Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Nominalbe- trags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzinssatz-Zeit- raum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 14. Juni 2029 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzw. an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endet, und jede Zinsperiode beginnt bzw. endet an dem Tag, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasst. Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Zinspe- riode Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzinssatz 1 Vom 14. Juni 2024 (einschließlich) bis 14. Juni 2025 (ausschließlich) 2,70 % per annum 2 Vom 14. Juni 2025 (einschließlich) bis 14. Juni 2026 (ausschließlich) 2,90 % per annum 3 Vom 14. Juni 2026 (einschließlich) bis 14. Juni 2027 (ausschließlich) 3,10 % per annum 4 Vom 14. Juni 2027 (einschließlich) bis 14. Juni 2028 (ausschließlich) 3,30 % per annum 5 Vom 14. Juni 2028 (einschließlich) bis 14. Juni 2029 (ausschließlich) 3,50 % per annum Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14. Juni 2025 Zinszahlungstag (2): 14. Juni 2026 Zinszahlungstag (3): 14. Juni 2027 Zinszahlungstag (4): 14. Juni 2028 Zinszahlungstag (5): 14. Juni 2029 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.
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Samples: Step Up & Step Down Securities, Step Up & Step Down Securities
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung Kün- digung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Nominalbe- trags Nominalbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzinssatz-Zeit- raum Zeitraum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 1421. Juni 2029 Januar 2028 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzw. an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endet, und jede Zinsperiode beginnt bzw. endet an dem Tag, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasst. Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Zinspe- riode Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzinssatz 1 Vom 14. Juni 2024 (einschließlich) bis 14. Juni 2025 (ausschließlich) 2,70 % per annum 2 Vom 14. Juni 2025 (einschließlich) bis 14. Juni 2026 (ausschließlich) 2,90 % per annum 3 Vom 14. Juni 2026 (einschließlich) bis 14. Juni 2027 (ausschließlich) 3,10 % per annum 4 Vom 14. Juni 2027 (einschließlich) bis 14. Juni 2028 (ausschließlich) 3,30 % per annum 5 Vom 14. Juni 2028 (einschließlich) bis 14. Juni 2029 (ausschließlich) 3,50 % per annum Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag Zinspe- riode Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzinssatz 1 Vom (1): 14einschließlich) 21. Juni Juli 2023 bis (ausschließ- lich) 21. Januar 2025 Zinszahlungstag 3,53 % per annum 2 Vom (2): 14einschließlich) 21. Juni Januar 2025 bis (aus- schließlich) 21. Januar 2026 Zinszahlungstag (3): 14. Juni 2027 Zinszahlungstag (4): 14. Juni 2028 Zinszahlungstag (5): 14. Juni 2029 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.3,73 % per annum
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Samples: Endgültige Bedingungen
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Nominalbe- trags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzinssatz-Zeit- raum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 149. Juni 2029 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzwAugust 2027 Zinspe- Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzinssatz riode 1 Vom (einschließlich) 9. an einem Zinszahlungstag August 2022 bis (ein- aus- 1,85 % per annum schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag 9. August 2023 2 Vom (ausschließlicheinschließlich) endet, und jede Zinsperiode beginnt bzw9. endet an dem Tag, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der GeschäftstagekonventionAugust 2023 bis (aus- 2,10 % per annum schließlich) 9. August 2024 3 Vom (einschließlich) 9. August 2024 bis (aus- 2,35 % per annum schließlich) 9. August 2025 4 Vom (einschließlich) 9. August 2025 bis (aus- 2,60 % per annum schließlich) 9. August 2026 5 Vom (einschließlich) 9. August 2026 bis (aus- 2,85 % per annum schließlich) 9. August 2027 Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird dann hat der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasstWertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am jeweiligen Geschäftsort. Der Wertpapierinhaber ist, je nach vorliegender Situation, weder berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund der Verschiebung zu verlan- gen noch muss er aufgrund der Verschiebung eine Kürzung der Zinsen hinnehmen. Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Zinspe- riode Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzinssatz 1 Vom 14. Juni 2024 (einschließlich) bis 14. Juni 2025 (ausschließlich) 2,70 % per annum 2 Vom 14. Juni 2025 (einschließlich) bis 14. Juni 2026 (ausschließlich) 2,90 % per annum 3 Vom 14. Juni 2026 (einschließlich) bis 14. Juni 2027 (ausschließlich) 3,10 % per annum 4 Vom 14. Juni 2027 (einschließlich) bis 14. Juni 2028 (ausschließlich) 3,30 % per annum 5 Vom 14. Juni 2028 (einschließlich) bis 14. Juni 2029 (ausschließlich) 3,50 % per annum Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/36030/360 ISDA). Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14Jährlich am 9. Juni 2025 Zinszahlungstag (2): 14August eines jeden Jahres, beginnend mit dem 9. Juni 2026 Zinszahlungstag (3): 14August 2023 bis einschließlich des planmäßigen Fälligkeitstages, jeweils vorbehaltlich der Geschäftstagekonvention. Juni 2027 Zinszahlungstag (4): 14. Juni 2028 Zinszahlungstag (5): 14. Juni 2029 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.
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Samples: Final Terms