 5,80 % Zinszahlungstag (2): 11,80 11,60 % Zinszahlungstag (3): 17,70 17,40 % Zinszahlungstag (4): 23,60 23,20 % Zinszahlungstag (5): 29,50 29,00 % Zinszahlungstag (6): 35,40 34,80 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Der vorgesehene Zinsbetrag an dem jeweiligen Zinszahlungstag für den Fall, dass ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, lautet wie folgt: Zinszahlungstag (1): EUR 5,90 5,80 Zinszahlungstag (2): EUR 11,80 11,60 Zinszahlungstag (3): EUR 17,70 17,40 Zinszahlungstag (4): EUR 23,60 23,20 Zinszahlungstag (5): EUR 29,50 29,00 Zinszahlungstag (6): EUR 35,40 34,80 Coupon Trigger Ereignis: Ein Coupon Trigger Ereignis liegt vor, wenn die Kursreferenz des Basiswerts an einem Zinsbeobachtungstag das maßgebliche Coupon Trigger Level erreicht oder überschreitet. Coupon Trigger Level: Das Coupon Trigger Level an dem jeweiligen Zinsbeobachtungstag lautet wie folgt: Zinsbeobachtungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Zinsbeobachtungstag (6): 60,00 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Coupon Trigger Level auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Finaler Tilgungsfaktor: 100,00 % % Finales Tilgungslevel: 60,00 55,00 % des Anfänglichen Referenzpreises; das Finale Tilgungslevel wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Anfänglicher Referenzpreis: Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 30. Oktober 2023 2023 Performance des Basiswerts: Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Tilgungsfaktor: 100,00 % (an jedem Bewertungstag) Bewertungstag) Tilgungslevel: Das Tilgungslevel an dem jeweiligen Bewertungstag lautet wie folgt: Bewertungstag (1): 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (2): 95,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (3): 90,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (4): 85,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Bewertungstag (5): 80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Referenzpreises Falls das jeweils maßgebliche Tilgungslevel auf Basis eines Prozentsatzes bestimmt wird, der nicht 100,00 % entspricht, wird es kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Fälligkeitstag: Siebter (7.) Zahltag nach dem Finalen Bewertungstag bzw., im Fall eines Vorzeitigen Tilgungsereignisses, siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (1), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (2), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (3), siebter (7.) Zahltag nach dem Bewertungstag (4) bzw. fünfter (5.) Zahltag nach dem Bewertungstag (5), bzw., im Fall einer Kündigung durch die Emittentin, fünfter (5.) Zahltag nach dem Kündigungstag. Finaler Bewertungstag: 19. Dezember 2029 Bewertungstag(e): Bewertungstag (1): 19. Dezember 2024 Bewertungstag (2): 19. Dezember 2025 Bewertungstag (3): 22. Dezember 2026 Bewertungstag (4): 23. Dezember 2027 Bewertungstag (5): 21. Dezember 2028Zinsbeobachtungstag(e): Zinsbeobachtungstag (1): 19. Dezember 2024 Zinsbeobachtungstag (2): 19. Dezember 2025 Zinsbeobachtungstag (3): 22. Dezember 2026 Zinsbeobachtungstag (4): 23. Dezember 2027 Zinsbeobachtungstag (5): 21. Dezember 2028 Zinsbeobachtungstag (6): 19. Dezember 2029 Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (1) Zinszahlungstag (2): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) 2) Zinszahlungstag (3): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Siebter (7.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Referenzpreis: Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Bewertungstag Index-Sponsor: STOXX Limited Kursreferenz: Der offizielle Schlusskurs des Basiswerts wie vom Index-Sponsor berechnet und veröffentlicht. Relativer Rang der Wertpapiere Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022 jeweils für das am 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. Juni 2023 geendeten Zeitraum entnommen sind: (in Millionen USD, ausgenommen Beträge betreffend pro Aktie) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) 6- Monatszeitraum endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Netto Zinsüberschuss 7.678 6.470 3.465 3.561 Kommissionen und Gebühren 4.034 3.590 1.981 2.084 Vorsorge für Kreditausfälle 2.715 357 444 1.228 Gesamt netto Einkünfte 47.365 59.339 23.119 24.797 Ergebnis vor Steuern 13.486 27.044 5.729 8.200 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 10.764 21.151 4.158 6.617 Gewinn pro Stammaktie (basic) 30,42 60,25 12,00 18,67 (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allgemeinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Sofern der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag unterhalb einer bestimmten Schwelle notiert, besteht für den Wertpapierinhaber das Risiko, dass er signifikante Verluste erleidet. Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag. Ein Totalverlust tritt dann ein, wenn der Basiswert am Finalen Bewertungstag wertlos ist. • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit (ohne Berücksichtigung etwaiger Zinszahlungen während der Laufzeit) nach oben hin beschränkt. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie gegebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzungen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. Summe der Aktiva 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 295.163 284.155 288.063 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.936 16.892 12.806 Forderungen an Kunden und sonstige 135.448 160.673 157.277 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 262.045 251.931 257.843 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.441.799 1.463.988 1.571.386 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 15,0 14,2 14,9 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 19,1 17,9 18,8 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 7,3 7,0 • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.
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Samples: Endgültige Bedingungen