BEFUGNIS ZUR KREDITAUFNAHME UND KREDITVERGABE. Die Gesellschaft kann jederzeit Kredite in Höhe von bis zu 10 % des Nettovermögens eines Fonds auf Rechnung eines Fonds vorübergehende Zwecke erfolgt. Etwaige besondere Kreditaufnahmebeschränkungen für einen Fonds sind im Prospektnachtrag des jeweiligen Fonds beschrieben. Unbeschadet der Befugnis des Fonds, in übertragbare Wertpapieren zu investieren, darf die Gesellschaft kein Bargeld an Dritte verleihen oder im Namen Dritter als Bürge agieren. Ein Fonds kann Schuldtitel und noch nicht vollständig bezahlte Wertpapiere erwerben.
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Samples: Prospektnachtrag, Prospectus Supplement, Prospektnachtrag