Behandlung und Auflösung des Interessenkonflikts. Aus der Aufgabenübertragung auf verbundene Unternehmen innerhalb der Raiffeisen Bankengruppe ergeben sich regelmäßig keine Interessenkonflikte, zumal das Entgelt für die so bezogenen Leistungen von der Verwaltungsgesellschaft bezahlt und nicht dem Fonds verrechnet wird. IPOs: Zuteilung von Wertpapieremissionen bei Partizipation an Börsengängen (IPOs) auf die Fonds der Verwaltungsgesellschaft mit dem Hintergrund, dass in bestimmten Marktphasen bei IPOs von signifikanten Kurssteigerungen profitiert werden kann, da i. d. R. die Nachfrage das Angebot übersteigt.
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Behandlung und Auflösung des Interessenkonflikts. Aus der Aufgabenübertragung auf verbundene Unternehmen innerhalb der Raiffeisen Bankengruppe ergeben sich regelmäßig keine Interessenkonflikte, zumal das Entgelt für die so bezogenen Leistungen von der Verwaltungsgesellschaft bezahlt und nicht dem Fonds verrechnet wird. IPOs: Zuteilung von Wertpapieremissionen bei Partizipation an Börsengängen (IPOs) auf die Fonds der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft mit dem Hintergrund, dass in bestimmten Marktphasen bei IPOs von signifikanten Kurssteigerungen profitiert pro- fitiert werden kann, da i. d. R. die Nachfrage das Angebot übersteigt.
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Behandlung und Auflösung des Interessenkonflikts. Aus der Aufgabenübertragung auf verbundene Unternehmen innerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Raiffeisenbankengruppe ergeben sich regelmäßig keine Interessenkonflikte, zumal das Entgelt für die so bezogenen Leistungen von der Verwaltungsgesellschaft bezahlt und nicht dem Fonds verrechnet wird. IPOs: Zuteilung von Wertpapieremissionen bei Partizipation an Börsengängen (IPOs) auf die Fonds der Verwaltungsgesellschaft KAG mit dem Hintergrund, dass in bestimmten Marktphasen bei IPOs von signifikanten Kurssteigerungen profitiert werden kann, da i. d. R. die Nachfrage das Angebot übersteigt.
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Samples: Investmentfondsprospekt
Behandlung und Auflösung des Interessenkonflikts. Aus der Aufgabenübertragung auf verbundene Unternehmen innerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Raiffeisenbankengruppe ergeben sich regelmäßig keine Interessenkonflikte, zumal das Entgelt für die so bezogenen Leistungen von der Verwaltungsgesellschaft bezahlt und nicht dem Fonds verrechnet wird. IPOs: Zuteilung von Wertpapieremissionen bei Partizipation an Börsengängen (IPOs) auf die Fonds der Verwaltungsgesellschaft mit dem Hintergrund, dass in bestimmten Marktphasen bei IPOs von signifikanten Kurssteigerungen profitiert werden kann, da i. d. R. die Nachfrage das Angebot übersteigt.
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