Beendigung des auf die Verwahrung bezogenen Nutzungsvertrages. Musterklauseln

Beendigung des auf die Verwahrung bezogenen Nutzungsvertrages.. 3.5.1 Die Beendigung des Nutzungsvertrages zwischen den Schuldverschreibungsinhabern und der Finexity AG lässt die Schuldverschreibungsbedingungen unberührt. 3.5.2 Bei Beendigung des Nutzungsvertrages kann die auf der Nutzung der FinX Blockchain beruhende Übertragbarkeit und Handelbarkeit der FSR Token zeitweise eingeschränkt oder nicht möglich sein. 3.5.3 In Bezug auf die Beendigung des Nutzungsvertrages gelten die Ziff. 2.3 und 2.5 entsprechend.
Beendigung des auf die Verwahrung bezogenen Nutzungsvertrages.. 3.5.1 Die Beendigung des Nutzungsvertrages zwischen den Schuldverschreibungsinhabern und der Finexity AG lässt die Schuldverschreibungsbedingungen unberührt. 3.5.2 Bei Beendigung des Nutzungsvertrages kann die auf der Nutzung der FinX Blockchain beruhende Übertragbarkeit und Handelbarkeit der COW Token zeitweise eingeschränkt oder nicht möglich sein. 3.5.3 In Bezug auf die Beendigung des Nutzungsvertrages gelten die Ziff. 2.3 und 2.5 entsprechend.
Beendigung des auf die Verwahrung bezogenen Nutzungsvertrages.. 3.5.1 Die Beendigung des Nutzungsvertrages zwischen den Schuldverschreibungsinhabern und der FINEXITY lässt die Schuldverschreibungsbedingungen unberührt. 3.5.2 Bei Beendigung des Nutzungsvertrages kann die auf der Nutzung der FinX Blockchain beruhende Übertragbarkeit und Handelbarkeit der ZEO Token zeitweise eingeschränkt oder nicht möglich sein. 3.5.3 In Bezug auf die Beendigung des Nutzungsvertrages gelten die Ziff. 2.3 und 2.5 entsprechend.

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  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

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  • Beendigung des Vertrages Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Beendigung der Vereinbarung Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig beendet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, soweit nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.

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