Begleichung der Entgeltansprüche des Vermögensverwalters des Anlegers. Der Anleger beauftragt und ermächtigt die USB, das Entgelt und eventuellen Aufwen- dungsersatz, die der Anleger seinem Vermögensverwalter im Rahmen der Vermö- gensverwaltung schuldet, auf Weisung seines Vermögensverwalters durch Veräuße- rung von Fondsanteilen beziehungsweise Bruchteilen von Fondsanteilen des Anlegers zu begleichen.
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