Begriffsbestimmung. Versicherungsjahr: Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Insurance Contract, Versicherungsbedingungen
Begriffsbestimmung. Versicherungsjahr: Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen gan- zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
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Sources: Privathaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Begriffsbestimmung. Versicherungsjahr: Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürztver- kürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf Ver- tragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
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Sources: Haftpflichtversicherung