Common use of Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren Clause in Contracts

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte ist, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei vertraglich festgelegt.

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Samples: Investmentfonds Verkaufsprospekt, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. Wertpapierleihegeschäfte Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte istsein kann, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. , wobei CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des FondsportfoliosFondsportfolios hat. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei der Kontrahent ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen erfüllt jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-AA- ), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei jedem Kontrahenten vertraglich festgelegt.

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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. ; Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte ist, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branchdie Verwahrstelle des Fonds. CACEIS Bank, Luxembourg Branch Diese hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („SicherheitenCollateral“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. Barmitteln und zulässigen Staatsanleihen für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei vertraglich festgelegt.

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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. Wertpapierleihegeschäfte Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte istsein kann, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei Der Kontrahent bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten") erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen GarantienVerträge, die finanzielle Garantien darstellen“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung Abtretung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei der Kontrahent ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral„Sicherheit„), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen Schatzwechseln mit beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen erfüllt jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen Schatzwechseln sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei jedem Kontrahenten vertraglich festgelegt.

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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte ist, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei Der Kontrahent bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung Abtretung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei der Kontrahent ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen Schatzwechseln mit beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien Finanzgarantien aufweist; . - Sie erfüllen jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme Wertpapierentleihe genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen Schatzwechseln sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei jedem Kontrahenten vertraglich festgelegt.

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Samples: Investmentfonds Verkaufsprospekt, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. ; Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte ist, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei Der Kontrahent bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten“Collateral“ genannt) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. Barmitteln und zulässigen Staatsanleihen für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung Abtretung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei der Kontrahent ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (CollateralSicherheit), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen Schatzwechseln mit beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei dem Kontrahenten und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen Schatzwechseln sowie kurzfristigen Geldmarkt-Geldmarkt- OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei jedem Kontrahenten vertraglich festgelegt.

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Samples: Investmentfondsprospekt, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. ; Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte ist, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branchdie Verwahrstelle des Fonds. CACEIS Bank, Luxembourg Branch Diese hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („SicherheitenCollateral“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. • Verträge, die finanzielle Garantien darstellen Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. Barmitteln und zulässigen Staatsanleihen für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei vertraglich festgelegt. • Risikoprofil Der Fonds legt in Finanzinstrumenten und gegebenenfalls in OGA an, die von der Verwaltungsgesellschaft ausgewählt werden. Diese Instrumente sind sensibel gegenüber Entwicklungen und Risiken des Marktes. Unter anderem sind die nachstehenden Risikofaktoren zu beachten. Ein jeder Anleger ist gehalten, das mit der betreffenden Anlage verbundene Risiko zu prüfen und sich unabhängig von CARMIGNAC GESTION seine eigene Meinung zu bilden und insbesondere in der Frage der Vereinbarkeit der betreffenden Anlage mit seiner finanziellen Situation gegebenenfalls die Stellungnahme von Fachleuten für diese Fragen einzuholen.

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Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. Wertpapierleihegeschäfte Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte istsein kann, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. , wobei CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des FondsportfoliosFondsportfolios hat. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei der Kontrahent ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen erfüllt jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei jedem Kontrahenten vertraglich festgelegt.

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Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. Wertpapierleihegeschäfte Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte istsein kann, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten" ) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen GarantienVerträge, die finanzielle Garantien darstellen“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral„Sicherheit„), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen erfüllt jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei jedem Kontrahenten vertraglich festgelegt.

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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. ; Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte ist, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branchdie Verwahrstelle des Fonds. CACEIS Bank, Luxembourg Branch Diese hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („SicherheitenCollateral“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. Barmitteln und zulässigen Staatsanleihen für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung Abtretung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei der Kontrahent ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen Schatzwechseln mit beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei dem Kontrahenten und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen Schatzwechseln sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei jedem Kontrahenten vertraglich festgelegt.

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Samples: Investment Fund Prospectus

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. Wertpapierleihegeschäfte Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte istsein kann, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. CACEIS Bank, Luxembourg Branch Bank hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („SicherheitenCollateral“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. • Verträge, die finanzielle Garantien darstellen Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. Barmitteln und zulässigen Staatsanleihen für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei vertraglich festgelegt. • Risikoprofil Der Fonds legt in OGA und Finanzinstrumenten an, die von der Verwaltungsgesellschaft ausgewählt werden. Diese OGA und Finanzinstrumente sind sensibel gegenüber Entwicklungen und Risiken des Marktes. Das Risikoprofil des Fonds ist auf einen Anlagehorizont von mehr als fünf Jahren ausgelegt. Wie bei jeder Finanzanlage müssen potenzielle Anleger sich bewusst sein, dass der Wert der Vermögenswerte des Fonds den Entwicklungen an den internationalen Aktien- und Rentenmärkten unterliegt und daher stark schwanken kann. Ein Anteilsinhaber erhält keine Garantie dafür, dass er das investierte Kapital zurückerhält. Unter anderem sind die nachstehenden Risikofaktoren zu beachten. Ein jeder Anleger ist gehalten, das mit der betreffenden Anlage verbundene Risiko zu prüfen und sich unabhängig von Carmignac Gestion seine eigene Meinung zu bilden und insbesondere in der Frage der Vereinbarkeit der betreffenden Anlage mit seiner finanziellen Situation gegebenenfalls die Stellungnahme von Fachleuten für diese Fragen einzuholen.

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Samples: Investmentfondsprospekt

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in zu einer Höhe von 2060% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. Wertpapierleihegeschäfte Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte istsein kann, beträgt 105% des Nettovermögens. Sämtliche Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden mit einem Kreditinstitut oder einer Wertpapiergesellschaft abgeschlossen, deren eingetragener Sitz sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet und deren Mindestrating AA- (von mindestens einer der wichtigsten bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierten Ratingagenturen) beträgt. Die Gegenpartei Kontrahenten bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Wertpapierleihegeschäften haben keinen Einfluss auf die Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („SicherheitenCollateral“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. 5° Verträge, die finanzielle Garantien darstellen Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-AA- ), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und oder Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei vertraglich festgelegt.

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Samples: Investment Fund Prospectus

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. ; Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte ist, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei Nettovermögens.f Der Kontrahent bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten“Collateral“ genannt) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. Barmitteln und zulässigen Staatsanleihen für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung Abtretung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei der Kontrahent ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (CollateralSicherheit), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen Schatzwechseln mit beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; . - Sie erfüllen jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-), geringe Korrelation mit der Gegenpartei dem Kontrahenten und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen Schatzwechseln sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei jedem Kontrahenten vertraglich festgelegt.

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Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. Wertpapierleihegeschäfte Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte istsein kann, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. , wobei CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des FondsportfoliosFondsportfolios hat. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („SicherheitenCollateral“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen beliebiger Laufzeit gegeben, die von Mitgliedstaaten der OECD bzw. von ihren Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen oder Organisationen auf gemeinschaftlicher, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden. - sie Sie wird von der Verwahrstelle des Fonds oder einem ihrer Aufsicht unterliegenden Vertreter oder Dritten oder einer anderen Verwahrstelle gehalten, die einer Aufsicht unterliegt und die keine Verbindung zu dem Anbieter der finanziellen Garantien aufweist; - Sie erfüllen jederzeit die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Kriterien im Hinblick auf Liquidität, Bewertung (mindestens täglich), Bonität des Emittenten (Rating von mindestens AA-AA- ), geringe Korrelation mit der Gegenpartei und Diversifizierung, und das Exposure gegenüber einem einzelnen Emittenten darf höchstens 20% vom Nettovermögen ausmachen. - Die in Barmitteln gehaltenen finanziellen Garantien werden hauptsächlich in bei zulässigen Stellen getätigten Einlagen platziert und/oder zum Zweck von Transaktionen zur Wertpapierinpensionsnahme genutzt und im geringeren Umfang in hochwertigen Staatsanleihen oder Schatzanweisungen sowie kurzfristigen Geldmarkt-OGA angelegt. Als finanzielle Garantie erhaltene Staatsanleihen und oder Schatzanweisungen werden mit einem Abschlag zwischen 1% und 10% ausgewiesen. Dieser wird von der Verwaltungsgesellschaft mit jeder Gegenpartei vertraglich festgelegt.

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