Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Musterklauseln

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn uns das einmal nicht gelingt, informieren Sie uns. Wir reagieren unverzüglich und suchen eine Lösung. Sollten Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, als unabhängigen und neutralen Schlichter den Versicherungsombudsmann anzurufen: Versicherungsombudsmann e.V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 0000000, Fax: 0000 0000000 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Das Schlichtungsverfahren ist bis zu einem Beschwerdewert von 100.000,00 Euro möglich und für Sie kostenfrei. Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihr Anliegen auf dem ordentlichen Rechtsweg vorzubringen.
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Sollten Sie einmal mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein, stehen Ihnen außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren offen. Sie können sich schriftlich an den Vorstand der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, Xxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx wenden. Sie können uns auch eine E-Mail schicken: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxxxxxx.xx Damit wir Ihr Anliegen schnell zuordnen und prüfen können, geben Sie uns bitte so viele Informationen wie möglich und nennen uns: Ihren voll- ständigen Namen, Ihre Adresse, die Versicherungsscheinnummer, eine Beschreibung des Sachverhaltes und Ihr konkretes Anliegen. Sofern Sie sich im Namen und im Auftrag einer anderen Person an uns wenden, benötigen wir auch eine entsprechende Vollmacht dieser Person. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Soweit private Risiken betroffen sind, können Sie das kostenlose außer- gerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Es handelt sich hierbei um eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt: E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon: 0800/0000000 Fax: 0800/0000000 Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Xxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an uns oder den betreuenden Vermittler. Darüber hinaus haben Sie die Möglich- keit, sich an die unter Punkt 3 genannte zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx bzw. Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einen einzelnen Streitfall nicht verbindlich entscheiden kann. Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Online-Streitbeilegung der Europäischen Union: Haben Sie als Verbraucher den Vertrag elektronisch geschlossen (z. B. über eine Internetseite oder per E-Mail), können Sie sich bei Beschwerden auch an die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union (Online Dispute Resolution, ODR) wenden. Diese finden Sie auf dem Portal der Europäischen Kommission. Ihre Beschwerde wird dann über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung dem Versicherungsom- budsmann e.V. weitergeleitet. Zum Portal gelangen Sie...
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Sollte der Versicherungsnehmer mit Entscheidungen der Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung, den Versicherungsombudsmann als einen unabhängigen und neutralen Schlichter anzurufen: Versicherungsombudsmann e.V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 0 800/0 00 00 00, Telefax: 0 800/3 69 90 00 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Das Schlichtungsverfahren ist bis zu einem Beschwerdewert von 80.000 Euro möglich und kostenfrei. Der Beschwerdegegenstand darf noch nicht bei Gericht anhängig sein.
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann in Anspruch nehmen. Es gilt die Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns. Den Versicherungsombudsmann können Sie erreichen: Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Die Möglichkeit, Ihrerseits den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von der Durchführung eines Beschwerdeverfahrens unberührt.
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. AIG Beschwerdemanagement Versicherungsombudsmann e.V. in Deutschland Der Ombudsmann der Versicherungen ist wie folgt zu erreichen: Luxemburgische Schlichtungsstelle BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Online-Streitbeilegungs-Plattform
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei der Oberösterreichischen Versicherung AG ist eine Beschwerd- destelle Deutschland eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Oberösterreichische Versicherung AG Beschwerdestelle Deutschland Xxxxxxxxxxxx 00 X-0000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx Tel.: +00(0)00000-00000 Im Falle von Streitigkeiten haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes (Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, X-00000 Xxxx xx Xxxxx; xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx) oder an den Versicherungsombudsmann (Postfach 08 06 32, 10006 Ber- lin, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) zu wenden. Betrifft die Beschwerde Vertragsabschlüsse im Internet (E-Commerce), kann zur Beilegung von Streitigkeiten auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Streitbeilegungsplattform xxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxx, E-Mail: xxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx ge- nutzt werden. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Teilnahme an einem Verfahren nicht bereit und nicht verpflichtet sind. Die Möglichkeit den Rechts- weg zu beschreiten bleibt hiervon unberührt.
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Die ARAG SE kann den Versicherungsschutz ablehnen, • weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht • oder weil es keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gibt. Stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung der ARAG SE nicht zu, kann er innerhalb eines Monats die Einleitung eines Stichentscheids oder Schiedsgutachterverfahrens von der ARAG SE verlangen (siehe § 3a ARB sowie Ziffer 7 Teil B SVA). Die Aufforderung zur Einleitung des Verfahrens ist zu richten an die ARAG SE, 00000 Xxxxxxxxxx. Darüber hinaus ist die ARAG SE Mitglied im Verein „Versicherungsombudsmann e.V.“ Das ist eine unabhängige Einrich- tung der deutschen VersicherungswirtschaL zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versiche- rungsunternehmen. Der Versicherungsnehmer kann sich an diese Stelle wenden, wenn es sich um einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag oder dessen Anbahnung oder Vermittlung handelt: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Der Versicherungsnehmer kann weiterhin den Rechtsweg beschreiten.
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Unser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn uns das einmal nicht gelingt, informieren Sie uns. Wir reagieren unverzüglich und suchen eine Lösung. Sollten Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, als unabhängigen und neutralen Schlichter den Versicherungsombudsmann anzurufen: Versicherungsombudsmann e.V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 0000000, Fax: 0000 0000000 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Das Schlichtungsverfahren ist bis zu einem Beschwerdewert von 100.000,00 Euro möglich und für Sie kostenfrei. Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihr Anliegen auf dem ordentlichen Rechtsweg vorzubringen. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden.
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG ist Mitglied im Verein „Versicherungsombudsmann e.V.“, einer unabhängigen Einrichtung der deutschen VersicherungswirtschaL zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen. Sie haben die Möglichkeit, diese Stelle anzurufen, wenn es sich um einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag oder dessen Anbahnung oder Vermittlung handelt. Sie erreichen den Versicherungsom- budsmann unter: Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt für Sie hiervon unberührt.