Behebung durch den AN. 7.3.1 Der AN hat bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels zunächst nach seiner Xxxx die mangelhafte Lieferung oder Leistung oder deren mangelhaften Teile zu ersetzen, an Ort und Stelle zu verbessern oder sich zwecks Verbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen. 7.3.2 Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des AG sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste und Kleinmaterialien udgl vom AG dem AN unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile gehen ins Eigentum des AN über. 7.3.3 Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der AG grundsätzlich nach seiner Xxxx Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, die Wandlung des Vertrages verlangen. 7.3.4 Der AN ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der AG seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche berechtigen den AG nicht zur Zurückhaltung seiner Leistung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Behebung durch den AN. 7.3.1 Der AN hat bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels zunächst nach seiner Xxxx die mangelhafte Lieferung oder Leistung oder deren mangelhaften Teile zu ersetzen, an Ort und Stelle zu verbessern oder sich zwecks Verbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.,
7.3.2 Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des AG sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste und Kleinmaterialien udgl vom AG dem AN unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile gehen ins Eigentum des AN über.
7.3.3 Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der AG grundsätzlich nach seiner Xxxx Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, die Wandlung des Vertrages verlangen.
7.3.4 Der AN ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der AG seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche berechtigen den AG nicht zur Zurückhaltung seiner Leistung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Behebung durch den AN. 7.3.1 Der AN hat bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels zunächst nach seiner Xxxx die mangelhafte Lieferung oder Leistung oder deren mangelhaften mangelhafte Teile zu ersetzen, an Ort und Stelle zu verbessern oder sich zwecks Verbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.
7.3.2 Sämtliche in Zusammenhang mit der Mängelbeseitigen anfallenden Kosten, insbesondere für Betriebsstillstände, Forcierung, Folge- und Vermögensschäden, Demontage, Montage, Reise, Frachte, Verpackung, Versicherungen, Zölle und Sonstige öffentlichen Abgaben, Prüfungen und technische Abnahmen sind vom AG zu tragen. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des AG sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste und Kleinmaterialien udgl vom AG dem AN unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile gehen ins Eigentum des AN über.
7.3.3 Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der AG grundsätzlich nach seiner Xxxx Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, die Wandlung des Vertrages verlangen.
7.3.4 Der AN ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der AG seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche berechtigen den AG nicht zur Zurückhaltung seiner Leistung.
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