Befahren bzw. Betreten des öffentlichen Kanals Musterklauseln

Befahren bzw. Betreten des öffentlichen Kanals. Ein Betreten des öffentlichen Straßenkanals samt allen dazugehörigen Anlagen ist aus- schließlich nur mit einem im Wege der jeweils zuständigen Außenstelle von Wien Kanal zu erwirkenden Befahrerlaubnisschein gestattet. • Generell ist die Herstellung eines Kanalanschlusses auch für den Fall dass er nur von außen hergestellt wird, ohne obgenannten Befahrerlaubnisschein nicht gestattet. • Zur Erlangung eines Befahrerlaubnisscheines ist auch eine sicherheitstechnische Un- terweisung in der zuständigen Betriebsaußenstelle von Wien Kanal nach Anmeldung bzw. Terminvereinbarung vorgesehen. ⇒ Kontakt: E-Mail an xxxxxxx@xxx.xxxx.xx.xx • Eine Baugenehmigung ist entsprechend der Bauordnung für Wien § 62a Abs.1 Z 15 nicht erforderlich. • Die Fertigstellung des Hauskanals muss bei der MA37 unter Vorlage der in der Bauord- nung für Wien geforderten Unterlagen gemeldet werden. • Nach Fertigstellung der Arbeiten im Straßenbereich sind der MA28 – Straßenverwaltung und Straßenbau die in der Aufgrabungsbewilligung geforderten Unterlagen zu übermit- teln. • Binnen 14 Tagen nach Herstellung des Hauskanals ist die MA31 (Fachbereich Gebüh- ren, Wasserzähler und Zentrale Dienste) schriftlich an Xxxxxxxxxxxx 0-0, 0000 Xxxx bzw. per Mail xxxx@xx00.xxxx.xx.xx zu verständigen. Die Gebührenpflicht beginnt mit Ablauf des Quartals, in dem der Grundbesitz an den öffentlichen Kanal angeschlossen wurde (z. B. Kanalanschluss ab 3. Oktober 2015 - Gebührenpflicht ab 1. Jänner 2016). Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Herstellung der Verbindung vom öffentlichen Ka- nal auf die Liegenschaft, z. B. bis zum Putzschacht. Es ist rechtlich nicht von Bedeutung, ob zu diesem Zeitpunkt bereits ein auf der Liegenschaft befindliches Objekt angeschlos- sen wurde oder ob der Kanalanschluss noch nicht benützt wird. • Nach Beendigung der Gründungen, Ausbau von Ankern oder sonstigen für den Kanal relevanten Arbeiten ist die neuerliche Beweissicherung (siehe Punkt 2.4) vom Bauwer- ber oder seinen Beauftragten bei Wien Kanal kostenpflichtig anzufordern. Erfolgt dies nicht, geht Wien Kanal davon aus, dass sämtliche allenfalls später festgestellte Schäden am Kanal der betreffenden Baustelle zuzuschreiben sind und wird sich für alle daraus entstehenden Kosten regressieren.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.